Apple Retail Switzerland GmbH, („Apple“) überlässt Ihnen gerne ein iPhone als Leihtelefon, solange Ihr derzeitiges iPhone („Kundentelefon“) repariert wird. Mit der Übernahme des in Abschnitt 1 („Leihtelefon“) genannten Geräts und der Unterzeichnung dieses Vertrages erklären Sie sich mit allen nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen einverstanden:
1. Leihtelefon. Sie bestätigen den Erhalt des unten bezeichneten Leihtelefons, das Ihnen Apple als neues oder instand gesetztes Gerät zur Verfügung stellt, und verpflichten sich zu dessen Rückgabe an Apple (i) spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem Sie von Apple darüber informiert wurden, dass Ihr repariertes Kundentelefon zur Abholung bereit ist, oder (ii) nach schriftlicher Rückgabeaufforderung durch Apple (jeweils „Rückgabedatum“):
Die Seriennummer des Leihtelefons ist auf der Genius Bar Arbeitsfreigabe für den Service zu Ihrem aktuellen iPhone aufgelistet.
Während des gesamten Zeitraums zwischen Erhalt und Rückgabedatum des Leihtelefons verbleibt das Eigentum am Leihtelefon bei Apple.
2. Erhalt des iPhone des Kunden nach Rückgabe des iPhone Leihgeräts. Das Leihtelefon wird Ihnen überlassen, während sich das im Genius Bar Arbeitsauftrag aufgelistete Kundentelefon bei Apple in Reparatur befindet. Apple sendet das Kundentelefon an Sie zurück, nachdem die Reparatur abgeschlossen und das Leihgerät zurückgegeben wurde sowie alle ausstehenden Zahlungen beglichen wurden.
3. Verlängerung des Rückgabedatums. Sollten Sie verhindert sein, Ihr repariertes Kundentelefon bis zum Rückgabedatum abzuholen, können Sie bei Apple eine Verlängerung um fünf (5) Tage zusätzlich zur normalen Rückgabefrist von vierzehn (14) Tagen beantragen. Der Verlängerungsantrag ist bei Apple an dem Ort einzureichen, an dem das Leihtelefon ausgegeben wurde. Nach Genehmigung der Verlängerung um fünf (5) Tage wird das Verlängerungsdatum zu Ihrem Rückgabedatum für die Zwecke dieser Bestimmungen, und Sie müssen das Leihtelefon bis zum Ablauf dieser verlängerten Rückgabefrist zurückgeben. Alle in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen beziehen sich dann auf dieses verlängerte Rückgabedatum.
4. Ersatz. In bestimmten Fällen kann Apple im eigenen Ermessen festlegen, dass ein Ersatz des Kundentelefons erforderlich ist (z. B. wenn eine Reparatur nicht möglich ist). In diesem Falle verpflichten Sie sich, das als Ersatz angebotene iPhone („Ersatztelefon“) als vollen Ersatz des Kundentelefons anzunehmen. Bei einem Ersatz des Kundentelefons (i) geben Sie das Leihtelefon an Apple zurück und erhalten dafür das Ersatztelefon, auf das alle ursprünglich für das Kundentelefon geltenden Verkaufsbedingungen einschließlich einer möglicherweise noch bestehenden Restgarantiezeit übergehen; (ii) erhalten Sie die vollen Eigentumsrechte am Ersatztelefon und (iii) Apple erhält die vollen Eigentumsrechte am Kundentelefon, das sich im Besitz von Apple befindet. Sie erklären sich mit der vollständigen Eigentumsübertragung des Kundentelefons an Apple einverstanden, das Apple im eigenen Ermessen nutzen bzw. über das Apple anderweitig verfügen kann.
5. Sicherheitsvorkehrungen. Sie müssen angemessene und sorgfältige Sicherheitsvorkehrungen treffen, um das Leihtelefon vor Beschädigung, Verlust und Missbrauch zu schützen, solange es sich in Ihrer Obhut, Verwahrung und Kontrolle befindet. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Leihtelefons müssen Sie Apple unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Reparaturen am Leihtelefon dürfen nur von Apple durchgeführt werden. Sie können für Reparatur- oder Ersatzkosten im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Leihtelefons haftbar gemacht werden.
6. Zulässige Nutzung. Das Leihtelefon darf von Ihnen ausschließlich in dem Zeitraum genutzt werden, in dem Ihr iPhone von Apple instand gesetzt wird („Reparaturzeitraum“). Sie dürfen das Leihtelefon nicht für unrechtmäßige Zwecke verwenden. Auf das Leihtelefon darf nur Software mit gültigen Lizenzen geladen werden.
7. Löschen Ihrer Dateien nach Rückgabe des Leihtelefons
Sie erkennen an, dass Sie vor der Rückgabe des Leihtelefons dafür verantwortlich sind, alle von Ihnen darauf erstellten Dateien zu löschen, einschließlich persönlicher und/oder vertraulicher Dateien und Daten. Wenn Sie die von Ihnen erstellten Dateien behalten möchten, sollten Sie daher Ihre Dateien über iTunes sichern, damit sie später auf Ihr repariertes Kundentelefon übertragen werden können. Sie sind dafür verantwortlich, solche Dateien vor der Rückgabe des Leihtelefons zu löschen bzw. zu sichern. Apple übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Dateien oder Daten, die sich nach dessen Rückgabe auf dem Leihtelefon befinden oder davon gelöscht werden.
8. Installierte Software. Sie erkennen an, dass alle mit dem Leihtelefon bereitgestellte Software speziell für dieses Leihtelefon lizenziert ist und von Ihnen nicht gelöscht werden darf. Ferner verpflichten Sie sich, etwaige Software, Ausstattung oder Komponenten im Bereitstellungsumfang des Leihtelefons nicht zu kopieren oder anderweitig zu reproduzieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren.
9. Haftung von Apple. Apple schließt in dem weitestgehend gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Haftung für etwaige Folgeschäden, zufällige, indirekte oder direkte Schäden aus, die aus den vorliegenden Bestimmungen oder der Nutzung des Leihtelefons entstehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf etwaige Verluste oder Beeinträchtigung in Bezug auf Ihr Eigentum, Ihre Software oder Ihre Daten.
10. Anwendbares Recht. Der vorliegende Vertrag und dessen Auslegung unterliegen dem Recht der Schweiz. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
Der Unterzeichnete hat diesen Vertrag gelesen, zur Kenntnis genommen und bestätigt, eine Ausfertigung erhalten zu haben.
Unterschrift des Kunden:.....................................................
Datum:.....................................................................................
090815 iPhone Loan Agreement Switzerland - German