Apple Retail Germany B.V. & Co. KG, („Apple“) überlässt Ihnen gerne ein iPhone als Leihtelefon, solange Ihr derzeitiges iPhone („Kundentelefon“) repariert wird. Mit Ihrer Unterschrift des vorliegenden Vertrages über die Bereitstellung und Nutzung des in Abschnitt 1 bezeichneten iPhone Geräts („Leihtelefon) erklären Sie Ihr Einverständnis mit allen nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen: Bitte beachten Sie besonders die Ausführungen in Abschnitt 4 (Übergang des Eigentums am Kundentelefon).
1. Leihtelefon. Apple überlässt Ihnen unentgeltlich das unten aufgeführte Leihtelefon, das im Ermessen von Apple neu oder instand gesetzt sein kann.
Die Seriennummer des Leihtelefons ist auf der Genius Bar Arbeitsfreigabe für den Service zu Ihrem aktuellen iPhone aufgelistet.
Während des gesamten Zeitraums zwischen Erhalt und Rückgabedatum des Leihtelefons (gemäß Definition in Abschnitt 2 („Verpflichtung zur Rückgabe des Leihtelefons“)) verbleibt das Eigentum am Leihtelefon zu jeder Zeit bei Apple, sofern nicht Abschnitt 4 zutrifft.
2. Erhalt des iPhone des Kunden nach Rückgabe des iPhone Leihgeräts. Das Leihtelefon wird Ihnen überlassen, während sich das im Genius Bar Arbeitsauftrag aufgelistete Kundentelefon bei Apple in Reparatur befindet. Apple sendet das Kundentelefon an Sie zurück, nachdem die Reparatur abgeschlossen und das Leihgerät zurückgegeben wurde sowie alle ausstehenden Zahlungen beglichen wurden.
3. Verlängerung des Rückgabedatums. Sollten Sie verhindert sein, Ihr repariertes Kundentelefon bis zum Rückgabedatum abzuholen, können Sie bei Apple eine Verlängerung um fünf (5) Tage zusätzlich zur normalen Rückgabefrist von vierzehn (14) Tagen beantragen. Der Verlängerungsantrag ist bei Apple an dem Ort einzureichen, an dem das Leihtelefon ausgegeben wurde. Nach Genehmigung der Verlängerung um fünf (5) Tage wird das Verlängerungsdatum zu Ihrem Rückgabedatum für die Zwecke dieser Bestimmungen, und Sie müssen das Leihtelefon bis zum Ablauf dieser verlängerten Rückgabefrist zurückgeben. Alle in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen beziehen sich dann auf dieses verlängerte Rückgabedatum.
4. Ersatz. In bestimmten Fällen kann Apple im eigenen Ermessen festlegen, dass ein Ersatz des Kundentelefons erforderlich ist (z. B. bei Unmöglichkeit einer Reparatur). Bei einem Ersatz des Kundentelefons (i) werden Sie von Apple über den Ersatz informiert und (ii) müssen das Leihtelefon an Apple zurückgeben und das Ersatztelefon abholen, auf das alle ursprünglich für das Kundentelefon geltenden Verkaufsbedingungen übergehen. Unter der Voraussetzung („aufschiebende Bedingung“), dass Apple den Ersatz des Kundentelefons beschließt, (i) geht das Eigentum am Ersatztelefon unentgeltlich auf Sie über und (ii) geht das Eigentum am Kundentelefon unentgeltlich an Apple über, und Apple kann das Kundentelefon im freien Ermessen benutzen bzw. frei darüber verfügen. Abschnitt 2 („Verpflichtung zur Rückgabe des Leihtelefons“) bleibt unberührt.
5. Sicherheitsvorkehrungen. Sie müssen angemessene und sorgfältige Sicherheitsvorkehrungen treffen, um das Leihtelefon vor Beschädigung, Verlust und Missbrauch zu schützen, solange es sich in Ihrer Obhut, Verwahrung und Kontrolle befindet. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Leihtelefons müssen Sie Apple unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Reparaturen am Leihtelefon dürfen nur von Apple durchgeführt werden. Sie können für Reparatur- oder Ersatzkosten im Falle von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Leihtelefons haftbar gemacht werden, während sich dieses in Ihrem Gewahrsam befindet, außer für normale Abnutzung des Leihtelefons.
6. Zulässige Nutzung. Das Leihtelefon darf von Ihnen ausschließlich in dem Zeitraum genutzt werden, in dem Ihr Kundentelefon von Apple instand gesetzt wird („Reparaturzeitraum“). Sie dürfen das Leihtelefon nicht für unrechtmäßige Zwecke verwenden. Auf das Leihtelefon darf nur Software mit gültigen Lizenzen geladen werden.
7. Löschen Ihrer Dateien nach Rückgabe des Leihtelefons
Sie sind vor der Rückgabe des Leihtelefons dafür verantwortlich, alle von Ihnen darauf erstellten Dateien zu löschen, einschließlich persönlicher und/oder vertraulicher Dateien und Daten. Wenn Sie die von Ihnen auf dem Leihtelefon erstellten Dateien behalten möchten, sollten Sie daher Ihre Dateien über iTunes sichern, damit sie später auf Ihr repariertes Kundentelefon übertragen werden können. Sie sind dafür verantwortlich, solche Dateien vor der Rückgabe des Leihtelefons zu löschen bzw. zu sichern. Apple übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Dateien oder Daten, die sich nach dessen Rückgabe auf dem Leihtelefon befinden oder davon gelöscht werden.
8. Installierte Software. Alle mit dem Leihtelefon bereitgestellte Software ist speziell für dieses Leihtelefon lizenziert und darf von Ihnen nicht gelöscht werden. Sie dürfen etwaige Software, Ausstattung oder Komponenten im Bereitstellungsumfang des Leihtelefons nicht kopieren oder anderweitig reproduzieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren, sofern durch das deutsche Urheberrechtsgesetz nichts anderes geregelt ist.
9. Haftung von Apple. Die Haftung von Apple beschränkt sich auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
10. Garantie. Apple ist nur insoweit schadenersatzpflichtig, als die Schäden dadurch entstanden sind, dass Apple arglistig einen Mangel am Leihtelefon verschwiegen hat. Sie müssen die üblichen Kosten zur Wartung des Leihtelefons tragen. Im Fall von Defekten am Leihtelefon dürfen Reparaturen daran nur von Apple durchgeführt werden.
11. Anwendbares Recht. Der vorliegende Vertrag und dessen Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unterschrift des Kunden:.....................................................
Datum:.....................................................................................
090815 iPhone Loan Agreement Germany