Neuere Verträge finden Sie unter AppleCare+ – Versicherungsbedingungen.

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Kopfhörer

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone, iPod oder Ihren Kopfhörern der Marke Apple oder Beats sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG") versichert Ihre Apple Watch, Ihren HomePod, Ihr iPad, Ihr iPhone, Ihren iPod oder Ihre Kopfhörer der Marke Apple oder Beats gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12). 

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.               Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1.            "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.           "AIG" steht für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung der AIG Europe S.A., mit Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg.

1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.           "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de

1.5.           "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.           "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.           "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.           "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.         "Beats" bezeichnet die Beats Electronics LLC (auch bekannt als Beats by Dr. Dre), eine Tochtergesellschaft der Apple Inc., die Audioprodukte, unter anderem bestimmte versicherte Produkte, unter dem Markennamen Beats herstellt.

1.11.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.12.         "Verbraucher-Software" bezeichnet das Betriebssystem ("OS") des versicherten Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple oder Beats, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.13.         "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.14.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, den HomePod, das iPad (inkl. eines iPad-Eingabegeräts), das iPhone, den iPod oder die Kopfhörer der Marke Apple oder Beats, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts durch Ihren Kaufbeleg bestätigt), sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.15.         "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

1.16.         "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

Kopfhörer der Marke Apple: 

19 %

Kopfhörer der Marke Beats:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.17.        "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.18.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.19.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.20.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.21.        "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.22.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.23.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.24.        "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès und Edition):

65 €

Apple Watch Hermès oder Edition:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

    iPad-Eingabegerät:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

 

29 €

49 €

iPhone:

    Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

 

29 €

99 €

iPod:

29 € 

Kopfhörer der Marke Apple:

29 €

Kopfhörer der Marke Beats:

29 €

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei einem Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt außer dem Displayschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.25.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.26.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.27.        "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.              Die Police

2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4, 5:

99 €

Apple Watch Hermès, Edition:

199 €

HomePod:

45 €

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 €

iPad Pro:

139 €

iPhone 8, 7, 6s:

149 €

iPhone 11, Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

169 €

iPhone 11 Pro, 11 Pro Max, Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

Kopfhörer der Marke Apple:

39 €

Kopfhörer der Marke Beats:

39 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes. 

2.4.          Die Prämie muss beim Kauf der Police entweder in bar oder per Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf der vom Hersteller gewährten Abdeckung für kostenlosen technischen Support, die ab dem Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn des versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès und Edition, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.5 nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigung geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.          Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.           Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt: 

4.1.1.       Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.      falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Für Kopfhörer der Marke Beats werden entsprechend dieser Ziffer 4.1.2 in jedem Fall Geräte der Marke Beats als Ersatz zur Verfügung gestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple oder Beats wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, darf Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend sind Drittanwendungen, die auf dem versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.          Selbstbeteiligung: Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.          Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung behandelt und Ihrem Limit von zwei Fällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für Ihr iPad stammt.

4.5.          Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der am Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst das versicherte Gerät, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 

5.              Ausschlüsse

5.1.           Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.       nicht versicherte Produkte;

5.1.2.       Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.   Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2.  tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder    

5.1.2.3.  Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.      ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer;oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.      Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.5.      ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6.      einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.       einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8.      einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.      Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.       die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.      Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.      Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.      die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.      OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.      Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7.       Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.      Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.          Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.       Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.      Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.      Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.      Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5.      Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1.  Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.      Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

6.2.7.     Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer des versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.       Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2.      Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.      Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar. 

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. 

7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können. 

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores:

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8.              Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1.       Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.       Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3.      Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.      Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Schutzcases, Autoladegeräte usw.) da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5.      Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.      Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.          Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3.          Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4.          Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse). 

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.           Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.          Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.         Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer +49 (0)800 6645 451oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

10.2.        Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.3.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.4.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.4.1.    Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.4.2.   wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen. 

10.4.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.5.        Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.         Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3.         Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12.            Beschwerden

12.1.         AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, 

Hollyhill Industrial Estate, 

Hollyhill, Cork, 

Republik Irland

Telefonisch:

+49 (0)800 6645 451

Online:

Über "Apple Support online kontaktieren" unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter apple.com/de/retail/storelist

 

12.2.        Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.        Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

  • Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
  • Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind. 

 

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.        Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen. 

12.5.        Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: www.aig.lu/.

13.           Allgemeine Informationen

13.1.         Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

13.2.        Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

13.3.        Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/.

Die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, hat ihren Niederlassungssitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt, Deutschland, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 112611 und unterliegt in Deutschland der Rechtsaufsicht der BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Kontaktdaten der BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. 

Tel: 0228/4108-0. Fax: 0228/4108-1550. www.bafin.de/DE/RechtRegelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html.

Vorstandsvorsitzender der AIG Europe S.A.: Jean-Marie Nessi.

Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Alexander Nagler.

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter www.aig.lu/ zu finden.

13.4.        Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

13.5.        Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung. 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Wir als AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, setzen uns für den Schutz der Privatsphäre von Kunden, Anspruchstellern, Versicherungsvermittlern und sonstigen Geschäftskontakten ein. 

Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland.

Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen lauten: Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M., KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenzollernring 54, 50672 Köln oder per E-Mail an: datenschutz-aig@kinast-partner.de.

"Personenbezogene Daten" weisen auf Ihre Identität und diejenige anderer Personen (z. B. Ihr(e) Partner(in) oder andere Mitglieder Ihrer Familie) hin und beziehen sich auf Sie oder andere Personen.

1. Personenbezogene Daten, die wir zur Durchführung des Versicherungsvertrags verarbeiten

Die folgenden personenbezogenen Daten eines Versicherungsnehmers/Versicherungsvermittlers/Geschäftspartners werden für Sachversicherungen/technische Versicherungen erhoben: 

  • Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. 

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vertragsgemäße Durchführung des Versicherungsvertrags sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Im Einzelnen: 

  •        Versicherungsverwaltung, z. B. Kommunikation, Prüfung und Auszahlung von Forderungen
  •        Vornahme von Beurteilungen und Entscheidungen über die Bereitstellung und Bedingungen einer Versicherung und Begleichung von Forderungen
  •        Unterstützung und Beratung zu medizinischen und zu Reiseangelegenheiten
  •        Verwaltung unserer Geschäftstätigkeiten und IT-Infrastruktur
  •        Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten, z. B. Betrug und Geldwäsche
  •        Begründung und Wahrung gesetzlicher Rechte
  •        Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (einschließlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften außerhalb Ihres Wohnsitzlands)

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Versicherungsvertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und ggf. von spezialgesetzlichen Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Speicherdauer

Sobald der rechtlich zulässige Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, werden die Daten, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht.

2. Weitergabe personenbezogener Daten

Für unter Ziff. 1 genannte Zwecke können personenbezogene Daten an unsere Konzernunternehmen und andere Dritte weitergegeben werden (wie an Versicherungsvermittler und andere Versicherungsvertriebsparteien, Versicherer und Rückversicherer, Kreditauskunfteien, medizinische Fachkräfte und sonstige Dienstleister). Personenbezogene Daten werden an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergegeben. Personenbezogene Daten werden an Dritte (einschließlich öffentlicher Behörden) weitergegeben, wenn dies gemäß einem Gesetz oder einer Vorschrift erforderlich ist. Personenbezogene Daten (einschließlich Einzelheiten zu Verletzungen) können in Forderungsregister eingetragen werden, die an andere Versicherer weitergegeben werden. Wir sind verpflichtet, alle Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzung den Berufsgenossenschaften zu melden. Wir können diese Register durchsuchen, um Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln oder um Ihre Forderungshistorie oder diejenige einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die wahrscheinlich von der Versicherung oder Forderung betroffen ist, zu überprüfen. Personenbezogene Daten können an potenzielle Käufer und Käufer unseres Unternehmens weitergegeben und nach einem Verkauf unseres Unternehmens oder der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens übermittelt werden.

Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung selbst als Verantwortlicher oder im Auftrag erbringen, kann auch im Internet eingesehen werden unter www.aig.de/privacy-policy.

3. Internationale Übermittlung

Aufgrund der globalen Art unserer Geschäftstätigkeiten können personenbezogene Daten an Parteien übermittelt werden, die sich in anderen Ländern befinden (wie die USA, China, Mexiko, Malaysia, die Philippinen, die Bermudas und andere Länder, die möglicherweise ein anderes Datenschutzniveau haben als das Land, in dem Sie Ihren Sitz haben). Bei diesen Übermittlungen werden wir Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind und gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts übermittelt werden. Bei der Übermittlung an eine Partei außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln wir personenbezogene Daten entweder in Länder, die nach Ansicht der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten verfügen, oder wir verwenden spezielle EU-Standardvertragsklauseln, um Ihre Daten zu schützen. Bei in den USA ansässigen Anbietern geben wir zudem personenbezogene Daten an diese weiter, wenn sie unter das Privacy-Shield-Abkommen fallen, welches ein ähnliches Schutzniveau für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA vorsieht. 

Weitere Informationen über internationale Übermittlungen an konzernverbundene Unternehmen und Dritte sind in unserer Datenschutzrichtlinie enthalten. Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung in Funktionsübertragung oder im Auftrag erbringen, kann auch im Internet eingesehen werden unter www.aig.de/privacy-policy.

4. Sicherheit personenbezogener Daten

Es werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern. Wenn wir personenbezogene Daten an einen Dritten (einschließlich unserer Dienstleister) weitergeben oder einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für uns beauftragen, wird der Dritte sorgfältig ausgewählt und muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.

5. Ihre Rechte

Aus der DSGVO ergeben sich für Sie als Betroffener einer Verarbeitung personenbezogener Daten die folgenden Rechte:

Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können insbesondere Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von Ihnen erhoben wurden, über eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten, oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im Fall der Direktwerbung besteht für Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das von uns ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

021320 AC+ Germany v1.24 - German 

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Kopfhörer

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone, iPod oder Ihren Kopfhörern der Marke Apple oder Beats sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG") versichert Ihre Apple Watch, Ihren HomePod, Ihr iPad, Ihr iPhone, Ihren iPod oder Ihre Kopfhörer der Marke Apple oder Beats gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12). 

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.               Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1.            "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.           "AIG" steht für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung der AIG Europe S.A., mit Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg.

1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.           "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de

1.5.           "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.           "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.           "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.           "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.         "Beats" bezeichnet die Beats Electronics LLC (auch bekannt als Beats by Dr. Dre), eine Tochtergesellschaft der Apple Inc., die Audioprodukte, unter anderem bestimmte versicherte Produkte, unter dem Markennamen Beats herstellt.

1.11.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.12.         "Verbraucher-Software" bezeichnet das Betriebssystem ("OS") des versicherten Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple oder Beats, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.13.         "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.14.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, den HomePod, das iPad (inkl. eines iPad-Eingabegeräts), das iPhone, den iPod oder die Kopfhörer der Marke Apple oder Beats, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts durch Ihren Kaufbeleg bestätigt), sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.15.         "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

1.16.         "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

Kopfhörer der Marke Apple:

19 %

Kopfhörer der Marke Beats:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.17.        "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.18.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.19.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.20.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.21.        "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.22.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.23.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.24.        "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès und Edition):

65 €

Apple Watch Hermès oder Edition:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

    iPad-Eingabegerät:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

 

29 €

49 €

iPhone:

    Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

 

29 €

99 €

iPod:

29 € 

Kopfhörer der Marke Apple:

29 €

Kopfhörer der Marke Beats:

29 €

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei einem Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt außer dem Displayschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.25.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.26.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.27.        "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.              Die Police

2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4, 5:

99 €

Apple Watch Hermès, Edition:

199 €

HomePod:

45 €

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 €

iPad Pro:

139 €

iPhone 8, 7, 6s:

149 €

iPhone 11, Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

169 €

iPhone 11 Pro, 11 Pro Max, Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

Kopfhörer der Marke Apple:

39 €

Kopfhörer der Marke Beats:

39 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes. 

2.4.          Die Prämie muss beim Kauf der Police entweder in bar oder per Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf der vom Hersteller gewährten Abdeckung für kostenlosen technischen Support, die ab dem Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn des versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès und Edition, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.5 nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigung geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.          Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.           Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt: 

4.1.1.       Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.      falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Für Kopfhörer der Marke Beats werden entsprechend dieser Ziffer 4.1.2 in jedem Fall Geräte der Marke Beats als Ersatz zur Verfügung gestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple oder Beats wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, darf Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend sind Drittanwendungen, die auf dem versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.          Selbstbeteiligung: Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.          Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung behandelt und Ihrem Limit von zwei Fällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für Ihr iPad stammt.

4.5.          Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der am Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst das versicherte Gerät, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 

5.              Ausschlüsse

5.1.           Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.       nicht versicherte Produkte;

5.1.2.       Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.   Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2.  tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder    

5.1.2.3.  Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.      ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer;oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.      Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.5.      ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6.      einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.       einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8.      einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.      Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.       die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.      Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.      Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.      die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.      OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.      Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7.       Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.      Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.          Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.       Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.      Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.      Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.      Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5.      Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1.  Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.      Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

6.2.7.     Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer des versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.       Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2.      Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.      Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar. 

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. 

7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können. 

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores:

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8.              Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1.       Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.       Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3.      Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.      Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Schutzcases, Autoladegeräte usw.) da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5.      Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.      Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.          Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3.          Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4.          Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse). 

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.           Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.          Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.         Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer +49 (0)800 6645 451oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

10.2.        Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.3.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.4.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.4.1.    Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.4.2.   wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen. 

10.4.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.5.        Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.         Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3.         Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12.            Beschwerden

12.1.         AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, 

Hollyhill Industrial Estate, 

Hollyhill, Cork, 

Republik Irland

Telefonisch:

+49 (0)800 6645 451

Online:

Über "Apple Support online kontaktieren" unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter apple.com/de/retail/storelist

 

12.2.        Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.        Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

  • Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
  • Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind. 

 

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.        Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen. 

12.5.        Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: www.aig.lu/.

13.           Allgemeine Informationen

13.1.         Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

13.2.        Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

13.3.        Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/.

Die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, hat ihren Niederlassungssitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt, Deutschland, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 112611 und unterliegt in Deutschland der Rechtsaufsicht der BaFin-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Kontaktdaten der BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn. 

Tel: 0228/4108-0. Fax: 0228/4108-1550. www.bafin.de/DE/RechtRegelungen/Rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen_node.html.

Vorstandsvorsitzender der AIG Europe S.A.: Jean-Marie Nessi.

Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Alexander Nagler.

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter www.aig.lu/ zu finden.

13.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

13.5.        Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung. 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Wir als AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, setzen uns für den Schutz der Privatsphäre von Kunden, Anspruchstellern, Versicherungsvermittlern und sonstigen Geschäftskontakten ein. 

Der Verantwortliche im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland.

Die Kontaktdaten des externen Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen lauten: Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M., KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hohenzollernring 54, 50672 Köln oder per E-Mail an: datenschutz-aig@kinast-partner.de.

"Personenbezogene Daten" weisen auf Ihre Identität und diejenige anderer Personen (z. B. Ihr(e) Partner(in) oder andere Mitglieder Ihrer Familie) hin und beziehen sich auf Sie oder andere Personen.

1. Personenbezogene Daten, die wir zur Durchführung des Versicherungsvertrags verarbeiten

Die folgenden personenbezogenen Daten eines Versicherungsnehmers/Versicherungsvermittlers/Geschäftspartners werden für Sachversicherungen/technische Versicherungen erhoben: 

  • Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer. 

Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten: Vertragsgemäße Durchführung des Versicherungsvertrags sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Im Einzelnen: 

  •        Versicherungsverwaltung, z. B. Kommunikation, Prüfung und Auszahlung von Forderungen
  •        Vornahme von Beurteilungen und Entscheidungen über die Bereitstellung und Bedingungen einer Versicherung und Begleichung von Forderungen
  •        Unterstützung und Beratung zu medizinischen und zu Reiseangelegenheiten
  •        Verwaltung unserer Geschäftstätigkeiten und IT-Infrastruktur
  •        Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Straftaten, z. B. Betrug und Geldwäsche
  •        Begründung und Wahrung gesetzlicher Rechte
  •        Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (einschließlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften außerhalb Ihres Wohnsitzlands)

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten 

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Versicherungsvertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO und ggf. von spezialgesetzlichen Vorschriften aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Speicherdauer

Sobald der rechtlich zulässige Zweck der Datenverarbeitung entfallen ist, werden die Daten, vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, gelöscht. 

2. Weitergabe personenbezogener Daten

Für unter Ziff. 1 genannte Zwecke können personenbezogene Daten an unsere Konzernunternehmen und andere Dritte weitergegeben werden (wie an Versicherungsvermittler und andere Versicherungsvertriebsparteien, Versicherer und Rückversicherer, Kreditauskunfteien, medizinische Fachkräfte und sonstige Dienstleister). Personenbezogene Daten werden an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) weitergegeben. Personenbezogene Daten werden an Dritte (einschließlich öffentlicher Behörden) weitergegeben, wenn dies gemäß einem Gesetz oder einer Vorschrift erforderlich ist. Personenbezogene Daten (einschließlich Einzelheiten zu Verletzungen) können in Forderungsregister eingetragen werden, die an andere Versicherer weitergegeben werden. Wir sind verpflichtet, alle Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzung den Berufsgenossenschaften zu melden. Wir können diese Register durchsuchen, um Betrug zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln oder um Ihre Forderungshistorie oder diejenige einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die wahrscheinlich von der Versicherung oder Forderung betroffen ist, zu überprüfen. Personenbezogene Daten können an potenzielle Käufer und Käufer unseres Unternehmens weitergegeben und nach einem Verkauf unseres Unternehmens oder der Übertragung von Vermögenswerten des Unternehmens übermittelt werden.

Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung selbst als Verantwortlicher oder im Auftrag erbringen, kann auch im Internet eingesehen werden unter www.aig.de/privacy-policy.

3. Internationale Übermittlung

Aufgrund der globalen Art unserer Geschäftstätigkeiten können personenbezogene Daten an Parteien übermittelt werden, die sich in anderen Ländern befinden (wie die USA, China, Mexiko, Malaysia, die Philippinen, die Bermudas und andere Länder, die möglicherweise ein anderes Datenschutzniveau haben als das Land, in dem Sie Ihren Sitz haben). Bei diesen Übermittlungen werden wir Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind und gemäß den Anforderungen des Datenschutzrechts übermittelt werden. Bei der Übermittlung an eine Partei außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln wir personenbezogene Daten entweder in Länder, die nach Ansicht der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten verfügen, oder wir verwenden spezielle EU-Standardvertragsklauseln, um Ihre Daten zu schützen. Bei in den USA ansässigen Anbietern geben wir zudem personenbezogene Daten an diese weiter, wenn sie unter das Privacy-Shield-Abkommen fallen, welches ein ähnliches Schutzniveau für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA vorsieht. 

Weitere Informationen über internationale Übermittlungen an konzernverbundene Unternehmen und Dritte sind in unserer Datenschutzrichtlinie enthalten. Eine aktuelle Liste der Konzerngesellschaften sowie Dienstleister, die für AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, eine Datenverarbeitung in Funktionsübertragung oder im Auftrag erbringen, kann auch im Internet eingesehen werden unter www.aig.de/privacy-policy.

4. Sicherheit personenbezogener Daten

Es werden angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern. Wenn wir personenbezogene Daten an einen Dritten (einschließlich unserer Dienstleister) weitergeben oder einen Dritten mit der Verarbeitung personenbezogener Daten für uns beauftragen, wird der Dritte sorgfältig ausgewählt und muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen.

5. Ihre Rechte

Aus der DSGVO ergeben sich für Sie als Betroffener einer Verarbeitung personenbezogener Daten die folgenden Rechte:

Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können insbesondere Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht von Ihnen erhoben wurden, über eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu deren Einzelheiten verlangen.

Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, wir die Daten nicht mehr benötigen und Sie deren Löschung ablehnen, weil Sie diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen. Das Recht aus Art. 18 DSGVO steht Ihnen auch zu, wenn Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten, oder Sie können die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im Fall der Direktwerbung besteht für Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das von uns ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die auf dieser Einwilligung beruhende Datenverarbeitung für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Gemäß Art. 77 DSGVO steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

060519 AC+ Germany v1.23 - German 

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte‑Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

Vielen Dank für den Kauf der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A. – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG"), abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihre Apple Watch, Ihren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" steht für AIG Europe S.A. – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, den HomePod, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 %

iPod:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.20. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.21. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.22. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23. "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

65 €

Apple Watch Hermès:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

     iPad-Eingabegerät:

     Alle anderen Unfallschäden:

 

29 €

49 €

iPhone:

     Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

     Alle anderen Unfallschäden:

 

29 €

99 €

iPod:

29 €

 

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.24. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.26. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4:

99 €

Apple Watch Hermès:

129 €

HomePod:

45 €

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 €

iPad Pro:

139 €

iPhone 8, 7, 6s:

149 €

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

169 €

iPhone Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.5 nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer des versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Providerund Apple Stores:

 

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer +49 (0)800 6645 451oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

10.2. Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.3. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.4. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.4.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.4.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.4.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.5. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support,

Hollyhill Industrial Estate,

Hollyhill, Cork,

Republik Irland

Telefonisch:

+49 (0)800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter

support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter

apple.com/de/retail/storelist

 

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

  • Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
  • Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

 

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5. Da AIG Europe S.A. eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft ist, können zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Luxemburg gemeldet werden. Die Kontaktdaten der luxemburgischen Schlichtungsstelle für Beschwerden sind auf der Webseite von AIG Europe S.A. verfügbar: www.aig.lu/.

13. Allgemeine Informationen

13.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

13.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

13.3. Risikoträger dieser Versicherung ist AIG Europe S.A., ein Versicherungsunternehmen mit der R.C.S. Luxembourg Nummer B 218806. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, www.aig.lu/. AIG Europe S.A. ist zugelassen durch das Luxembourg Ministère des Finances und wird beaufsichtigt durch das Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, www.caa.lu/.

Chairman of the Board der AIG Europe S.A.: Jean-Marie Nessi.

Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Alexander Nagler.

Sofern ein Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report) der AIG Europe S.A. verfügbar ist, kann dieser unter www.aig.lu/ eingesehen werden.

13.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

13.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die sogenannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe International Group UK Limited

58 Fenchurch Street, London,

EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe S.A.

35D, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg

AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland)

30 North Wall Quay, International Financial Centre, Dublin 1, D01 R8H7,Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Global Services, Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston

NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City

NY 10038, USA

Chartis Claims, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Property Casualty, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

– Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000

Kuala Lumpur, Malaysia

– The Paragon Corporate Centre Industry Drive,

Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services, Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing, Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide, Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400 Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services, Inc.

100 Colony Square,

1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000 Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche und Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten:

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß Abschnitt II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;

3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;

4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:

____________________________________________________

Wohnhaft in:

____________________________________________________

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

010319 AC+ Germany v1.22 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte‑Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

Vielen Dank für den Kauf der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A. – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG"), abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihre Apple Watch, Ihren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.               Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.           "AIG" steht für AIG Europe S.A. – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg.

1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.           "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5.           "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.           "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.           "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.           "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.         "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.         "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13.         "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, den HomePod, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein, außer bei einem iPad-Eingabegerät, das zu demselben Zeitpunkt, in dem Sie Ihr iPad gekauft oder geleast haben, gekauft werden muss.

1.14.         "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.         "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.        "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19.         "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.20.        "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.21.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, oder sie für ein iPad-Eingabegerät gilt, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.22.         "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.         "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

65 €

Apple Watch Hermès:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

49 €

iPad-Eingabegerät:

29 €

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 €

Alle anderen Unfallschäden:

99 €

iPod:

29 € 

 

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.24.        "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.        "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.26.         "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.               Die Police

2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.           Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4:

99 €

Apple Watch Hermès:

129 €

HomePod:

45 €

iPad und iPad mini:

79 €

iPad Pro:

139€

iPhone 8, 7, 6s:

149 €

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

169 €

iPhone Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4.           Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3.               Abdeckungszeitraum

3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird).

3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.5 nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.               Abdeckungsschutz

4.1.           Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1.        Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.        falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.           Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.           Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.           Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.  Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5.           Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.               Ausschlüsse

5.1.           Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.        nicht versicherte Produkte;

5.1.2.        Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.    Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2.    tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3.    Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.        ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.        den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.        ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6.        einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.        einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.        einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.       Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2.           Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.        die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.        Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.        Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.        die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.        OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.        Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.        Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.        Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.               Allgemeine Vereinbarungen

6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.        Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.        Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.        Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.        Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5.        Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1.    Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2.    Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.        Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

6.2.7.       Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer des versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7.               Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.           Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.        Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2.        Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.        Express-Austauschservice ("ERS").  Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.           Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.           Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Providerund Apple Stores:

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8.               Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1.        Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.        Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3.        Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.        Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.        Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.        Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.           Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3.           Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4.           Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9.               Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.           Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.             Vertragsbeendigung

10.1.         Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer +49 (0)800 6645 451oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

10.2.         Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.3.         Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.4.         Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.4.1.     Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.4.2.     wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.4.3.     Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.5.         Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.             Übertragung der Police

11.1.         Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen.  Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann.  Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.         Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12.             Beschwerden

12.1.         AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support,

Hollyhill Industrial Estate,

Hollyhill, Cork,

Republik Irland

Telefonisch:

+49 (0)800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter

support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter 

apple.com/de/retail/storelist

 

12.2.         Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.         Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

•                 Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

•                 Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

•                 Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie  kein Verbraucher sind.

 

Wenn Ihre Beschwerde sich  gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.         Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5.         Da AIG Europe S.A. eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft ist, können zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Luxemburg gemeldet werden. Die Kontaktdaten der luxemburgischen Schlichtungsstelle für Beschwerden sind auf der Webseite von AIG Europe S.A. verfügbar: http://www.aig.lu/.

13.             Allgemeine Informationen

13.1.         Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

13.2.         Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

13.3.         Risikoträger dieser Versicherung ist AIG Europe S.A., ein Versicherungsunternehmen mit der R.C.S. Luxembourg Nummer B 218806. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in 35D Avenue John F. Kennedy, L-1855, Luxembourg, http://www.aig.lu/. AIG Europe S.A. ist zugelassen durch das Luxembourg Ministère des Finances und wird beaufsichtigt durch das Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1,  caa@caa.lu, http://www.caa.lu/.

Chairman of the Board der AIG Europe S.A.: Jean-Marie Nessi.

Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung: Alexander Nagler.

Sofern ein Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report) der AIG Europe S.A. verfügbar ist, kann dieser unter http://www.aig.lu/ eingesehen werden.

13.4.         Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

13.5.         Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die sogenannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe International Group UK Limited

58 Fenchurch Street, London,

EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe S.A.

35D, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg

AIG Europe S.A. (Niederlassung Irland)

30 North Wall Quay, International Financial Centre, Dublin 1, D01 R8H7,Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Global Services, Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston

NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City

NY 10038, USA

Chartis Claims, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Property Casualty, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

– Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000

Kuala Lumpur, Malaysia

– The Paragon Corporate Centre Industry Drive, 

Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services, Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing, Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide, Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400 Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services, Inc.

100 Colony Square,

1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000 Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche und Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten:

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr.  1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß Abschnitt II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1.     für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2.     durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;

3.     für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;

4.     für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5.     für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6.     für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:

____________________________________________________

Wohnhaft in:

____________________________________________________

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person 

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe S.A., Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

101718 AC+ Germany v1.21 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod  

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte‑Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

 

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

Versicherungsbedingungen – Deutschland

 Im Rahmen der Pläne für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nimmt AIG Europe Ltd ("AEL") eine Umstrukturierung vor und beabsichtigt, das Versicherungsgeschäft auf AIG Europe S.A. ("AIG Europe") mit einem voraussichtlichen Inkrafttreten am 1. Dezember 2018 zu übertragen. AIG Europe ist Mitglied derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Im Zuge der Umstrukturierung wird Ihre Versicherungspolice auf AIG Europe übertragen. Dies wird sich allerdings nicht auf den angebotenen Versicherungsumfang auswirken. Bitte besuchen Sie aig.com/Brexit für weitere Informationen bezüglich der geplanten Übertragung sowie Ihrer Rechte.

Vielen Dank für den Kauf der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46–50, 60311 Frankfurt ("AIG"), abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihre Apple Watch, Ihren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.               Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Königreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.          "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.        "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.         "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, den HomePod, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein, außer bei einem iPad-Eingabegerät, das zu demselben Zeitpunkt, in dem Sie Ihr iPad gekauft oder geleast haben, gekauft werden muss.

1.14.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.       "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.       "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.20.       "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.21.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, oder sie für ein iPad-Eingabegerät gilt, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.22.       "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.       "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

65 €

Apple Watch Hermès:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

49 €

iPad-Eingabegerät:

29 €

iPhone:

 

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 €

Alle anderen Unfallschäden:

99 €

iPod:

29 € 

 

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.24.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.26.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.              Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4:

99 €

Apple Watch Hermès:

129 €

HomePod:

45 €

iPad und iPad mini:

79 €

iPad Pro:

139 €

iPhone 8, 7, 6s:

149 €

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

169 €

iPhone Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4.          Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird).

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.5 nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.          Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.      falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.         Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.         Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.  Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5.         Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.              Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.       nicht versicherte Produkte;

5.1.2.      Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.      ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.      den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.      ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6.      einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.      einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.      die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.     Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.     die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.     Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.          Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.      Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.     Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.     Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5.     Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.     Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

6.2.7.     Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer des versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer des versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.      Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2.     Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS").  Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer +49 (0)800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Providerund Apple Stores:

 

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8.              Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.      Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3.      Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.      Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.      Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.      Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.          Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3.         Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4.         Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.          Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.        Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer +49 (0)800 6645 451oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

10.2.       Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.3.       Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.4.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.4.1.   Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.4.2.   wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.4.3.  Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.5.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.         Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter +49 (0)800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen.  Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann.  Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.        Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12.           Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support,

Hollyhill Industrial Estate,

Hollyhill, Cork,

Republik Irland

Telefonisch:

+49 (0)800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter

support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter 

apple.com/de/retail/storelist

 

12.2.       Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

-                Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

-                Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

-                Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie  kein Verbraucher sind.

 

Wenn Ihre Beschwerde sich  gegen Apple selbst richtet, senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

 

Telefonisch: +353 16620899

 

Per E-Mail: info@fspo.ie

 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13.           Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1.        AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über die Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter fscs.org.uk sowie telefonisch unter +44 (0)20 7741 4100 oder +44 (0)800 678 1100.

13.2.       Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung über das FSCS von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3.       Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und  wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.  AIG Europe ist ein Mitglied der Association of British Insurers.

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die sogenannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

58 Fenchurch Street, London,

EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (UK)

58 Fenchurch Street, London,

EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Global Services, Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston

NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City

NY 10038, USA

Chartis Claims, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Property Casualty, Inc.

175 Water Street, New York City

NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

– Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000

Kuala Lumpur, Malaysia

– The Paragon Corporate Centre Industry Drive, 

Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services, Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing, Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide, Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400 Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services, Inc.

100 Colony Square,

1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000 Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche und Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten:

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr.  1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß Abschnitt II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1.     für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2.     durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;

3.     für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;

4.     für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5.     für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6.     für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:

____________________________________________________

Wohnhaft in:

____________________________________________________

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person 

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

_______________________________________

____________________________________________________

Ort, Datum

Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

061218 AC+ Germany v1.20 - German

 

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte‑Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty.

 

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unter www.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt (“AIG”) versichert Ihre Apple Watch, lhren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.               Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.          "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.        "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.        "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13.        “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, HomePod-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.       "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17.       "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19.       "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.21.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22.       "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch Modell Edition oder Hermès:

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

49 €

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 €

Alle anderen Unfallschäden:

99 €

iPod:

29 € 

 

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.              Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.          Die Prämie für diese Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

65 €

Apple Watch Series 4:

99 €

Apple Watch Modell Edition oder Hermès:

129 €

HomePod:

45 €

iPad oder iPad mini:

79 €

iPad Pro:

99 €

iPhone SE:

99 €

iPhone 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPhone Xr:

169 €

iPhone Xs, Xs Max, X:

229 €

iPod:

59 €

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. 

2.4.          Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3.          Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.      falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.          Selbstbehalt. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.          Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5.          Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.              Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.      Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.      ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.      den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.      ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6.      einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.      einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.      die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.     Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.     die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.     Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.          Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.      Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.     Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.     Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5.     Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.     Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

6.2.7.     Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.      Carry-in-service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/de/retail.

7.4.2.     Mail-in-service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores:

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

 

8.              Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.      Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3.      Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.      Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.      Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.      Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.          Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3.          Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4.          Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.          Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.        Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2.       Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.   Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2.   wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

 

10.3.3.   Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.        Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann.  Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.        Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12.            Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter apple.com/de/retail/storelist

 

12.2.       Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie  kein Verbraucher sind. 

 

Wenn Ihre Beschwerde sich  gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail:    info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4        Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter ec.europa.eu/consumers/odr.

13.            Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1.        AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2.       Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab. 

14.            Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.  

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3.       Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und  wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.  

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.  Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple. 

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia

- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten 

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren. 

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden. 

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen. 

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung 

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1.     für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2.     durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;

3.     für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;

4.     für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5.     für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6.     für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen 

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden: __________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum      Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum      Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum      Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

052818 AC+ Germany v1.19 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod


Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte-Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty. 

 

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unter https://www.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt (“AIG”) versichert Ihre Apple Watch, lhren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12). 

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (http://www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen. 

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. 

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter https://locate.apple.com/de/de

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website https://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt, das eine integrierte aufladbare Batterie nutzt, den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 

1.13. “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, HomePod-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.  

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

75 €

HomePod:

29 €

iPad:

49 €

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

Alle anderen Unfallschäden:

 

29 €

99 €

iPod:

29 € 

 

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf https://mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

129 €

HomePod:

45 €

iPad oder iPad mini:

79 €

iPad Pro:

99 €

iPhone SE:

99 €

iPhone – 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone – 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPhone X:

229 €

iPod:

59 € 

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. 

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt: 

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.  

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder             

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden; 

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;  

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen. 

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt. 

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf https://support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden bei Geräten mit Speichermedien die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-in-service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter https://www.apple.com/de/retail.

7.4.2. Mail-in-service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar. 

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können. 

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

https://support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores:

https://locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

https://support.apple.com/de-de/contact

 

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse). 

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen. 

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter https://support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter https://www.apple.com/de/retail/storelist

 

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e. V.

Postfach 080632

10006 Berlin

  • Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
  • Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
  • Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie  kein Verbraucher sind. 

 

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail:    info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab. 

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.  

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (https://register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.  

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.  Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple. 

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia

- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten 

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren. 

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden. 

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen. 

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung 

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;

3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;

4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter https://www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen 

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

052318 AC+ Germany v1.18

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für HomePod
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod


Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte-Versicherung

  • HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:
    AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem HomePod, iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty .

Versicherungsbedingungen – Deutschland

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unter www.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt (“AIG”) versichert Ihre Apple Watch, lhren HomePod, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, HomePod-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

Apple Watch:

19 %

HomePod:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 %

iPod:

19 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):
Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

65 €
75 €

HomePod:

29 €

iPad:

49 €

iPhone:
Unfallschaden, der nur das Display betrifft:
Alle anderen Unfallschäden:

 

29 €
99 €

iPod:

29 €

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

129 €

HomePod:

45 €

iPad oder iPad mini:
iPad Pro:

79 €
99 €

iPhone SE:

99 €

iPhone – 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone – 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPhone X:
iPod:

229 €
59 €

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-in-service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter www.apple.com/de/retail.

7.4.2. Mail-in-service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support:

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores:

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service:

support.apple.com/de-de/contact

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter apple.com/de/retail/storelist

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Versicherungsombudsmann e. V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    - Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
    - Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    - Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

  • The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman
    3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    D02 VH29
    Irland
    Telefonisch: +353 16620899
    Per E-Mail: info@fspo.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter ec.europa.eu/consumers/odr.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt. AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen. Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia
- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

  1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;
  2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren;
  3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler;
  4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);
  5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);
  6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:

__________________________________________________________________

Wohnhaft in:

 

___________________________________________________________________

 

___________________________________________________________________

 

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

 

___________________________________________________________________

 

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

 

______________________________________________________________________

 

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

021918 AC+ Germany v1.17

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte-Versicherung

  • HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:
    AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/de/legal/statutory-warranty .

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unterwww.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt (“AIG”) versichert Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.


1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority () nachlesen. www.fsa.gov.uk/register). AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:


Apple Watch:

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 %

iPod:

19 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt


Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

75 €

iPad:

49 €

iPhone:
Unfallschaden, der nur das Display betrifft:
Alle anderen Unfallschäden:

 

29 €
99 €

iPod:

29 €

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

129 €

iPad oder iPad mini:

79 €

iPad Pro:

99 €

iPhone SE:

99 €

iPhone – 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone – 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPhone X:

229 €

iPod:

59 €

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.


6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter www.apple.com/de/retail.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/de/de

Apple Support und Service

support.apple.com/de-de/contact

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

Jeder Apple Store, der aufgelistet ist unter apple.com/de/retail/storelist

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Versicherungsombudsmann e. V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
    Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

  • The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman
    3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    D02 VH29
    Irland
    Telefonisch: +353 16620899
    Per E-Mail: info@fspo.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter ec.europa.eu/consumers/odr.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

 

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia
- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

  1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;
  2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren.
  3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler
  4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);
  5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);
  6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Neue Mainzer Straße 46 – 50, 60311 Frankfurt.

121317 AC+ Germany v1.16

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen   Geräte-Versicherung

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG") versichert Ihr iPhone, iPad, iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.


1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de/.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:


Apple Watch

19 %

iPad:

19 %

iPhone:

19 %

iPod:

19 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Dies gilt dann, wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler erworben haben.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt


Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):
Apple Watch (Edition und Hermès):

65 €
75 €

iPad:

49 €

iPhone:
Unfallschaden, der nur das Display betrifft:
Alle anderen Unfallschäden:


29 €
99 €

iPod:

29 €

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:


Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Edition und Hermès):

129 €

iPad:

99 €

iPhone SE:

99 €

iPhone 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPhone X:

229 €

iPod:

59 €

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" oder Ähnliches gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.


6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf http://support.apple.com/de-desupport.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/de/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/de/de/

Apple Support und Service

support.apple.com/de-de/contact

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store, der unter www.apple.com/de/retail/storelist/ aufgelistet ist

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
    Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

  • The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
    9SR 3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    Irland
    Telefonisch: +353 16620899
    Per E-Mail: enquiries@financialombudsman.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über die Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter www.fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

150 Cheapside, London, EC2V 6ET, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia
- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

  1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;
  2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren.
  3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler
  4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);
  5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);
  6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Speicherstr. 55, 60327 Frankfurt.

071117 AC+ Germany 1.15

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG") versichert Ihr iPhone, iPad, iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.


1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de/.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:


iPad:

19 %

iPhone:

19 %

iPod:

19 %

Apple Watch:

19 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Dies gilt dann, wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler erworben haben.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt


iPad:

49 €

iPhone:

 

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 €

Alle anderen Unfallschäden:

99 €

iPod:

29 €

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Edition und Hermès):

75 €

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, den Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:


iPad:

99 €

iPhone SE, 5s:

99 €

iPhone 8, 7, 6s, 6:

149 €

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

169 €

iPod:

59 €

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

65 €

Apple Watch (Edition und Hermès):

129 €

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt gemäß Ziffer 4.5 Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer; oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Geltendmachung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" oder Ähnliches gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.


6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einzelprämie, die den gesamten Abdeckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht getätigt wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu verantworten. Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anweisungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

6.2.7. Eigentümer des versicherten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres versicherten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres versicherten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf http://support.apple.com/de-desupport.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.1 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder bei dem autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/de/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss die Methode, mit der Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support machen Sie Ihren Anspruch geltend, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-de/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/de/de/

Apple Support und Service

support.apple.com/de-de/contact

8. Ihre Verantwortung bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die folgenden Richtlinien einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden, sofern angemessen;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5), ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten.

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse).

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Wird ein Anspruch als betrügerisch befunden, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung des Ausmaßes der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das versicherte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum.

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen.

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für den restlichen Abdeckungszeitraum den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen geltend gemachten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store, der unter www.apple.com/de/retail/storelist/ aufgelistet ist

12.2. Falls Apple Ihre Reklamation nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen ab dem Eingang der Reklamation bestätigt, Sie nicht über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie berechtigt, die Reklamation an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Telefonisch: 0800 3696000 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)
    Per E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind.

Wenn Ihre Beschwerde sich gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an:

  • The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
    9SR 3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    Irland
    Telefonisch: +353 16620899
    Per E-Mail: enquiries@financialombudsman.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme (FSCS). Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie ggf. laut dem FSCS Anspruch auf Entschädigung. Das hängt davon ab, ob Sie anspruchsberechtigt sind, von der Versicherungsart und den Umständen des Anspruchs. Weitere Informationen über die Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie vom FSCS unter www.fscs.org.uk sowie telefonisch unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt.AIG Europe Limited hat von der Prudential Regulation Authority eine Versicherungskonzession erhalten und wird von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628) beaufsichtigt. Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (register.fca.org.uk) nachlesen.Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Gruppen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple.

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

150 Cheapside, London, EC2V 6ET, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia
- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren.

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden.

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen.

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

  1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;
  2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren.
  3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler
  4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);
  5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);
  6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Speicherstr. 55, 60327 Frankfurt.

071117 AC+ Germany 1.14

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod oder Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/.

 

Versicherungsbedingungen – Deutschland

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG") versichert Ihr iPhone, iPad, iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen. 

Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Auftrag von AIG auch Ansprüche und von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1. "Unfallschaden" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.

1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister des Vereinigten Köingreichs unter der Firmennummer 1486260 eingetragen. 

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. 

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.  Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de/

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+ Support" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Einjährige Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines Zahlungsplananbieters an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batteriekapazitätsverlust" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts ("iOS"), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Deckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 

1.13. "Abgedecktes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein. 

1.14. "Hardwareschutz" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

iPad:    19 %

iPhone:    19 % 

iPod:    19 %

Apple Watch:    19 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem abgedeckten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und einem Zahlungsplananbieter zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie oder des abgedeckten Produkts durch Ratenzahlungen.

1.19. "Zahlungsplananbieter" bezeichnet die Partei, mit der Sie Ihre Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und umfasst insbesondere Apple, einen autorisierten Apple-Händler oder eine externe Finanzierungsinstitution.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

iPad:    49 €

iPhone (alle Modelle):    

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:    29 €

Alle anderen Unfallschäden:    99 €

iPod:    29 € 

Apple Watch:    65 €

zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das abgedeckte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des abgedeckten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Für abgedeckte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, wird die für alle anderen Unfallschäden an einem iPhone fällige Gebühr erhoben.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.

1.24. "Technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf selfsolve.apple.com/agreement/list, folgen Sie den Anweisungen, und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

iPad:    99 €

iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone SE:    99 €

iPhone – alle anderen Modelle:    149 €

iPod:    59 € 

Apple Watch:    65 €

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes. 

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann Tritt ein versichertes Ereignis ein, bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr Zahlungsplananbieter leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Deckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts.

3.2. Ihre Deckung endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Klausel 10 Gebrauch gemacht haben.

Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens gemäß Ziffer 4.5 geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ablauf von 24 Monaten ab dem Kauf- bzw. Leasingdatum Ihres versicherten Produkts bestehen. 

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckungsschutz

4.1. Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:

"Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z.°B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

"Batterieentladung" bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt, wie auf der Batterieanzeige des abgedeckten Produkts dargestellt.

"Hardwareschutz" bezeichnet den Versicherungsschutz im Fall von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts durch Apple gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.2. 

"Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.

4.2. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt: 

4.2.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.2.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.3. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.4. Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt der Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.5. Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Deckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen. 

4.6. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Anmeldung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. einen Ausfall aufgrund von Material- und/oder Herstellungs- und/oder Designfehlern. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.2. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einmalprämie, die den gesamten Deckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police    fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist  AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht  getätigt wurde,   es sei denn, dass Sie dieNichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, außer wenn Sie nicht für die ausstehende Zahlung   verantwortlich sind.

Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem Zahlungsplananbieter abgeschlossen haben, ist die Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.3. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.4. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.4.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18°Jahre alt sind.

6.2.4.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.5. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

6.2.6. Eigentümer des abgedeckten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf http://support.apple.com/de-desupport.apple.com/de-de zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres abgedeckten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.

7.3. Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-in-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/de/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-in-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das abgedeckte Produkt oder einen Ersatz für das abgedeckte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des abgedeckten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des abgedeckten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Bitte beachten Sie, dass der Express-Austauschservice für Unfallschadenansprüche, die nur das Display betreffen, nicht für iPod oder für iPhone (alle Modelle) verfügbar ist. 

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz können je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich sein, wenn Sie in einem anderen Land einen Anspruch stellen. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+ Support".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss der Weg, über den Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support stellen Sie Ihren Anspruch, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:

Informationen zum internationalen Support    support.apple.com/country-selector

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores    locate.apple.com/de/de/

Apple Support und Service    support.apple.com/de-de/contact

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5) ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten. 

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der Autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse). 

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt. Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Begründung oder das Ausmaß der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und sich darin ausdrücklich damit einverstanden erklären, kann der Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen, wenn Sie eine Mahnung hinsichtlich Ihrer Raten erhalten haben und Ihre Raten nicht bezahlen.

Wenn Sie mit einem Zahlungsplananbieter eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie darin nicht Ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt haben, dass der Zahlungsplananbieter von seinem Recht auf Kündigung Ihrer Police Gebrauch machen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen, so endet die Police automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre versicherten Produkte an den Zahlungsplananbieter zurückgeschickt wurden und er diese erhalten hat.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. der Zahlungsplananbieter hat die Prämie für Sie bezahlt) oder Ihre Police automatisch beendet wurde, erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter Ihnen alle von Ihnen getätigten Zahlungen zurückerstatten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das abgedeckte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren Zahlungsplananbieter über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare+ entspricht, oder

10.3.2. Wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Ihr Zahlungsplananbieter Ihre Police kündigen oder Ihre Police mehr als dreißig (30) Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages automatisch endet, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie sind verpflichtet, Ihren Zahlungsplananbieter über Ihre Kündigung gemäß Klausel 10.1 in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, Ihre Zahlungsplanvereinbarung, wenn nicht bereits geschehen, zu kündigen. Unter allen vorgenannten Umständen wird Ihr Zahlungsplananbieter keine weiteren Ratenzahlungen verlangen. 

10.3.3 Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für die restliche Deckungszeit den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch:    (+49) 0800 6645 451

Online:    Über Apple Support kontaktieren unter support.apple.com/de-de/contact

Persönlich:    In jedem Apple Store, der unter www.apple.com/de/retail/storelist/ aufgelistet ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632

10006 Berlin

Telefonisch:       0800 3696000 (gebührenfrei vom deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

Per E-Mail:             beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind. 

Wenn Ihre Beschwerde sich  gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 

The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman

9SR 3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail:          enquiries@financialombudsman.ie

Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme. Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie gemäß dem Plan Anspruch auf Entschädigung. Bei dieser Art der Absicherung sind 90 % Ihres Anspruchs ohne Obergrenze gedeckt. Weitere Informationen über die Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie unter www.fscs.org.uk und unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab. 

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt. AIG hat eine Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority ermächtigt und steht unter der Aufsicht der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register/home.do) nachlesen. Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich. 

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung. 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Konzernen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple. 

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

150 Cheapside, London, EC2V 6ET, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia

- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten 

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren. 

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden. 

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen. 

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung 

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren. 

3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler

4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen 

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Speicherstr.  55, 60327 Frankfurt.

022217 AC+ Germany v1.11

 

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod oder Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben. In Deutschland haben Kunden gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch für zwei Jahre ab dem Lieferdatum Anspruch auf eine kostenlose Reparatur, einen Ersatz, Rabatt oder eine Rückerstattung durch den Verkäufer für Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht dem Kaufvertrag entsprechen. Weitere Informationen finden Sie unter www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/

Versicherungsbedingungen – Deutschland

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+. Die AIG Europe Limited ("AIG") – Direktion für Deutschland, Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG") versichert Ihr iPhone, iPad, iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen. 

Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Auftrag von AIG auch Ansprüche und von Ihnen gemeldete Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät ab. Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1. "Unfallschaden" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.2. "AIG" steht für AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt ("AIG"). AIG ist eine Niederlassung von AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien , mit Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority und unter der Aufsicht von der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority Firmenreferenznummer: 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register) nachlesen. AIG Europe Limited ist im Handelsregister Großbritanniens unter der Firmennummer 1486260 eingetragen. 

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. 

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.  Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/de/de/

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+ Support" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Einjährige Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben eines autorisierten Apple-Händlers an Sie, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batteriekapazitätsverlust" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts ("iOS"), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Deckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 

1.13. "Abgedecktes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein. 

1.14. "Hardwareschutz" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die in Höhe der zum Datum des Abschlusses der Police geltenden Sätze zahlbar ist. Für die Versicherung der folgenden Apple-Produkte gilt derzeit:

iPad:

19 %

iPhone:

19 % 

iPod:

19 %

Apple Watch:

19 %


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezeichnet jede Zahlung, die Sie im Rahmen einer Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler zu leisten haben.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem abgedeckten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung zwischen Ihnen und Apple oder dem autorisierten Apple-Händler zur Finanzierung Ihrer Zahlung der Prämie oder des abgedeckten Produkts durch Ratenzahlungen.

1.19. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20. “Police” bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21. “Selbstbehalt” bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

iPad:

49 €

iPhone (alle Modelle):

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

Alle anderen Unfallschäden:


29 €

99 €

iPod:

29 € 

Apple Watch:

65 €


zahlbar bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in Deutschland gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das abgedeckte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des abgedeckten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Für abgedeckte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, wird die für alle anderen Unfallschäden an einem iPhone fällige Gebühr erhoben.

1.22. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.

1.23. "Technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.apple.com/de/support/applecare/view, folgen Sie den Anweisungen, und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

iPad:

99 €

iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone SE:

99 €

iPhone – alle anderen Modelle:

149 €

iPod:

59 € 

Apple Watch:

65 €


Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes. 

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann Tritt ein versichertes Ereignis ein bevor Ihre Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde, besteht die Möglichkeit, dass Sie keinen Versicherungsschutz genießen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 6.2.2. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit Apple oder einem autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Ihr autorisierter Apple-Händler leitet die Prämie an AIG weiter.

3. Deckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben oder mit dem Leasing begonnen haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf oder Leasingbeginn Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts.

3.2. Ihr Versicherungsschutz endet möglicherweise früher, wenn Sie oder Apple oder Ihr autorisierter Apple-Händler von Ihrem Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben. Gemäß Ziffer 4.5.

Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens gemäß Ziffer 4.5 geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ablauf von 24 Monaten ab dem Kauf- bzw. Leasingdatum Ihres versicherten Produkts bestehen. 

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckungsschutz

4.1. Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:

"Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

"Batterieentladung" bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt, wie auf der Batterieanzeige des abgedeckten Produkts dargestellt.

"Hardwareschutz" bezeichnet den Versicherungsschutz im Fall von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts durch Apple gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.2. 

"Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.

4.2. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistungen vornimmt: 

4.2.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.2.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates), bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.3. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben bzw. geleast haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.4. Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt der Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.5. Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Deckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen. 

4.6. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. AIG übernimmt für Sie die Kosten für den technischen Support. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. 

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte, nicht autorisierte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer absichtlich veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das bei der Anmeldung eines Anspruchs Apple nicht zur Verfügung gestellt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. einen Ausfall aufgrund von Material- und/oder Herstellungs- und/oder Designfehlern. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben oder geleast haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.2. Prämienzahlung. Die Prämie ist eine Einmalprämie, die den gesamten Deckungszeitraum abdeckt. Sie ist mit Abschluss dieser Police    fällig. Wird sie nicht rechtzeitig gezahlt, ist  AIG berechtigt, von der Police zurückzutreten, solange die Zahlung nicht  getätigt wurde,   es sei denn, dass Sie dieNichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Wurde die Prämie zum Zeitpunkt des Eintritts eines versicherten Ereignisses nicht bezahlt, ist AIG nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten, außer wenn Sie nicht für die ausstehende Zahlung   verantwortlich sind.

Hinweis: Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit Apple oder einem autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, ist Ihre Prämie Bestandteil des zugrunde liegenden Kredits. Sie erhalten den Hardwareschutz oder technische Unterstützung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Zahlungsplanvereinbarung abschließen. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.3. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann AIG die Police innerhalb eines Monats nach Kenntnis einer Verletzung dieser Sorgfaltspflicht kündigen, es sei denn die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit. AIG ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie vorsätzlich Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Fall einer groben Fahrlässigkeit können Sie laut AIG einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen. Sie tragen dabei die Beweislast, dass Sie höchstens grob fahrlässig gehandelt haben.

Abweichend hiervon ist AIG zur Leistung verpflichtet, sofern die Nichtbeachtung Ihrer Sorgfaltspflicht weder für den Eintritt oder die Feststellung eines versicherten Ereignisses noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von AIG ursächlich ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht arglistig verletzt haben.

6.2.4. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.4.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens 18°Jahre alt sind.

6.2.4.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in Deutschland ansässigen Unternehmen, Stiftung, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.5. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

6.2.6. Eigentümer des abgedeckten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung ist, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf www.apple.com/de/support zugreifen oder Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.

7.3. Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-in-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/de/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-in-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des abgedeckten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des abgedeckten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Bitte beachten Sie, dass der Express-Austauschservice für Unfallschadenansprüche, die nur das Display betreffen, nicht für iPod oder für iPhone (alle Modelle) verfügbar ist. 

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz können je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich sein, wenn Sie in einem anderen Land einen Anspruch stellen. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+ Support".

7.6. Sollte (aufgrund von Ereignissen, die sich dem Einflussbereich von AIG entziehen) nicht die Möglichkeit bestehen, eine der oben aufgeführten Service-Methoden bereitzustellen, muss der Weg, über den Apple Ihnen den Hardwareschutz bereitstellt, möglicherweise abgeändert werden. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support stellen Sie Ihren Anspruch, indem Sie Apple unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 anrufen. Die Seriennummer Ihres versicherten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.

Sie erhalten auch Informationen durch Nutzung der nachfolgenden kostenlosen Support-Ressourcen, die für alle Apple-Kunden kostenlos sind:


Informationen zum internationalen Support

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

Apple Support und Service

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Um Apple zu ermöglichen, die Störung zu beseitigen oder Sie anderweitig zu unterstützen, müssen Sie auf Anfrage alle erforderlichen Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, alle angezeigten Fehlermeldungen, die Maßnahmen, die vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt ergriffen wurden, und die Schritte, die zur Lösung des Problems unternommen wurden;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten, zumutbaren Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Wenn Sie die in Ziffer 8.1 aufgeführten Pflichten vorsätzlich nicht erfüllen (ausgenommen Ziffer 8.1.5) ist AIG nicht zur Leistung nach dieser Police verpflichtet. Dies berührt jedoch nicht anderweitige Einstandspflichten. 

8.3. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.4. Außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften AIG, Apple, der Autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten im Fall einer Pflichtverletzung nicht für mittelbare Schäden, die Ihnen entstehen, wie z. B. Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn, entgangenes Einkommen, entgangene Ersparnisse). 

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt. Ihre Police wird gekündigt und an Sie zahlbare Prämien werden nicht erstattet, sofern die Nichtbeachtung weder das Eintreten noch die Eröffnung eines versicherten Ereignisses noch die Begründung oder das Ausmaß der Zahlungsverpflichtung von AIG beeinflusste. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diese Police jederzeit und ohne Angabe von Gründen telefonisch unter der Nummer (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an die folgende Adresse kündigen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. 

Wenn Sie mit Apple oder Ihrem autorisierten Apple-Händler eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben, umfasst die Zahlungsplanvereinbarung Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu, dass Apple oder der autorisierte Apple-Händler Ihre Police kündigen kann, wenn Sie eine Mahnung erhalten haben oder Ihre Raten nicht bezahlen. 

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, wird Ihnen die von Ihnen gezahlte Prämie vollständig erstattet, bzw. wenn Sie oder Apple oder Ihr autorisierter Apple-Händler diese Police innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen wurde (d. h. Apple oder Ihr autorisierter Apple-Händler hat die Prämie für Sie bezahlt), erhält Apple von uns eine vollständige Rückerstattung der Prämie. Sie müssen Apple bzw. Ihren autorisierten Apple-Händler gemäß Ziffer 10.1 über Ihre Kündigung informieren und die Kündigung Ihrer Zahlungsplanvereinbarung verlangen. In diesem Fall erstattet Apple oder der autorisierte Apple-Händler Ihnen alle gezahlten Raten. Wenn Sie beschließen, nur Ihre Police zu kündigen, und das abgedeckte Produkt auch unter Ihre Zahlungsplanvereinbarung fällt, müssen Sie Ihren autorisierten Apple-Händler über die Kündigung Ihrer Police informieren, um eine Rückerstattung des Anteils Ihrer Rate zu erhalten, die der Prämie für AppleCare entspricht, oder 

10.3.2. Wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum. 

Wenn Sie eine Zahlungsplanvereinbarung abgeschlossen haben und Sie oder Apple oder Ihr autorisierter Apple-Händler die Police später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, zahlt AIG diese Rückerstattung an Apple. Sie müssen Apple bzw. Ihren autorisierten Apple-Händler gemäß Ziffer 10.1 über Ihre Kündigung informieren und die Kündigung Ihrer Zahlungsplanvereinbarung verlangen. In diesem Fall verlangt Apple bzw. der autorisierte Apple-Händler keine weiteren Ratenzahlungen. 

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie oder Apple ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für die restliche Deckungszeit den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+49) 0800 6645 451 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers bzw. Leasingnehmers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer bzw. Leasingnehmer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Die Übertragung der Police wird rechtsverbindlich, wenn Apple im Auftrag von AIG einen geänderten Versicherungsschein an den Erwerber ausstellt.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch:

(+49) 0800 6645 451

Online:

Über "Apple Support kontaktieren" unter www.apple.com/de/support/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store, der unter www.apple.com/de/retail/storelist/ aufgelistet ist


12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:


Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632

10006 Berlin

Telefonisch:       0800 3696000 (gebührenfrei vom deutschen Festnetz) oder aus dem Ausland +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig)

Per E-Mail:              beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Der Versicherungsombudsmann e.V. kann sich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen, wenn Sie kein Verbraucher sind. 


Wenn Ihre Beschwerde sich  gegen Apple selbst richtet , senden Sie bitte Ihre Beschwerde an: 


The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman

9SR 3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

Irland

Telefonisch: +353 16620899

Per E-Mail:           enquiries@financialombudsman.ie

Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 


Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Financial Services Compensation Scheme (FSCS)

13.1. AIG fällt unter das Financial Services Compensation Scheme. Falls AIG ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, haben Sie gemäß dem Plan Anspruch auf Entschädigung. Bei dieser Art der Absicherung sind 90 % Ihres Anspruchs ohne Obergrenze gedeckt. Weitere Informationen über die Ausgleichszahlungsregelungen erhalten Sie unter www.fscs.org.uk und unter +4420 7741 4100 oder +44800 678 1100.

13.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, hängt die Möglichkeit einer Ausgleichzahlung über das Financial Services Compensation Scheme von der Art der Geschäftstätigkeit und den Umständen des Anspruchs ab. 

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police unterliegt deutschem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass ausschließlich die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung, und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Police erfolgt jeweils in deutscher Sprache.

14.3. Risikoträger dieses Versicherungsvertrages ist AIG Europe Limited – Direktion für Deutschland, mit eingetragenem Sitz unter der Adresse Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt. AIG hat eine Geschäftserlaubnis von der Prudential Regulation Authority ermächtigt und steht unter der Aufsicht der Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority (Firmenreferenznummer 202628). Diese Informationen können Sie im Register der Financial Services Authority (www.fsa.gov.uk/register/home.do) nachlesen.  Registriert in England: Firmennummer 1486260. Eingetragene Adresse: The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien. 

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. Außer den Übertragungsregeln in Ziffer 11 besteht kein Recht zur Abtretung. 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Vorbemerkungen

Heutzutage können Versicherungsunternehmen ihre Aufgaben nur mithilfe von elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur auf diese Weise können Verträge ordnungsgemäß, schnell und wirtschaftlich abgewickelt werden; EDV bietet im Gegensatz zu den verwendeten manuellen Prozessen außerdem einen besseren Schutz für den Versicherten gegen betrügerische Aktionen. Die Verarbeitung der uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Daten erlaubt, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder wenn Sie als Betroffener Ihre Zustimmung erteilt haben. Das BDSG erlaubt die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten, wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen oder zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Einwilligungserklärung

Ungeachtet der Abwägung von Interessen in Einzelfällen und im Hinblick auf die Begründung einer sicheren Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, umfasst Ihr Versicherungsangebot eine Einwilligungserklärung gemäß dem BDSG. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet aber anders als bei Lebens-, Unfall- und Pflegeversicherung, wenn das Angebot abgelehnt wird oder infolge einer von Ihnen ausgesprochenen Kündigung. Wird die Einwilligungserklärung beim Erstellen eines Angebots ganz oder teilweise gestrichen oder nicht abgegeben, führt das unter bestimmten Umständen dazu, dass kein Vertrag abgeschlossen wird. Trotz des Widerrufs oder der vollständigen oder teilweisen Streichung der Einwilligungserklärung kann die in den Vorbemerkungen beschriebene Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen erfolgen.

Nachfolgend finden Sie einige wichtige Beispiele für die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten:

1. Datenspeicherung durch Ihren Versicherer

Wir erfassen und speichern nur die personenbezogenen Daten, die für den Versicherungsvertrag erforderlich sind. Zunächst geht es um Ihre Erklärungen im Angebot (Angebotsdaten). Darüber hinaus werden Versicherungsdaten, wie z. B. Kundennummer, Versicherungsscheinnummer, Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Prämie, Bankverbindung und, bei Bedarf, Informationen von Dritten, z. B. einem Vertriebspartner, im Zusammenhang mit dem Vertrag (Vertragsdaten) aufbewahrt. Im Falle einer Beschwerde speichern wir Ihre Daten in diesem Zusammenhang und, bei Bedarf, auch Erklärungen Dritter, wie z. B. Details der Beschwerde.

2. 2. Datenverarbeitung und Datenübertragung innerhalb und außerhalb einer Unternehmensgruppe.

Einzelne Versicherungszweige werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen angeboten. Um Kunden umfassenden Versicherungsschutz bieten zu können, arbeiten diese Unternehmen oft in Konzernen zusammen.

Um Kosten zu sparen, werden einzelne Abteilungen, z. B. Datenerfassung oder -verarbeitung, zentralisiert. Aus diesem Grund wird beispielsweise Ihre Adresse nur einmal gespeichert; und Ihre Policennummer, die Art der Policen und, bei Bedarf, Ihr Geburtsdatum, Ihr Bankkonto und Ihre Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten werden in einer zentralen Datenbank verwaltet.

Die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Policennummer, bestehende Policen) können von jedem Unternehmen der Versicherungsgruppe abgerufen werden. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet werden, und im Falle von Telefonanfragen kann der zuständige Partner umgehend benannt werden. Obwohl die einzelnen Unternehmen solche Daten nur für die Beratung und Suche nach dem jeweiligen Kunden benötigen, spricht das Gesetz in diesem Fall auch von "Datenübertragung", d. h. die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daten, die nur für einen spezifischen Zweig bestimmt sind, stehen ausschließlich den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung.

Wir führen spezielle Aufgaben, wie z. B. Risikobewertung, policengestützte Buchungen, Bearbeitung von Versicherungsleistungen oder telefonische Betreuung eines Kunden, die möglicherweise die Erfassung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten bedingen, nicht eigenständig durch, sondern übertragen solche Aufgaben in diesem Fall an Apple. 

Unternehmen innerhalb unserer Gruppe, die Zugang zu Ihren Daten haben und diese nutzen können, schließen ein:

AIG Europe Limited

150 Cheapside, London, EC2V 6ET, Großbritannien

AIG Europe Limited, London (GB)

58 Fenchurch Street, London, EC3M 4AB, Großbritannien

AIG Europe Limited (Niederlassung Irland)

Blackrock Park House, Georges Avenue, Blackrock, Co. Dublin, Irland

AIG PC Global Services, Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038,USA

AIG Global Services Inc.

2 Peach Tree Hill Road, Livingston, NJ 07039-5701, USA

Chartis Global Claims Services Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

American International Group Inc.

180 Maiden Lane, New York City, NY 10038, USA

Chartis Claims Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Property Casualty Inc.

175 Water Street, New York City, NY 10038, USA

AIG Shared Services Corporation

- Unit 2-2 Enterprise 1, Technology Park, Bukit Jalil, 57000 Kuala Lumpur, Malaysia

- The Paragon Corporate Centre Industry Drive, Manilla, 1780, Philippinen

AIG Shared Services – Management Services Inc.

2/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781, Philippinen

AIG Shared Services – Business Processing Inc.

G/F AIG Operations Center, North Bridgeway Avenue, Northgate Cyberzone, Filinvest Corporate City, Alabang, Muntinlupa City, Metro Manila, 1781.A10, Philippinen

Travelguard Worldwide Inc.

2711 Centreville Road, Suite 400, Wilmington, DE 19808, USA

Chartis Aerospace Adjustment Services Inc.

100 Colony Square, 1175 Peachtree Street N.E., Suite 1000, Atlanta, GA 30361, USA

 

Persönliche Daten werden international unter den in Punkt 3 genannten Bedingungen übertragen.

3. Die internationale Übertragung persönlicher Daten 

In bestimmten Fällen kann die Notwendigkeit bestehen, Ihre persönlichen Daten an Dritte zu übertragen, die in anderen Ländern ansässig sind. Es könnte sein, dass in einigen dieser Länder nicht dasselbe Datenschutzniveau wie in Ihrem Wohnsitzland gilt. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übertragen werden, die zentralisierten IT-Support bieten. Wir werden nur dann Daten an Parteien in solchen Ländern übertragen, wenn wir sicherstellen können, dass sie ein angemessenes Datenschutzniveau garantieren. 

Wir werden keine Daten übertragen, die im Rahmen der Bedeutung von § 3 Absatz 9 des Bundesdatenschutzgesetzes [BDSG] für Länder außerhalb der EU oder des EWR als besondere personenbezogene Daten klassifiziert werden. 

Wir behalten uns das Recht vor, Daten an Dritte außerhalb der EU oder des EWR zu übertragen, wenn dies grundlegend in Ihrem Interesse ist, z. B. für die Abwicklung von Ansprüchen gemäß der internationalen Reiseversicherung oder für die Bereitstellung einer medizinischen Versorgung während eines Auslandsaufenthalts. Wir übertragen Daten an Parteien in anderen Ländern, wenn Sie uns hierfür eine gesonderte Zustimmung erteilt haben.

4. Kundenbetreuung durch Versicherungsvertreter

Sie werden in allen Versicherungsangelegenheiten und, als Teil des anderen Leistungsspektrums unserer Unternehmensgruppe oder unserer Kooperationspartner, von einem unabhängigen Vertreter betreut, der Sie, mit Ihrer Zustimmung, beraten wird. Um ihm die ordnungsgemäße Erledigung seiner Aufgaben zu ermöglichen, erhält der Vertreter von uns zu diesem Zweck Ihre Angebots-, Vertrags- und Leistungsdaten, die für Ihre Betreuung und Beratung erforderlich sind, z. B. Versicherungsscheinnummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes, Anzahl der Ansprüche oder Stufe der Versicherungsleistungen. 

Weitere Angaben und Erklärungen zu Ihren Rechten

Als Betroffener im Sinne des BDSG haben Sie ein Recht auf Information und, unter bestimmten Bedingungen, auf Änderung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Für weitere Informationen und Erklärungen kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie bitte jeden Antrag auf Bekanntgabe, Änderung, Sperrung oder Löschung der von Ihrem Rückversicherer gespeicherten Daten an Ihren Versicherer.

Einwilligungserklärung 

Durch die Unterzeichnung Ihrer Einwilligungserklärung erklären Sie, dass Sie sich mit dem Inhalt des beigefügten Informationsblattes zum Datenschutz vertraut gemacht haben und mit diesem einverstanden sind.

I. Bedeutung dieser Erklärung und Möglichkeiten der Kündigung

Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten insbesondere für die Bewertung des Versicherungsrisikos (Risikobewertung), um maßgebliche Gesetze z. B. im Zusammenhang mit Betrugsbekämpfung, einzuhalten, und für die Absicherung unserer Eigenhaftung und zur Dokumentation Ihrer ordnungsgemäßen Beratung und Information und für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung. Gemäß dem aktuellen Datenschutzgesetz können personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverarbeitung), wenn dies durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben wird oder wenn die entsprechende Person dem wirksam zugestimmt hat.

Das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") erlaubt die Nutzung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse), wenn diese für die Begründung, Durchführung oder Beendigung einer rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Verpflichtung gegenüber Ihnen als Betroffenen erforderlich ist (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 1, BDSG). Dasselbe gilt, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Partei erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss, der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. (Artikel 28, Paragraph 1, Nr. 2, BDSG). Die Anwendung dieser Bestimmungen in der Praxis erfordert oft eine umfangreiche und zeitaufwändige individuelle Überprüfung. Auf diese kann verzichtet werden, wenn diese Einwilligungserklärung erteilt wurde. Mit dieser Datenschutzerklärung können Ihre Daten auch für die Fälle verwendet werden, die nicht von Anfang an durch das Bundesdatenschutzgesetz reguliert wurden.

Mit den folgenden Einverständniserklärungen gemäß II ermöglichen Sie auch die Nutzung von Daten, einschließlich derer, die gemäß Artikel 203 des Strafgesetzbuches keinem speziellen Datenschutz unterliegen.

Diese Einverständniserklärungen treten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt ungeachtet der Tatsache in Kraft, dass die Versicherungsvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt. Sie können alle oder einen Teil dieser Einwilligungserklärungen, die sich auf künftige Ereignisse beziehen, jederzeit widerrufen.

II. Erklärung zur Nutzung Ihrer allgemeinen persönlichen Daten

Einwilligung; Ich willige hiermit ein, dass meine allgemeinen persönlichen Daten gemäß den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit genutzt werden dürfen:

1. für Risikobewertung, für den Abschluss von Vereinbarungen und für die Überprüfung der Haftung;

2. durch andere Unternehmen/Personen, an die der Versicherer Aufgaben ganz oder teilweise zur Erledigung überträgt. Diese Unternehmen/Personen werden beauftragt, um die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Bezahlung so schnell, effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu verarbeiten. Eine Erweiterung des Verwendungszwecks dieser Angaben ist hiermit nicht verbunden. Die beauftragten Unternehmen/Personen sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet, entsprechendes Datenschutzniveau zu gewährleisten, einen objektiven und gesetzlich zulässigen Umgang mit den Daten zu garantieren und die Geheimhaltung zu wahren. 

3. für Beratung und Information zu Versicherungsleistungen durch meinen Makler

4. für die Abwicklung der Anwendung, Vereinbarung und Zahlung durch den Versicherer, der eigenständig Informationen zu meinem allgemeinen Zahlungsverhalten erfasst (z. B. Creditreform);

5. für die landesweite Übertragung an Unternehmen der Gruppe, die in anderen Ländern ansässig sind. Eine aktuelle Liste der Unternehmen der Gruppe, die insoweit möglicherweise Zugriff auf Ihre Daten haben, finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Datenschutz. Eine aktuelle Liste finden Sie auch unter www.aig.de/de-datenschutzrichtlinie (Datenschutzerklärung);

6. für die Speicherung und Nutzung der Anwendung für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, falls die Vereinbarung nicht geschlossen wird.

 

III. Erklärung für gesetzlich vertretene Personen 

Ich gebe die zuvor genannten Erklärungen auch für die Personen ab, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, z. B. meine Kinder, soweit letztere die Bedeutung dieser Einwilligung nicht erkennen und deshalb nicht ihre eigenen Erklärungen abgeben können.

Name des Erklärenden:__________________________________________________________________

Wohnhaft in: _________________________________ _________________________________

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers oder einer anderen versicherten Person

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift der gesetzlich vertretenen Person (falls die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt und mindestens 16 Jahre alt ist)

___________________________________________________________________________________

Ort, Datum Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 

Bitte senden Sie das unterzeichnete Dokument per E-Mail an info.deutschland@aig.com oder per Post an Consumer Head, AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland, Datenschutz, Speicherstr.  55, 60327 Frankfurt.

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