AppleCare for Enterprise

Vertragsbedingungen

ALS GEWERBLICHER KÄUFER VON APPLE-PRODUKTEN GEMÄSS GELTENDEM KAUFVERTRAG („ZUGRUNDE LIEGENDER KAUF“) SIND SIE BERECHTIGT, DEN HIER BESCHRIEBENEN ERGÄNZENDEN GARANTIE-SERVICEPLAN („SERVICEPLAN“) ZU ERWERBEN. DURCH KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE ZUR INANSPRUCHNAHME IM RAHMEN DIESES SERVICEPLANS ANGEBOTENEN SUPPORTDIENSTEN ERKLÄREN SIE (NACHFOLGEND „UNTERNEHMEN“ ODER „SIE“) SICH EINVERSTANDEN, DASS DIE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS ENTSPRECHEND DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN („BEDINGUNGEN“) ERFOLGT. BEACHTEN SIE, DASS DIE UNTER DER BESCHRÄNKTEN APPLE-GARANTIE IN IHREM KAUFVERTRAG ÜBER DIE AUSRÜSTUNG BZW., JE NACH SACHLAGE, GEMÄSS GELTENDEM GESETZ BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN DEN BESTIMMUNGEN EBEN DIESES KAUFVERTRAGS UND/ODER DEN GESETZLICHEN GARANTIEBESTIMMUNGEN UNTERLIEGEN. HINSICHTLICH DER DIESEN BEDINGUNGEN UNTERLIEGENDEN DIENSTLEISTUNGEN ERKLÄRT DAS UNTERNEHMEN DURCH KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE UND BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS ODER DURCH REGISTRIEREN DES SERVICEPLANS SEIN EINVERSTÄNDNIS MIT DIESEN BEDINGUNGEN.

Die in den vorliegenden Vertragsbedingungen beschriebenen Rechte in Bezug auf Rückgabe, Kaufpreiserstattung und Garantien gelten zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten.

1. Der Serviceplan im Allgemeinen

Dieser Serviceplan ist eine zusätzliche, nicht auf Versicherung basierende Garantie und stellt Ihnen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Hardware und technischem Support für Apple-Markenprodukte und das in der Originalverpackung enthaltene Zubehör („Eingeschlossene Geräte“) bereit, das in der Dokumentation Ihres Serviceplans aufgeführt ist („Planbestätigung“). Zweck dieses Serviceplans ist die Sicherstellung, dass die eingeschlossenen Geräte, die Sie durch den zugrunde liegenden Kauf erworben haben, auf dem hohen Qualitätsniveau arbeiten, für das Apple angesehen ist. Die Planbestätigung ist durch entsprechende Verweise Bestandteil dieser Bedingungen.

Zusätzlich zu den eingeschlossenen Geräten bietet Apple außerdem hardwarebezogene Dienstleistungen sowie technischen Support für Mäuse mit Apple-Markenlogo, Apple-Ladegeräte und weiteres Apple-Zubehör, das von Apple erworben und mit den eingeschlossenen Geräten (alles zusammen übergreifend als „Eingeschlossene Ausrüstung“ bezeichnet) verwendet wird.

Wie im Folgenden ausführlicher beschrieben umfasst dieser Serviceplan drei klare Vorteile für Unternehmenskunden von Apple: (a) hochwertigen Expressdienst mit Zustellung am nächsten Werktag bei gemäß den vorliegenden Garantiebestimmungen des ursprünglichen Kaufvertrags für die eingeschlossene Ausrüstung gerechtfertigten Reparatur- oder Austauschleistungen; (b) hochwertige Reparatur- oder Austauschleistungen mit Zustellung am nächsten Werktag bei Material- und Herstellungsfehlern an eingeschlossener Ausrüstung nach Ablauf der Garantiebestimmungen im ursprünglichen Kaufvertrag für einen zusätzlichen Zeitraum, der durch die erworbene Garantie bestimmt wird, und (c) vom Unternehmen angeforderter Austausch von Apple iPhone, iPad oder iPod Touch Geräten oder Mac- bzw. Apple Display-Austauschkomponenten („Service-Komponenten“), die Eigentum von Apple sind, dem Unternehmen jedoch nach eigener Wahl zur Verfügung gestellt werden. Der Serviceplan sieht auch erweiterte IT-Supportdienste für das Unternehmen vor, die rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche („24/7-Basis“) verfügbar sind.

2. Laufzeit des Plans

Der Serviceplan tritt mit der Annahme der Registrierung des Serviceplans des Unternehmens durch Apple in Kraft. Der Serviceplan läuft am in Ihrer Planbestätigung angegebenen Datum aus („Planlaufzeit“). Sie erhalten Ihre Planbestätigung zum oder um den Zeitpunkt des Kaufs, oder sie wird Ihnen danach automatisch zugesendet. Leistungen im Rahmen des Serviceplans erfolgen zusätzlich zu jeglichen Leistungen, die nach geltendem bindendem Recht, entsprechend der im ursprünglichen Kaufvertrag enthaltenen Hardwaregarantie des Herstellers und als technischer Support aus Kulanzgründen gewährt werden. Apple bietet keine Dienste nach dem Ablauf dieses Serviceplans.

3. Leistungen im Rahmen des Serviceplans

3.1 Hardwareservice

Zur Geltendmachung eines Anspruchs während der Laufzeit des Serviceplans informieren Sie Apple darüber, dass (i) ein Material- oder Herstellungsfehler in der eingeschlossenen Ausrüstung aufgetreten ist, oder (ii) die Fähigkeit der Batterie der eingeschlossenen Ausrüstung, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt. Bei berechtigten Ansprüchen repariert Apple den Defekt entweder (a) kostenlos mit neuen Teilen oder bereits verwendeten Apple Originalteilen, die getestet wurden und die Apple Funktionsanforderungen erfüllen, oder (b) ersetzt die eingeschlossene Ausrüstung durch ein Austauschgerät („Austauschgerät“), das neu ist oder aus neuen und/oder zuvor verwendeten Apple Originalteilen besteht und getestet wurde und die Apple Funktionsanforderungen erfüllt. Apple betreibt angemessenen Aufwand, um die eingeschlossene Ausrüstung zu reparieren. Alle im Rahmen dieses Serviceplans bereitgestellten Austauschgeräte weisen mindestens die gleichen oder im Wesentlichen ähnliche Merkmale auf (z. B. ein anderes Modell mit den gleichen Merkmalen oder das gleiche Modell in einer anderen Farbe) wie das Originalprodukt. Bei einem Austausch der eingeschlossenen Ausrüstung durch Apple geht die an Apple eingeschickte ursprüngliche eingeschlossene Ausrüstung in das Eigentum von Apple über und das Austauschgerät geht in das Eigentum des Unternehmens über und gilt fortan als eingeschlossene Ausrüstung. Die Gültigkeit des Serviceplans bezieht sich für die Restlaufzeit des Serviceplans auf die ausgetauschte eingeschlossene Ausrüstung. Apple kann für die Instandhaltung eingeschlossene Ausrüstung oder Ersatzteile verwenden, die aus einem anderen Land stammen als dem Land, aus dem die eingeschlossene Ausrüstung oder die Originalteile stammen.

3.2 Hardware-Serviceoptionen

Die Bereitstellung von Hardwareservices gegenüber dem Kunden erfolgt seitens Apple in Form einer oder mehrerer der folgenden Optionen:

(i) Vor-Ort-Service am nächsten Tag. Der Vor-Ort-Service am nächsten Tag ist verfügbar, wenn der Standort der eingeschlossenen Ausrüstung innerhalb des Geltungsbereichs für Vor-Ort-Services liegt, wie er online unter apple.com/de/support/products/enterprise/onsite.html beschrieben wird. Wird der Vor-Ort-Service für einen Ort innerhalb des Geltungsbereichs angefordert, entsendet Apple einen Servicetechniker oder einen benannten Kurier zum Standort der eingeschlossenen Ausrüstung. Der Service wird dann entweder vor Ort durchgeführt, oder der Servicetechniker oder der benannte Kurier bringt die eingeschlossene Ausrüstung zur Reparatur zu einem autorisierten Apple Service Provider („AASP“) oder zu einer Apple-Servicestelle („ARS“). Wenn der Service oder die Reparatur bei einem AASP oder einer ARS durchgeführt wird, organisiert Apple nach der Serviceerbringung den Transport der eingeschossenen Ausrüstung zurück zum Unternehmen. Apple betreibt angemessenen Aufwand, um einen Servicetechniker oder einen benannten Kurier innerhalb der unter apple.com/de/support/products/enterprise/onsite.html angegebenen Reaktionszeiten am jeweiligen Standort bereitzustellen. Wenn der Servicetechniker oder benannte Kurier einen Standort zum vereinbarten Zeitpunkt aufsucht und kein Vertreter des Unternehmens anwesend ist, um Zugang zu gewähren, kann Apple eine Gebühr für den Einsatz berechnen. Weitere Informationen über Vor-Ort-Services, einschließlich Geltungsbereich und Reaktionszeiten, sind auf der Supportseite für Servicepläne unter apple.com/de/support/products/enterprise/onsite.html verfügbar.

(ii) Carry-In-Service. Der Carry-In-Service steht für die meisten Produkte der eingeschlossenen Ausrüstung zur Verfügung, sofern das Unternehmen Vereinbarungen mit einer Apple-eigenen Verkaufsniederlassung oder einem Apple Autorisierten Service Provider („AASP“) geschlossen hat, die bzw. der einen Carry-In-Service für Test- und Reparaturdienste anbietet, einschließlich der Zurverfügungstellung der notwendigen Serviceplan-Informationen. Die Leistungserbringung erfolgt am Standort der Niederlassung oder des AASP; die Niederlassung kann die eingeschlossene Ausrüstung alternativ auch zu einem Standort mit Apple-Reparaturservice („ARS“) zur Leistungserbringung einschicken. Sobald das Unternehmen oder dessen Vertreter über den Abschluss der Serviceleistung informiert wird, muss das Unternehmen oder dessen bevollmächtigter Vertreter die eingeschlossene Ausrüstung unverzüglich abholen oder mit dem Kundendienst eine Lieferung der eingeschlossenen Ausrüstung an Ihren Standort innerhalb des Geltungsbereichs vereinbaren. Die Kosten für den Versand der eingeschlossenen Ausrüstung an Ihren Standort trägt Apple.

(iii) Mail-In-Service. Für die meisten Produkte von eingeschlossener Ausrüstung steht ein direkter Mail-In-Service zur Verfügung. Wenn Apple feststellt, dass Ihre eingeschlossene Ausrüstung für den Mail-In Service berechtigt ist und Sie sich für diese Option entscheiden, wird Apple Ihnen vorausbezahlte Frachtbriefe (und Verpackungsmaterial, falls Sie nicht mehr im Besitz der Originalverpackung sind) zusenden oder liefern, und Sie senden die eingeschlossene Ausrüstung entsprechend den Anweisungen von Apple an einen ARS-Standort. Nach Abschluss der Leistung wird der ARS-Standort die eingeschlossene Ausrüstung an Sie zurücksenden. Die Kosten für den Versand der eingeschlossenen Ausrüstung von und zu Ihrem Standort trägt Apple, sofern Sie alle Anweisungen eingehalten haben.

(iv) Express-Austauschservice (Express Replacement Service, „ERS“) oder Do-It-Yourself („DIY“)-Teileservice. Der ERS ist für bestimmte Produkte von eingeschlossener Ausrüstung erhältlich. Der DIY-Teileservice steht für viele Bestand- oder Zubehörteile von eingeschlossener Ausrüstung zur Verfügung. Dies ermöglicht Ihrer IT oder einer ähnlichen Abteilung („IT-Abteilung“) Ihre eingeschlossene Ausrüstung selber zu betreuen, sofern Sie dieses wünschen. Wenn der ERS- oder der DIY-Teileservice zur Verfügung stehen, kommt der folgende Ablauf zur Anwendung:

(a) Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts oder Teils der eingeschlossenen Ausrüstung verlangt. Apple kann hierbei eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis der zu ersetzenden eingeschlossenen Ausrüstung oder des zu ersetzenden Teils und die anfallenden Versandkosten verlangen. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung stellen können, steht Ihnen der Service ggf. nicht zur Verfügung und Apple bietet eine alternative Form von Garantie-Service an. Apple sendet Ihnen ein Austauschgerät oder Ersatzteil gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie mit den Voraussetzungen für die Rückgabe der zu ersetzenden eingeschlossenen Ausrüstung oder des zu ersetzenden Teils. Wenn Sie die Anweisungen befolgen, storniert Apple die Kreditkartenautorisierung, und Ihre Kreditkarte wird nicht mit der eingeschlossenen Ausrüstung oder dem Teil sowie den Versandkosten zu/von Ihnen belastet. Falls Sie die zu ersetzende eingeschlossene Ausrüstung oder das zu ersetzende Teil nicht wie angewiesen zurückgeben oder dafür keine Ansprüche auf Service bestehen, belastet Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag.

(b) Service, bei dem Apple keine Rückgabe des zu ersetzenden Produkts oder Teils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschgerät oder Ersatzteil, ggf. mit Installationsanweisungen, sowie Anweisungen für die Entsorgung des zu ersetzenden Produkts oder Teils kostenlos zu.

(c) Apple kommt nicht für Arbeitskosten auf, die Ihnen im Rahmen des ERS- oder DIY-Service entstehen. Sollten Sie nach Erhalt des Ersatzteils weiter Hilfe in Bezug auf den ERS oder DIY-Service benötigen, wenden Sie sich an den in Ihrem Serviceplan genannten Apple-Vertreter.

3.3 Technischer Support

3.3.1 Technischer Support der IT-Abteilung

Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Kundenregistrierung erbringt Apple technische Supportleistungen („Supportleistungen“) für Apple-Softwareprodukte oder verwandte Technologien („Unterstützte Produkte“) im Rahmen des jeweiligen Serviceplans gemäß den Angaben auf der folgenden Website: apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf („Supportseite für Servicepläne“). Apple behält sich das Recht vor, die im Rahmen eines Serviceplans erbrachten Supportleistungen und/oder die unterstützten Produkte jederzeit zu ändern, indem die Serviceplan-Support-Seite entsprechend aktualisiert wird. Apple wird keine Änderungen an den Supportleistungen und/oder unterstützten Produkten vornehmen, die (i) den Umfang der im Rahmen der Supportleistungen erbrachten Leistungen gegenüber dem Unternehmen deutlich verringern oder (ii) die Verpflichtung von Apple zur Erbringung der Supportleistungen gegenüber dem Unternehmen wesentlich beeinträchtigen oder (iii) den Anspruch des Unternehmens auf die Supportleistungen oder den Nutzen hieraus für das Unternehmen wesentlich beeinträchtigen. Bei jeder Aktualisierung, die den Serviceplan des Unternehmens betrifft, wird Apple das Unternehmen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus per E-Mail an die mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kenntnis setzen. Die auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Bedingungen sind in ihrer jeweils geltenden Form Bestandteil dieser Vertragsbedingungen, und zwar so als wären sie hier vollständig aufgeführt. Sollten die in diesem Dokument und die auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Bestimmungen in Widerspruch zueinander stehen, so haben die Bestimmungen auf der Serviceplan-Support-Seite Vorrang.

3.3.2 Technischer Support für Endbenutzer

Apple gewährt Ihren Endbenutzern während der Planlaufzeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche Zugang zu telefonischen und webbasierten Ressourcen für technischen Support („Technischer Support für Endbenutzer“), wie auf der Supportseite für den Plan beschrieben: apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf. Apple behält sich das Recht vor, den technischen Support für Endbenutzer, der im Service Plan enthalten ist, jederzeit zu ändern. Solche Änderungen werden auf der Supportseite für den Plan veröffentlicht. Apple wird den technischen Support für Endbenutzer nicht in einer Weise ändern, die (i) Leistungen des technischen Supports für Endbenutzer, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, wesentlich reduzieren, (ii) die Verpflichtung von Apple, dem Unternehmen technische Supportleistungen für Endbenutzer zu erbringen, wesentlich beeinträchtigt oder (iii) die Rechte oder Leistungen, die das Unternehmen im Rahmen des technischen Supports für Endbenutzer erhält, wesentlich beeinträchtigt. Bei Aktualisierungen, die sich auf den Serviceplan des Unternehmens auswirken, wird Apple das Unternehmen über die vom Unternehmen registrierte E-Mail-Adresse mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Aktualisierung informieren. Die auf der Supportseite für den Plan beschriebenen Bedingungen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, gelten für die vorliegenden Bedingungen so, als ob sie hier vollständig aufgeführt wären. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Bedingungen in diesem Dokument und den Bedingungen auf der der Supportseite für den Plan gelten die Bedingungen auf der der Supportseite für den Plan.

Der technische Support für Endbenutzer kann Unterstützung bei Installation, Start, Konfiguration, Problembehebung und Wiederherstellung (ausgenommen der Datenwiederherstellung) beinhalten, unter anderem auch das Speichern, Abrufen und Verwalten von Dateien, die Auswertung von Systemfehlermeldungen und die Feststellung, wann Hardwareservice erforderlich ist. Apple erbringt den Support für die zum jeweiligen Zeitpunkt aktuelle Version der unterstützten Software sowie die vorausgegangene Hauptversion. In diesem Abschnitt bedeutet „Hauptversion“ eine wesentliche Version der Software, die kommerziell durch Apple mit einer Versionsnummer in einer Form wie beispielsweise „1.0“ oder „2.0“ veröffentlicht wurde und die keine Beta- oder Vorabversion ist.

3.4 Umfang des technischen Supports für Endbenutzer

Apple stellt Endbenutzern im Rahmen des Serviceplans technischen Support für Folgendes zur Verfügung:

(i) Eingeschlossene Ausrüstung.

(ii) Die Betriebssysteme (Operating Systems, „OS“) macOS, iOS, iPadOS, tvOS und watchOS sowie Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf einen Betrieb mit der eingeschlossenen Ausrüstung ausgelegt sind, wie unter anderem Keynote, Pages, Numbers, Fotos, iMovie, GarageBand, Aperture, Final Cut Pro, Logic Pro, Motion, Compressor und MainStage (zusammen auch als „Software“ bezeichnet). Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung auf Apples Serversoftware für das Betriebssystem („macOS Server“) auf einem Mac erbringen.

(iii) Konnektivitätsprobleme zwischen eingeschlossener Ausrüstung und einem unterstützten Computer. „Unterstützter Computer“ bezeichnet einen Computer, der den Konnektivitätsspezifikationen der eingeschlossenen Ausrüstung entspricht und auf dem ein von der eingeschlossenen Ausrüstung unterstütztes Betriebssystem ausgeführt wird.

3.5 Service-Komponenten-Austausch-Pools („Service-Pools“)

Während der Laufzeit des Plans stellt Apple dem Unternehmen zwei (2) Austausch-Pools mit Apple-eigenem Bestand für den Ersatz der Service-Komponenten aus beliebigem Grund zur Verfügung (wobei jede Anforderung als „Fulfillment-Anforderung“ bezeichnet wird).

3.5.1 Geräte-Pool

Apple stellt dem Unternehmen einen Service-Komponenten-Pool zur Verfügung, der die entsprechenden Apple-Geräte (iPad, iPhone und iPod touch) umfasst („Geräte-Pool“), die entweder neu sind oder aus neuen und/oder zuvor verwendeten Apple-Originalteilen bestehen, die getestet wurden und die Apple-Funktionsanforderungen erfüllen. Die Gesamtzahl der vom Unternehmen zugelassenen Fulfillment-Anforderungen für den Geräte-Pool darf den folgenden Prozentsatz der Gesamtzahl der eingeschlossenen Geräte, die im Serviceplan enthalten sind, nicht überschreiten, abhängig von der erworbenen Servicepool-Funktion, wie in Ihrer Planbestätigung angegeben:

Service-Pool:

5 %

Service-Pool+:

10 %

 

Das Unternehmen kann wie in Abschnitt 4.1.1 beschrieben Entnahmen aus dem Geräte-Pool tätigen, um eingeschlossene iPad-, iPhone- oder iPod touch-Geräte jederzeit und aus jedem beliebigen Grund auszutauschen (jede Entnahme stellt eine einzelne Fulfillment-Anforderung dar), immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit relevanter Service-Komponenten, die im Geräte-Pool verbleiben, und sofern das Unternehmen das eingeschlossene Gerät, das ersetzt werden soll, an Apple zurückgibt. Das an Apple zurückgegebene eingeschlossene Gerät geht ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum von Apple über, und das Ersatzgerät aus dem Geräte-Pool geht ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum des Unternehmens über. Bei den Geräten aus dem Service-Geräte-Pool handelt es sich um das gleiche Modell wie das an Apple zurückgegebene eingeschlossene Gerät.

3.5.2 Komponenten-Pool.

Apple stellt dem Unternehmen einen Pool von Servicekomponenten zur Verfügung, der aus allen relevanten Mac- oder Apple Display-Komponenten besteht, die ausreichen, um jedes eingeschlossene Mac-Gerät oder Apple Display vollständig wiederherzustellen (der „Komponenten-Pool"), und die entweder neu sind oder aus neuen und/oder zuvor verwendeten Apple Originalteilen bestehen, die getestet wurden und die Apple Funktionsanforderungen erfüllen. Es liegt im Ermessen von Apple zu bestimmen, welche Teile ausgetauscht werden müssen, damit ein eingeschlossenes Mac-Gerät oder Apple Display wieder funktionsfähig ist. Jede Fulfillment-Anforderung des Unternehmens gilt unabhängig von der Anzahl der einzelnen Teile, die zur Erfüllung der Anforderung benötigt werden, als eine einzige Fulfillment-Anforderung. Apple baut Ersatz-Service-Komponenten kostenlos für das Unternehmen ein. Die Anzahl der vom Unternehmen zugelassenen Fulfillment-Anforderungen für den Komponenten-Pool muss dem folgenden Prozentsatz der Gesamtzahl der eingeschlossenen Mac-Geräte oder Apple Displays, die im Serviceplan enthalten sind, nicht überschreiten, abhängig von der erworbenen Servicepool-Funktion, die in Ihrer Planbestätigung angegeben ist:

Service-Pool:

2 %

Service-Pool+:

4 %

 

Alle Teile, die aus dem Komponenten-Pool entnommen und in ein eingeschlossenes Mac-Gerät oder Apple Display eingebaut werden, gehen ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum des Unternehmens über. Alle Teile, die beim Einbau von Teilen aus dem Komponenten-Pool aus einem eingeschlossenen Mac-Gerät oder Apple Display entfernt werden, gehen ohne Rückbehaltungsrecht oder sonstige Belastung in das Eigentum von Apple über.

Wenn der Serviceplan aus irgendeinem Grunde endet, bevor das Unternehmen alle im Geräte-Pool und/oder Komponenten-Pool vorhandenen Service-Komponenten verwendet hat, erlischt unverzüglich der Anspruch des Unternehmens auf die Service-Komponenten in diesen Pools und der Zugriff darauf, und die Service-Komponenten in diesen Pools fallen sofort zurück in das alleinige und bedingungslose Eigentum von Apple.

3.5.3 Gültigkeit des Serviceplans für Service-Komponenten

Die Gültigkeit des Serviceplans erstreckt sich auf alle Service-Komponenten. Jede Service-Komponente wird für die Restlaufzeit des Serviceplans selbst zu einem eingeschlossenen Gerät oder zu einem Teil davon.

3.5.4 Versäumnis der Rückgabe des ausgetauschten Geräts an Apple

Wenn das Unternehmen einen Ersatz aus dem Service-Pool auf der Basis anfordert, dass das Unternehmen das ausgetauschte Gerät oder die ausgetauschte Komponente zurückgibt, es aber versäumt, die Rückgabe an Apple binnen 14 Tagen nach Erhalt der Service-Komponente durchzuführen, wird dem Unternehmen das ihm gelieferte Service-Gerät oder die Service-Komponente entsprechend der zu dem Zeitpunkt geltenden Preisempfehlung des Herstellers in Rechnung gestellt. In solch einem Fall wird die Service-Komponente nicht zu einem eingeschlossenen Gerät unter dem Serviceplan und wird auch nicht Teil eines solchen.

4. Planeinschränkungen

4.1 Hardwareservice und für den Service-Pool geltende Einschränkungen

4.1.1 Sowohl für den Hardwareservice als auch für den Service-Pool geltende Einschränkungen

Der in Abschnitt 3.1 beschriebene Hardwareservice und der in Abschnitt 3.5 beschriebene Zugriff auf den Service-Pool gelten nicht für Folgendes:

(i) Die Installation, Entfernung oder Entsorgung der eingeschlossenen Ausrüstung oder die Bereitstellung von Ausrüstung während eines Zeitraums, in dem die eingeschlossene Ausrüstung repariert oder ausgetauscht wird;

(ii) Eingeschlossene Ausrüstung, deren Seriennummer verändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurde, oder deren Funktionalität oder Leistungsfähigkeit ohne die schriftliche Erlaubnis des Herstellers verändert wurde;

(iii) Eingeschlossene Ausrüstung, die verloren gegangen ist oder gestohlen wurde;

(iv) Verlust, Nutzungsausfall, Beschädigung, Verfälschung, Unfähigkeit zum Zugriff oder Unfähigkeit zur Manipulation von elektronischer Hardware oder Software oder deren Komponenten, die zum Speichern, Verarbeiten, Zugreifen, Übertragen oder Empfangen von Informationen innerhalb der eingeschlossenen Ausrüstung verwendet werden, als Folge einer anderen Ursache oder eines anderen Verlustes als der in diesem Plan ausdrücklich genannten gedeckten Verluste, einschließlich eines unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der Übertragung von bösartigem Code; oder

(v) Verlust, Nutzungsausfall, Beschädigung, Verfälschung, Unmöglichkeit des Zugriffs oder Unmöglichkeit der Manipulation von elektronischen Daten, die in der eingeschlossenen Ausrüstung gespeichert sind, einschließlich solcher Verluste, die durch unbefugten Zugriff oder unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code verursacht werden.

4.1.2 Nur für den Hardwareservice geltende Einschränkungen

Der in Abschnitt 3.1 beschriebene Hardwareservice gilt nicht für Folgendes:

(i) Schäden verursacht durch (a) ein Produkt, bei dem es sich nicht um die eingeschlossene Ausrüstung handelt, (b) missbräuchliche Verwendung, Fahrlässigkeit, vorsätzliches oder absichtliches Verhalten, falsche Verwendung, andere Feuchtigkeitsschäden als solche, die im Zuge eines Material- oder Herstellungsfehlers entstanden sind, Feuer, Erdbeben, Überschwemmung oder andere externe Ursachen, (c) Verwendung der eingeschlossenen Ausrüstung für einen anderen als den vom Hersteller beschriebenen zulässigen oder beabsichtigten Verwendungszweck oder (d) Wartung (einschließlich Upgrades und Erweiterungen), die von einer Person durchgeführt wird, die kein Vertreter Apples oder eines AASP ist;

(ii) Oberflächliche Schäden an der eingeschlossenen Ausrüstung, die ansonsten nicht die Funktionalität der eingeschlossenen Ausrüstung beeinträchtigen, insbesondere unter anderem Kratzer, Beulen oder gebrochener Kunststoff an Anschlüssen;

(iii) Vorbeugende Wartungsarbeiten an der eingeschlossenen Ausrüstung;

(iv) Eingeschlossene Ausrüstung, die gefährliche Stoffe enthält, insbesondere unter anderem biologische Materialien und Allergene, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen;

(v) Mängel, die auf normale Abnutzung oder in sonstiger Weise auf den normalen Verschleiß des Produkts zurückzuführen sind; oder

(vi) Übermäßige oder katastrophale Schäden (beispielsweise wenn die eingeschlossene Ausrüstung gequetscht, verbogen oder ganz oder teilweise in Flüssigkeit eingetaucht wurde).

4.2 Technischer Support

Der in Abschnitt 3.3 dieses Serviceplans beschriebene technische Support gilt nicht für Folgendes:

(i) Probleme, die sich durch ein Software-Upgrade auf die aktuelle Version beheben lassen, jedoch unter der Voraussetzung, dass Apple dem Unternehmen Anweisungen und Support für das Software-Upgrade zur Verfügung stellt;

(ii) Eine Verwendung oder Veränderung der eingeschlossenen Ausrüstung, des Betriebssystems oder der Software durch das Unternehmen, seine Mitarbeiter oder Bevollmächtigten in einer Weise, die nicht dem Verwendungszweck der eingeschlossenen Ausrüstung oder Software entspricht;

(iii) Technischer Endbenutzer-Support für Produkte und Software von Drittanbietern und die Auswirkungen oder Wechselwirkungen von Produkten und Software von Drittanbietern auf bzw. mit eingeschlossene(r) Ausrüstung, Betriebssystem oder Software;

(iv) Technischer Support für Betriebssystem-Software oder andere mit der Marke Apple versehene Software, die als „Beta“, „Vorabversion“, „vorläufig“ oder in ähnlicher Weise bezeichnet ist;

(v) Technischer Endbenutzer-Support für macOS-Software für Server, es sein denn, die grafische Benutzeroberfläche wird für Schwierigkeiten mit der Serveradministration und Netzwerkverwaltung auf einem macOS Server auf einem Mac verwendet;

(vi) Webbrowser, E-Mail-Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen des Betriebssystems;

(vii) Schäden an oder Verlust von Software oder Daten, die auf der eingeschlossenen Ausrüstung installiert oder gespeichert sind; die Wiederherstellung und die Neuinstallation von Softwareprogrammen und Nutzerdaten sind nicht durch diesen Serviceplan abgedeckt;

(viii) Probleme im Zusammenhang mit Internet, Scripting, FX-Scripting, Programmierung, Kompilierung, Debugging, Auslegung der Infrastruktur, Inhaltserstellung, Anpassung von Inhalten, Planung/Gestaltung von Multimedia-Projekten, Ressourcenverwaltung, Budgetkalkulation, Schulung oder anderen Problemen, die nicht ausdrücklich als zum Umfang der Supportleistungen unter dem Serviceplan gehörend benannt werden;

(ix) Verlust, Nutzungsausfall, Beschädigung, Korruption, Unfähigkeit zum Zugriff oder Unfähigkeit zur Manipulation von elektronischer Hardware oder Software oder deren Komponenten, die zum Speichern, Verarbeiten, Zugreifen, Übertragen oder Empfangen von Informationen innerhalb der eingeschlossenen Ausrüstung verwendet werden, als Folge einer anderen Ursache oder eines anderen Verlustes als den in diesem Plan ausdrücklich genannten gedeckten Verlusten, einschließlich eines unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung eines solchen Systems, eines Denial-of-Service-Angriffs oder des Empfangs oder der Übertragung von bösartigem Code; oder

(x) Verlust, Nutzungsausfall, Beschädigung, Verfälschung, Unmöglichkeit des Zugriffs oder Unmöglichkeit der Manipulation elektronischer Daten, die in der eingeschlossenen Ausrüstung gespeichert sind, einschließlich solcher Verluste, die durch unbefugten Zugriff oder unbefugte Nutzung solcher Daten, einen Denial-of-Service-Angriff oder den Empfang oder die Übertragung von bösartigem Code verursacht werden.

5. Einschränkungen des technischen Supports

5.1 Supportfälle

Ein „Supportfall“ ist ein spezifisches, abgegrenztes Problem, dessen Ursprung auf eine einzelne Ursache zurückgeführt werden kann. Apple bemüht sich auf angemessene Weise um die Lösung jedes einzelnen Supportfalls, ohne jedoch die Lösung der Supportfälle zu garantieren. Apple legt nach eigenem Ermessen fest, was einen Supportfall darstellt und, soweit gesetzlich zulässig, ob er als gelöst erachtet wird. Generell gilt ein Supportfall als gelöst, wenn das Unternehmen: (a) Informationen zur Behebung des Problems, (b) Informationen zum Erhalt einer Softwarelösung zur Behebung des Problems, (c) eine Mitteilung, dass das Problem auf ein bekanntes, ungelöstes Problem oder eine Inkompatibilität mit einem unterstützten Produkt zurückzuführen ist, (d) die Mitteilung, dass das Problem durch Upgrade auf ein neueres Release des unterstützten Produkts gelöst werden kann, oder (e) die Mitteilung, dass das Problem als Hardwareproblem identifiziert wurde, erhält.

5.2 Reaktionszeiten

Apple stellt Supportleistungen rund um die Uhr bereit. Dabei gelten die Ausnahmen, die auf der Serviceplan-Support-Seite unter den Betriebsstunden des Serviceplans erläutert werden. Apple unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um ordnungsgemäß innerhalb der im Serviceplan genannten Reaktionszeit auf eine Anforderung von Supportleistungen zu reagieren. Dies stellt jedoch keine Garantie dar, dass eine Lösung innerhalb eines bestimmten Zeitraums geliefert wird.

5.3 Einsatz

Supportleistungen dienen nicht dem Zweck einer Verwendung bei hoch riskanten Aktivitäten oder Funktionen wie unter anderem dem Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigation, Kommunikationssystemen, Systemen für die Entsendung von Ersthelfern, Flugsicherungsdiensten, Lebenserhaltungssystemen oder -diensten oder anderen Aktivitäten, bei denen es zu Todesfällen, Personenschäden, schweren physischen Schäden oder Umweltschäden kommen könnte, wenn die Supportleistungen nicht in der Lage wären, schnell ein erwünschtes Ergebnis zu liefern.

5.4 Technische Ansprechpartner

Die Erbringung von Supportleistungen erfolgt gegenüber Personen oder Beauftragten, die das Unternehmen zum Zeitpunkt der Registrierung gemäß den Bestimmungen des Serviceplans benennt („Technische Ansprechpartner“). Technische Ansprechpartner sind die einzigen Verbindungspersonen zwischen dem Unternehmen und Apple bzw. im Auftrag des Unternehmens, was den technischen Support im Rahmen des Serviceplans betrifft. Wenn das Unternehmen die technischen Ansprechpartner ändern möchte, muss es diese Änderung gegenüber Apple mindestens fünf (5) Tage vorher schriftlich unter Verwendung der unten angegebenen Adresse bekanntgeben. Alternativ können die Änderungen auch direkt über die sichere individuelle Website eingegeben werden wie in den am Beginn des Serviceplans ausgehändigten Anleitungen beschrieben.

6. Bezug von Leistungen und Support

Sie können Leistungen beziehen, indem Sie die in Ihrer Planbestätigung enthaltenen Anweisungen befolgen.

7. Verantwortung des Unternehmens

7.1 Allgemeines

Um Supportleistungen zu erhalten, muss das Unternehmen den Serviceplan registrieren und die von Apple erhaltenen Zugriffsanweisungen befolgen. Sämtliche Kosten für E-Mail-und Telefonkontakte mit Apple gehen zu Lasten des Unternehmens. Das Unternehmen arbeitet beim Anfordern von Supportleistungen mit Apple zusammen, indem es Apple mit den Informationen versorgt, die für eine Diagnose jeglichen technischen Problems erforderlich sind. Die Wiederherstellung oder der Wiederaufbau verlorener oder veränderter Dateien, Daten oder Programme obliegt dem Unternehmen. Das Unternehmen pflegt einen lückenlosen Plan zur Datensicherung und Wiederherstellung im Notfall und setzt diesen Plan ggf. um. Für die Sicherheit seiner vertraulichen, internen oder als sensibel eingestuften Daten ist ausschließlich das Unternehmen verantwortlich. Das Unternehmen und seine technischen Ansprechpartner verpflichten sich, Apple keine vertraulichen, proprietären oder sonstigen Informationen zu übermitteln, die dem Urheberrecht unterliegen und die Apple möglicherweise Haftungsansprüchen aussetzen. Das Unternehmen und seine technischen Ansprechpartner benötigen hinreichende Kenntnisse der unterstützten Produkte, für die es Supportleistungen in Anspruch nehmen möchte, sowie des Computersystems, auf dem diese betrieben werden. Das Unternehmen ist nicht zur Übertragung von Supportleistungen an Dritte berechtigt. Die Supportleistungen werden ausschließlich für interne Zwecke des Unternehmens erbracht; eine nicht genehmigte Weitergabe der Supportleistungen stellt einen gerechtfertigten Grund für die fristlose Kündigung dieses Serviceplans dar. Das Unternehmen ergreift geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der nicht genehmigten Weitergabe und Verwendung der Supportleistungen. Das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Erhalt oder seine Verwendung von Supportleistungen nicht zu missbrauchen. Dies gilt insbesondere für den Zugriff auf Supportleistungen zum Durchführen von routinemäßigen Aktualisierungen oder anderen Aufgaben, die nach vernünftigem Ermessen innerhalb des Aufgabenbereichs und der Fähigkeiten der eigenen IT-Abteilung des Unternehmens liegen.

Wenn Supportleistungen im Rahmen des Serviceplans am Standort des Unternehmens durchgeführt werden, stellt das Unternehmen sicher, dass Apple oder der von Apple bevollmächtigte Vertreter zum vereinbarten Termin Zugang zum Standort erhalten. Das Unternehmen sorgt für eine sichere Arbeitsumgebung, die für die Erbringung der Supportleistungen seitens Apple hinreichend geeignet ist.

7.2 Mindestgerätebestand

Das Unternehmen ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Serviceplans jederzeit eine Mindestzahl von 200 eingeschlossenen Geräten, die aktiv für AppleCare for Enterprise registriert sind, aufrechtzuerhalten („Mindestgerätebestand“). Wenn der Gerätebestand des Unternehmens während der Laufzeit dieses Serviceplans während eines Zeitraums von über zwölf (12) Monaten unter die Anzahl von 200 fällt, gilt dies als Verstoß des Unternehmens gegen die Bedingungen dieses Serviceplans und dieser Serviceplan kann durch Apple gemäß Abschnitt 1 - „Kündigung“ gekündigt werden. Ferner kann Apple dem Unternehmen erlauben, während der Laufzeit dieses Serviceplans AppleCare for Enterprise für zusätzliche Geräte zu erwerben, um den Gerätebestand des Unternehmens auszuweiten oder um seine Voraussetzungen bezüglich des Mindestgerätebestands aufrechtzuerhalten. Die verfügbaren Preise und die Laufzeit des Services können variieren.

8. Supportleistungen per Fernzugriff

Im Rahmen eines Serviceplans ist Apple berechtigt, Supportleistungen per Fernzugriff über das Internet zu erbringen. Dabei greift Apple mithilfe der Installation und Nutzung von Fernzugriffssoftware auf Daten auf dem Computer des Unternehmens zu und steuert und sammelt diese, falls der Kunde dem zustimmt. Mit der Installation und Nutzung der Fernzugriffssoftware durch das Unternehmen oder in dessen Auftrag erteilt dieses Apple seine Genehmigung, Supportleistungen in dieser Weise zu erbringen. Teile der Dateien der Fernzugriffssoftware oder die gesamten Dateien der Fernzugriffssoftware verbleiben nach dem Ende der Supportsitzung möglicherweise auf dem Computer des Kunden. Die Eigentumsrechte und alle Urheberrechte an der Fernzugriffssoftware verbleiben bei Apple und/oder den Lizenzgebern von Apple. Die Nutzung entsprechender Fernzugriffssoftware unterliegt möglicherweise zusätzlichen Lizenzbedingungen, die unter apple.com/legal/sales-support/remote-support/ eingesehen werden können. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, Teile der Fernzugriffssoftware zu disassemblieren oder per Reverse Engineering zu rekonstruieren. Während Supportleistungen per Fernzugriff erbracht werden, greift Apple ausschließlich auf solche Daten auf dem Computer des Unternehmens zu und steuert und sammelt diese, die nach vernunftgemäßen Ermessen von Apple erforderlich sind, um den Supportfall zu analysieren und Unterstützung zu leisten. Apple empfiehlt dem Unternehmen, alle Dateien und Anwendungen zu schließen, die nicht mit dem Supportfall in Zusammenhang stehen. Die Fernzugriffssoftware bzw. die Funktionen des Computers des Unternehmens gestatten dem Unternehmen, die Fernzugriff-Supportsitzung jederzeit zu beenden.

9. Garantieausschluss

OBWOHL APPLE DIE LÖSUNG EINES SUPPORTFALLS NICHT GARANTIEREN KANN, UNTERNIMMT APPLE ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN, UM DIE SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS FACHGERECHT ZU ERBRINGEN. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN WERDEN DIE IN DIESEM DOKUMENT SPEZIFIZIERTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE- UND ABHILFEMASSNAHMEN AUF EXKLUSIVER BASIS UND ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GARANTIEN, ABHILFEMASSNAHMEN UND BEDINGUNGEN ERBRACHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART WURDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN LEHNEN APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GESETZLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN VERBINDUNG MIT ODER INFOLGE DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

10. Haftungsbeschränkung

IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN IST DIE HAFTUNG VON APPLE UND DEM LIZENZGEBER VON APPLE GEMÄSS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN AUF DIE BETRÄGE BEGRENZT, DIE VOM UNTERNEHMEN FÜR DEN VON IHM ABGESCHLOSSENEN SERVICEPLAN ENTRICHTET WURDEN. IN KEINEM FALL HAFTEN APPLE UND DER LIZENZGEBER VON APPLE FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, INSBESONDERE SCHÄDEN DURCH GEWINNAUSFALL, DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, AUSFALL VON SYSTEMEN ODER EINRICHTUNGEN SOWIE UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, DIE AUF IRGENDEINE WEISE UND WEGEN EINES BELIEBIGEN HAFTUNGSGRUNDS (SEI ES DURCH UNERLAUBTE HANDLUNG EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, VERTRAG ODER SONSTIGE WEISE) AUF DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND, UNABHÄNGIG DAVON, OB APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS KENNTNIS HATTEN ODER NICHT. WEITERE AUSSCHLUSSKLAUSELN SIND MÖGLICHERWEISE IN DEN LIZENZBEDINGUNGEN ENTHALTEN, DIE FÜR DIE FERNZUGRIFFSSOFTWARE GELTEN. DIESE KÖNNEN UNTER apple.com/legal/sales-support/remote-support/ EINGESEHEN WERDEN.

IN BEZUG AUF UNTERNEHMEN, DIE VERBRAUCHER SIND, BEEINTRÄCHTIGT NICHTS IM VORSTEHENDEN ABSCHNITT DIE HAFTUNG VON APPLE IN BEZUG AUF DAS FOLGENDE: (I) VORSÄTZLICH ODER GROB FAHRLÄSSIG VERURSACHTE SCHÄDEN, (II) VORSÄTZLICH ODER FAHRLÄSSIG VERURSACHTE TODESFÄLLE SOWIE PERSONEN- ODER GESUNDHEITSSCHÄDEN, (III) SCHÄDEN AUFGRUND FEHLENDER GARANTIERTER EIGENSCHAFTEN BIS ZU DEM BETRAG, DER VOM ZWECK DER GARANTIE ERFASST WAR UND DER FÜR APPLE BEI ABGABE DER GARANTIE ERKENNBAR WAR, (IV) PRODUKTHAFTUNGSSCHÄDEN ENTSPRECHEND DEN REGELUNGEN IM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ODER (V) SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG SOLCHER WESENTLICHER PFLICHTEN, DIE DIE GRUNDLAGE DES SERVICEPLANS BILDEN, DIE ENTSCHEIDEND FÜR DEN ABSCHLUSS DES SERVICEPLANS WAREN UND AUF DEREN ERFÜLLUNG DAS UNTERNEHMEN VERTRAUEN DARF. EINE WEITERE HAFTUNG VON APPLE IST DEM GRUNDE NACH AUSGESCHLOSSEN.

11. Vertragsbeendigung

Sie können diesen Serviceplan jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie diesen Serviceplan kündigen möchten, können Sie Apple innerhalb Deutschlands unter der Rufnummer 0800 6645 451 erreichen und Ihre Kündigung bekanntgeben. Alternativ können Sie uns die Kündigung unter Angabe Ihrer Planvereinbarungsnummer per Post oder Fax schicken. Verwenden Sie hierzu die Adresse Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland (Faxnummer: +353 (0)21 428 3917). Fügen Sie Ihrer Kündigung eine Kopie des zum Serviceplan gehörenden ursprünglichen Kaufbelegs bei. Wenn Sie den Plan innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erwerb des Serviceplans oder nach dessen Erhalt, je nachdem, welches Ereignis später eintritt, kündigen, wird Ihnen der vollständige für den Serviceplan gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, abzüglich des Werts der Service-Leistungen, die im Rahmen des Serviceplans bereits erbracht wurden. Dies gilt jedoch nur, soweit nach den örtlichen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist. Erfolgt die Kündigung später als dreißig (30) Tage nach Erhalt des Serviceplans, erhalten Sie eine anteilsmäßige Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises. Die anteilsmäßige Erstattung ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der noch nicht abgelaufenen Laufzeit abzüglich des Werts jeglicher Leistung, die im Rahmen des Serviceplans bereits von Ihnen in Anspruch genommen wurde.

Soweit durch lokale Gesetze nicht anders vorgeschrieben, kann Apple einen Serviceplan jederzeit kündigen, (a) wenn das Unternehmen, nachdem es mit einer Frist von mindestens fünfzehn (15) Tagen schriftlich entsprechend benachrichtigt wurde, fällige Gebühren für einen Serviceplan nicht bezahlt, (b) wenn das Unternehmen, nachdem es mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen entsprechend benachrichtigt wurde, Verstöße gegen die Vertragsbedingungen nicht abstellt, (c) wenn das Unternehmen gegen die Bestimmungen einer beliebigen Software-Lizenzvereinbarung verstößt, die die Verwendung der im Rahmen des Serviceplans bereitgestellten Software regelt, oder (d) im Falle von Betrug oder wesentlichen Falschaussagen seitens des Unternehmens, seiner Mitarbeiter oder Beauftragten. Soweit durch lokale Gesetze nicht anders vorgeschrieben, kann Apple diesen Serviceplan auch schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen kündigen, wenn für die eingeschlossene Ausrüstung keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Falls Apple diesen Serviceplan wegen Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen kündigt, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit des Serviceplans. Auch nach der Kündigung des Serviceplans aus beliebigem Grund behalten die Abschnitte 9, 10 und 15 ihre Gültigkeit.

12. Apple; anwendbares Recht

„Apple“ bezeichnet Apple Distribution International Limited, Hollyhill Industrial Estate Hollyhill, Cork, Republik Irland. ES WIRD VEREINBART, DASS DIESE VERTRAGSBEDINGUNGEN DEM RECHT DESJENIGEN LANDES (ODER GGF. DERJENIGEN REGION) UNTERLIEGEN, IN DEM DER ERWERB ERFOLGTE, ODER, FALLS ABWEICHEND, DESJENIGEN LANDES, IN DEM DER HAUPTSITZ DES UNTERNEHMENS LIEGT. DIE GERICHTE DER JEWEILIGEN LÄNDER (ODER REGIONEN) SIND FÜR DIE RECHTSPRECHUNG ZUSTÄNDIG.

13. Verwendung der Software

Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen eines Serviceplans unterliegt diese Software dem Schutz des Urheberrechts von Apple Inc. und/oder der Lizenzgeber. Das Unternehmen ist zur Installation, Vervielfältigung und Nutzung der Software ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung der unterstützten Produkte berechtigt, darf jedoch, sofern dies gemäß geltender Gesetze nicht ausdrücklich zugelassen ist, die Software nicht dekompilieren, per Reverse Engineering rekonstruieren, modifizieren, vermieten, verleasen, ausleihen oder als Basis für Ableitungen verwenden. Unterliegt die Software einem separaten Lizenzvertrag, so unterliegt auch ihre Nutzung diesem separaten Lizenzvertrag. Jegliche Software, die gemäß diesen Vertragsbedingungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung gestellt wird, gilt als „Computersoftware mit eingeschränkten Rechten“ gemäß Definition in Klausel 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Nutzung der Software sind in Klausel 52.227-19 der FAR spezifiziert.

14. Datenschutz und Privatsphäre

Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zur Erbringung der Serviceleistungen und zur Erfüllung der Supportverpflichtungen im Rahmen des Serviceplans für Apple erforderlich sind. Dies kann die Weitergabe von Unternehmensdaten an verbundene Unternehmen oder Service Provider in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Apple (apple.com/legal/privacy) umfassen. Apple verpflichtet sich, die Daten des Unternehmens gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple zu schützen. Wenn Mitarbeiter des Unternehmens auf die sie betreffenden Informationen bei Apple zugreifen oder diese ändern möchten, können diese Mitarbeiter ihre Kontaktdaten über die Website zum Aktualisieren ihrer persönlichen Daten (apple.com/contact/myinfo) aktualisieren. Apple ist zur Speicherung aller oder eines Teils der Kontakte zwischen den Vertretern oder technischen Ansprechpartnern des Unternehmens und Apple zu Zwecken der Schulung, der Qualitätssicherung und der späteren Bezugnahme berechtigt.

Wichtig: Apple ist aufgrund von Gesetzen und Vorschriften möglicherweise verpflichtet, bestimmte Bildmaterialien, die während einer Sitzung angesehen werden, an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Das Unternehmen muss seine Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer, die die eingeschlossene Ausrüstung verwenden, auf diese Verpflichtung hinweisen.

15. Sonstiges

15.1 Keine Abtretung

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen aus einem Serviceplan ohne vorherige Zustimmung von Apple an andere abzutreten. Unbefugte Abtretungen sind nichtig.

15.2 Höhere Gewalt

Apple haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, deren Ursachen sich dem Einfluss von Apple entziehen.

15.3 Kein Haftungsverzicht

Eine Verzichterklärung in Bezug auf etwaige Verstöße oder Mängel im Rahmen des vorliegenden Serviceplans stellt keine Verzichterklärung bezüglich nachfolgender Verstöße oder Mängel dar.

15.4 Vollstreckbarkeit

Wenn ein zuständiges Gericht befindet, dass irgendwelche Bestimmungen dieses Serviceplans ungültig oder nicht vollstreckbar sind, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt gültig. Die Parteien ersetzen dann die ungültigen bzw. nicht vollstreckbaren Bestimmungen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen, die den ursprünglichen Absichten der Parteien und den intendierten wirtschaftlichen Auswirkungen des Serviceplans entsprechen.

15.5 Gesamter Vertrag

Der Serviceplan sowie etwaige zusätzliche Bestimmungen, auf die auf den hier genannten und einbezogenen Websites verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Apple und dem Unternehmen in Bezug auf den Serviceplan und die darunter fallenden Supportleistungen und die Service-Pools dar. Sie ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen zu den betreffenden Sachverhalten. Etwaige Zusätze oder Streichungen sowie Änderungen an den betreffenden Bestimmungen sind für Apple nicht bindend, wenn diese nicht schriftlich erfolgten und nicht von einem autorisierten Vertreter von Apple unterzeichnet wurden. Etwaige eigene Bedingungen des Unternehmens in Bestellungen oder anderen Dokumenten entfalten keinerlei rechtliche Wirkung und werden ausdrücklich abgelehnt.

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