-
AppleCare OS Support für Händler
-
Vertragsbedingungen
-
DURCH DIE KONTAKTAUFNAHME MIT APPLE ZUR ANFORDERUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES APPLECARE OS SUPPORT-SERVICEPLANS FÜR HÄNDLER (IM FOLGENDEN „SERVICEPLAN“) ODER DURCH DIE REGISTRIERUNG EINES SERVICEPLANS BEI APPLE ERKLÄRT SICH DIE BETREFFENDE PERSON („HÄNDLER“) DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE ERBRINGUNG VON SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS DEN FOLGENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN („VERTRAGSBEDINGUNGEN“) UNTERLIEGT. WIR WEISEN JEDOCH DARAUF HIN, DASS SUPPORTLEISTUNGEN, DIE IM RAHMEN DER EINJÄHRIGEN EINGESCHRÄNKTEN GARANTIE VON APPLE, DES APPLECARE FOR ENTERPRISE-VERTRAGS DES HÄNDLERS, DES APPLECARE+ ODER DES APPLECARE PROTECTION PLAN ERBRACHT WERDEN, DEN BESTIMMUNGEN DER JEWEILIGEN GARANTIE ODER DES JEWEILIGEN APPLECARE-SERVICEVERTRAGS UNTERLIEGEN.
EIN HÄNDLER, DER MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, SOLLTE APPLE NICHT IN BEZUG AUF SUPPORTLEISTUNGEN, DIE DEN GENANNTEN VERTRAGSBEDINGUNGEN UNTERLIEGEN, KONTAKTIEREN BZW. DEN SERVICEPLAN NICHT REGISTRIEREN. UM EINEN ERWORBENEN SERVICEPLAN ZU KÜNDIGEN, KANN DER HÄNDLER WIE NACHSTEHEND BESCHRIEBEN KONTAKT ZU APPLE AUFNEHMEN. DER SERVICEPLAN TRITT MIT DER ANNAHME DER REGISTRIERUNG DES HÄNDLERS DURCH APPLE IN KRAFT („DATUM DES INKRAFTTRETENS“).
1. Serviceleistungen. Apple erbringt im Rahmen des Serviceplans Supportleistungen für Apple-Softwareprodukte oder damit zusammenhängende Technologien („Unterstützte Produkte“), und zwar jeweils wie im AppleCare OS Händlersupport-Produktanhang zum Vertrag für autorisierte Apple-Händler und auf der folgenden Webseite beschrieben: apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/AppleCare_Service_Plan.pdf („Serviceplan-Support-Seite“). Diese Supportleistungen werden vorliegend als „Supportleistungen“ bezeichnet. Apple behält sich das Recht vor, die im Rahmen eines Serviceplans angebotenen Supportleistungen und/oder die von einem Serviceplan abgedeckten unterstützten Produkte jederzeit durch die Veröffentlichung von Aktualisierungen auf der Serviceplan-Support-Seite zu ändern. Apple wird keine Änderung an den Supportleistungen und/oder den unterstützten Produkten vornehmen, die (i) den Umfang der im Rahmen der Supportleistungen von Apple erbrachten Bemühungen verringert oder (ii) die Verpflichtung von Apple zur Erbringung der Supportleistungen wesentlich beeinträchtigt oder (iii) die Rechte des Händlers bezüglich der Supportleistungen wesentlich beeinträchtigt. Aktualisierungen, die den Serviceplan des Händlers betreffen, werden dem Händler von Apple mindestens dreißig (30) Tage vor der Veröffentlichung mittels E-Mail an die vom Händler mitgeteilte E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Die auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Bestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.
2. Einschränkungen.
2.1 Supportfälle. Dieser Serviceplan beinhaltet ein Paket von Supportfällen, die vom Händler ausschließlich in Verbindung mit dem Service für Endkunden („Kunden“) genutzt werden dürfen. Ein „Supportfall“ ist ein spezifisches, abgegrenztes Problem, dessen Ursprung auf eine einzelne Ursache zurückgeführt werden kann. Apple bemüht sich auf angemessene Weise um die Lösung jedes einzelnen Supportfalls, ohne jedoch die Lösung der Supportfälle zu garantieren. Apple legt nach eigenem Ermessen fest, was einen Supportfall darstellt und, soweit gesetzlich zulässig, ob dieser als gelöst erachtet wird. Generell gilt ein Supportfall als gelöst, wenn der Händler eine der folgenden Leistungen erhält: (a) Informationen zur Behebung des Problems, (b) Informationen darüber, wie er eine Softwarelösung zur Behebung des Problems finden kann, (c) eine Mitteilung, dass das Problem auf ein bekanntes, ungelöstes Problem oder eine Inkompatibilität mit einem unterstützten Produkt zurückzuführen ist, (d) eine Mitteilung, dass das Problem durch Upgrade auf ein neueres Release des unterstützten Produkts gelöst werden kann, oder (e) eine Mitteilung, dass das Problem als Hardwareproblem identifiziert wurde. Jeder neue Supportfall-Kontakt, den der Händler vornimmt, verringert die verbleibende Zahl der verfügbaren Supportfälle.
2.2 Reaktionszeiten. Apple bemüht sich nach Kräften um die Bearbeitung von Supportanfragen innerhalb einer zumutbaren Frist oder innerhalb der im betreffenden Serviceplan aufgeführten Reaktionszeit („Reaktionszeit“) – je nachdem, welche die kürzere Frist ist –, garantiert jedoch keine Antwort innerhalb einer bestimmten Frist. Sämtliche Antwortzeiten werden entsprechend den auf der Serviceplan-Support-Seite aufgeführten Arbeitszeiten gemessen.
2.3 Aktuelles Release. Sofern nicht anders festgelegt, muss für sämtliche unterstützten Produkte das neueste Release vorhanden sein.
2.4 Einsatz. Supportleistungen werden nicht für den Einsatz in Atomanlagen, Flugzeugnavigationssystemen, Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrollanlagen oder sonstigen Bereichen erbracht, in denen die Erbringung einer Supportleistung ohne das gewünschte Ergebnis zu Todesfällen, Personenschäden oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte.
2.5 Technische Ansprechpartner. Supportleistungen werden für eine einzelne Person oder für mehrere Personen, die vom Händler zum Zeitpunkt der Registrierung und gemäß den Bestimmungen des Serviceplans angegeben werden, erbracht („Technische(r) Ansprechpartner“). Technische Ansprechpartner sind die einzigen Kontaktpersonen zwischen dem Händler und Apple, was den technischen Support im Rahmen des Serviceplans betrifft. Bei Serviceplänen mit mehreren technischen Ansprechpartnern muss der Händler etwaige Änderungswünsche in Bezug auf technische Ansprechpartner schriftlich mindestens fünf (5) Tage im Voraus unter der unten genannten einschlägigen Kontaktadresse für Rückerstattungen bei Apple melden. Falls dies für den betreffenden Serviceplan vorgesehen ist, können solche Änderungen auch gemäß der Beschreibung in der Anleitung, die zu Beginn des Serviceplans bereitgestellt wurde, direkt über die abgesicherte, personalisierte Händlerwebsite eingegeben werden.
3. Ausschlüsse. Sofern im Serviceplan nicht anders festgelegt, erbringt Apple keine Supportleistungen in Bezug auf Probleme oder Fragen, die aus folgenden Bereichen stammen: (a) Einsatz eines unterstützten Produkts als serverbasierte Anwendung, (b) Fragen, die durch Upgrade eines unterstützten Produkts gelöst werden könnten, (c) Einsatz oder Modifizierung eines unterstützten Produkts auf eine Art und Weise, die für das unterstützte Produkt nicht vorgesehen ist, (d) Produkte oder Technologien von Drittanbietern sowie deren Auswirkungen auf oder Interaktion mit einem unterstützten Produkt, (e) Beschädigung der Medien, auf denen ein unterstütztes Produkt geliefert wird, oder des Computers, auf dem es installiert ist, (f) Einsatz eines Computersystems, das mit dem unterstützten Produkt inkompatibel ist, sowie (g) Fragen hinsichtlich Internet, E-Mail, Dateimanagement, Netzwerkkonfiguration, Scripts, FX-Scripts, Programmierung, Kompilierung, Debugging, Infrastrukturauslegung, Schaffung und Personalisierung von Content, Planung/Auslegung von MultimediaProjekten, Ressourcenmanagement, Budgetierung, Schulung, Vor-Ort-Diagnose oder sonstige Fragen, die nicht in den Geltungsbereich der im Rahmen eines Serviceplans definierten Supportleistungen fallen.
4. Verantwortungsbereich des Händlers. Um Supportleistungen zu erhalten, muss der Händler den Serviceplan registrieren und die von Apple erhaltenen Zugriffsanweisungen befolgen. Sämtliche Kosten für E-Mail- und Telefonkontakte mit Apple und den Kunden gehen zu Lasten des Händlers. Bei der Inanspruchnahme von Supportleistungen ist der Händler verpflichtet, mit Apple zu kooperieren, indem er die für die Diagnose durch Apple erforderlichen Informationen bereitstellt. Die Wiederherstellung oder Rekonstruktion verloren gegangener oder veränderter Dateien, Daten oder Programme obliegt dem Händler. Der Händler hat einen lückenlosen Plan zur Datensicherung und Wiederherstellung im Notfall zu erstellen und gegebenenfalls umzusetzen. Für die Sicherheit von vertraulichen, geschützten oder als sensibel eingestuften Daten ist ausschließlich der Händler verantwortlich. Der Händler verpflichtet sich, keine vertraulichen, geschützten oder sonstigen Informationen, die geistigen Eigentumsrechten unterliegen und Apple möglicherweise Haftungsansprüchen aussetzen könnten, an Apple zu übermitteln. Der Händler benötigt hinreichende Kenntnisse der unterstützten Produkte, für die er Supportleistungen in Anspruch nehmen möchte, sowie des Computersystems, auf dem diese betrieben werden. Die Supportleistungen werden nur erbracht, damit der Händler sie zur Lösung von Problemen bei Drittkunden einsetzen kann; jede unbefugte Weitergabe der Supportleistungen berechtigt zur fristlosen Kündigung des Serviceplans und dieser Vertragsbedingungen. Der Händler wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Weitergabe und Verwendung der Supportleistungen zu verhindern. Der Händler verpflichtet sich, die Supportleistungen nicht missbräuchlich entgegenzunehmen oder zu verwenden sowie insbesondere den Zugriff auf Supportleistungen wegen bereits gelöster Probleme zu unterlassen.
5. Supportleistungen per Fernzugriff. Im Rahmen eines Serviceplans erbringt Apple möglicherweise Supportleistungen per Fernzugriff über das Internet. Dabei greift Apple mithilfe der Installation und Nutzung von Fernzugriffssoftware auf Daten auf dem Computer des Kunden zu und steuert und sammelt diese, falls der Händler und der Kunde dem zustimmen. Mit der Installation und Nutzung der Fernzugriffssoftware durch den Händler erteilt dieser Apple seine Genehmigung, auf diesem Wege Supportleistungen zu erbringen. Soweit Apple für einen Kunden Supportleistungen per Internetfernzugriff erbringen soll, holt der Händler die schriftliche Zustimmung des Kunden für Apple und den Händler ein, um ggf. durch Installation und Nutzung von Fernzugriffssoftware gemäß diesem Abschnitt Daten auf dem Computer des Kunden zu steuern und zu sammeln. Die Dateien der Fernzugriffssoftware verbleiben möglicherweise ganz oder teilweise auf dem Computer des Kunden, nachdem die Supportsitzung beendet ist. Die Eigentumsrechte und alle Urheberrechte an der Fernzugriffssoftware verbleiben bei Apple Inc. und/oder den Lizenzgebern von Apple. Die Nutzung entsprechender Fernzugriffssoftware unterliegt möglicherweise zusätzlichen Lizenzbedingungen, die unter apple.com/legal/sales-support/applecare/docs/remotesupport_terms.pdf eingesehen werden können. Weder der Händler noch der Kunde ist berechtigt, irgendeinen Teil der Fernzugriffssoftware zu disassemblieren oder einem Reverse Engineering zu unterziehen. Während Supportleistungen per Fernzugriff erbracht werden, greift Apple ausschließlich auf solche Daten auf dem Computer des Kunden zu und steuert und sammelt nur solche Daten, die nach vernünftigem Ermessen von Apple für erforderlich erachtet werden, um den Supportfall zu analysieren und Unterstützung bereitzustellen. Apple empfiehlt, dass der Kunde alle Dateien und Anwendungen schließt, die nicht mit dem Supportfall in Zusammenhang stehen. Die Fernzugriffssoftware bzw. die Funktionen des Computers des Kunden gestatten es dem Kunden, die Fernzugriff-Supportsitzung jederzeit zu beenden.
Wichtig – Apple ist aufgrund von Gesetzen und Vorschriften möglicherweise verpflichtet, bestimmte Bilder, auf die Apple während einer Sitzung aufmerksam wird, an die Strafverfolgungsbehörden zu melden.
6. Garantieausschluss. OBWOHL APPLE DIE LÖSUNG EINES SUPPORTFALLS NICHT GARANTIEREN KANN, UNTERNIMMT APPLE ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN, UM DIE SUPPORTLEISTUNGEN IM RAHMEN DES SERVICEPLANS FACHGERECHT ZU ERBRINGEN. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN WERDEN DIE IN DIESEM DOKUMENT SPEZIFIZIERTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIE- UND ABHILFEMASSNAHMEN AUF EXKLUSIVER BASIS UND ANSTELLE ALLER SONSTIGEN GARANTIEN, ABHILFEMASSNAHMEN UND BEDINGUNGEN ERBRACHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND VEREINBART WURDEN ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN LEHNEN APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE AUSDRÜCKLICH JEDE GESETZLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN VERBINDUNG MIT ODER AUS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
7. Haftungsbeschränkung. IM RAHMEN DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN IST DIE HAFTUNG VON APPLE UND DER LIZENZGEBER VON APPLE GEMÄSS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN AUF DIE BETRÄGE BEGRENZT, DIE VOM HÄNDLER FÜR DEN VON IHM ABGESCHLOSSENEN SERVICEPLAN ENTRICHTET WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERNEHMEN APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE EINE HAFTUNG FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN – INSBESONDERE NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST, NUTZUNGSAUSFALL, AUSFALL VON SYSTEMEN ODER EINRICHTUNGEN SOWIE UNTERBRECHUNGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT –, DIE SICH AUF IRGENDEINE WEISE UND AUS IRGENDEINEM GRUND AUS DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNTEN; DAS GILT UNABHÄNGIG DAVON, OB APPLE UND DIE LIZENZGEBER VON APPLE VON DER MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS KENNTNIS HATTEN ODER NICHT. WEITERE AUSSCHLUSSKLAUSELN SIND MÖGLICHERWEISE IN DEN LIZENZBEDINGUNGEN ENTHALTEN, DIE FÜR DIE FERNZUGRIFFSSOFTWARE GELTEN. DIESE KÖNNEN UNTER apple.com/de/legal/sales-support/remote-support EINGESEHEN WERDEN.
8. Gültigkeitsdauer und Beendigung. Sofern ein Serviceplan nicht gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts vorzeitig gekündigt wird, bleibt er für eine Dauer von zwölf (12) Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens bzw. solange in Kraft, bis alle Supportfälle in Anspruch genommen wurden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt (sofern nicht von Apple schriftlich anders genehmigt). Apple wird nach Ablauf des Serviceplans keine weiteren Supportleistungen erbringen, falls der Serviceplan nicht spätestens am Ablaufdatum verlängert wurde. Apple ist berechtigt, den Serviceplan jederzeit zu kündigen, wenn (a) der Händler nach einer mindestens fünfzehn (15) Tage vorher erfolgten schriftlichen Mitteilung die für einen Serviceplan fälligen Kosten nicht entrichtet oder (b) der Händler nach einer mindestens dreißig (30) Tage vorher erfolgten schriftlichen Mitteilung eine Verletzung dieser Vertragsbedingungen nicht behebt oder (c) der Händler eine Bestimmung eines Software-Lizenzvertrags verletzt, dem eine im Rahmen des Serviceplans bereitgestellte Software unterliegt. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist, kann der Händler, wenn er keine Supportleistungen in Anspruch genommen hat, einen Serviceplan aus beliebigem Grund innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Abschlusses oder des Inkrafttretens (je nachdem, welches Datum später eintritt) beenden, woraufhin ihm sämtliche gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Anträge auf Rückerstattung sind zusammen mit einem entsprechenden Nachweis über den Abschluss des Vertrags schriftlich an die nachstehend bezeichnete Kontaktadresse für Rückerstattungen zu senden. Die Abschnitte 6, 7 und 12 behalten auch nach Beendigung der vorliegenden Vertragsbedingungen aus jedwedem Grund ihre Gültigkeit.
9. Anwendbares Recht. Auf diese Vertragsbedingungen und ihre Auslegung ist das in der entsprechenden Ziffer des Vertrags für autorisierte Apple-Händler des Händlers genannte Recht anzuwenden.
10. Zusätzliche Serviceleistungen oder Software. Alle im Rahmen eines Serviceplans erbrachten zusätzlichen Serviceleistungen unterliegen diesen Vertragsbedingungen. Werden Supportleistungen im Rahmen eines Serviceplans in den Räumlichkeiten eines Händlers oder Kunden erbracht, hat der Händler sicherzustellen, dass Apple zum vereinbarten Zeitpunkt Zutritt zu diesen Räumlichkeiten erhält, und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, in dem Apple die Supportleistungen erbringen kann. Bei der Bereitstellung von Software im Rahmen eines Serviceplans unterliegt diese Software dem Schutz des Urheberrechts von Apple Inc. und/oder ihrer Lizenzgeber. Der Händler oder Kunde darf die Software ausschließlich zum Zwecke der Unterstützung der unterstützten Produkte installieren, vervielfältigen und nutzen, darf sie jedoch, sofern dies nicht nach geltendem Recht zugelassen ist, nicht dekompilieren, rückentwickeln, modifizieren, vermieten, verleasen, ausleihen oder als Basis für Ableitungen verwenden. Unterliegt die Software einem separaten Lizenzvertrag, so unterliegt auch ihre Nutzung diesem separaten Lizenzvertrag. Jede Software, die gemäß diesen Vertragsbedingungen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung gestellt wird, gilt als „Computersoftware nur für den Dienstgebrauch“ gemäß der Definition in Klausel 52.227-19 der FAR [Federal Acquisition Regulation, US-Bundesbeschaffungsverordnung]. Die Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Nutzung der Software sind in Klausel 52.227-19 der FAR spezifiziert.
11. Datenschutz. Der Händler nimmt zur Kenntnis, dass es für Apple möglicherweise erforderlich ist, Daten des Händlers sowie Unternehmensdaten von Kunden, einschließlich personenbezogener Daten von Kunden, für die der Händler einen Supportfall gemäß diesem Serviceplan nutzt („Unternehmensdaten“), zu erheben, zu verarbeiten und zu verwenden, um die Supportleistungen erbringen zu können. Dies kann die Weitergabe von Daten des Händlers oder von Unternehmensdaten an verbundene Unternehmen oder Dienstleister in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Apple (apple.com/de/legal/privacy/) umfassen. Apple wird alle Daten und Informationen des Händlers und alle Unternehmensdaten und -informationen gemäß der Datenschutzrichtlinie von Apple schützen. Wünscht der Händler oder Kunde Zugriff auf die von Apple über ihn gespeicherten Daten oder eine Änderung dieser Daten, kann er seine personenbezogenen Daten durch den Zugriff auf https://appleid.apple.com aktualisieren. Apple ist berechtigt, alle oder einen Teil der Gespräche zwischen dem Händler, dem Kunden und Apple zu Zwecken der Schulung, der Qualitätssicherung und der späteren Bezugnahme aufzuzeichnen. Apple ist aufgrund von Gesetzen und Vorschriften möglicherweise verpflichtet, bestimmte Bildmaterialien, die während einer Sitzung angesehen werden, an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Der Händler muss den Kunden und die Mitarbeiter, Vertreter und Auftragnehmer des Kunden über diese Verpflichtung informieren.
12. Allgemeines. Der Händler ist nicht zur Abtretung seiner Rechte oder Pflichten in Verbindung mit einem Serviceplan berechtigt. Unbefugte Abtretungen sind nichtig. Apple haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, wenn sich die Ursachen bei vernünftiger Betrachtung dem Einfluss von Apple entziehen. Eine Verzichtserklärung in Bezug auf etwaige Verstöße oder Mängel im Rahmen der vorliegenden Vertragsbedingungen stellt keine Verzichtserklärung bezüglich nachfolgender Verstöße oder Mängel dar. Wenn ein zuständiges Gericht befindet, dass irgendeine Bestimmung der vorliegenden Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt gültig. Die Parteien ersetzen dann die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die den ursprünglichen Absichten der Parteien und dem wirtschaftlichen Ergebnis der Vertragsbedingungen entspricht.
13. Gesamte Vereinbarung. Diese Vertragsbestimmungen und zusätzliche Bestimmungen, auf die ggf. hierin verwiesen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Apple und dem Händler bezüglich des Serviceplans und der in diesem Rahmen erbrachten Supportleistungen dar und ersetzen alle früheren Verhandlungen, Vereinbarungen und Absprachen bezüglich des Vertragsgegenstands. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Vertragsbedingungen, der Serviceplan-Support-Seite, der Produktbeschreibung und dem Vertrag für autorisierte Apple-Händler gilt die folgende Regelungshierarchie (von höchster zu niedrigster Priorität) für die vorliegend geregelten Fragen: (1) die Serviceplan-Support-Seite, (2) die vorliegenden Vertragsbedingungen und (3) der Vertrag für autorisierte Apple-Händler.
„Apple“ ist in der nachstehenden Übersicht je nach der Hauptniederlassung des Händlers definiert.
Region/Land des Kaufes Apple Adresse Region/Land des KaufesAmerikaAppleAdresseRegion/Land des KaufesBrasilienAppleApple Computer Brasil LtdaAdresseRua: Leopoldo Couto Magalhães Júnior, nº 700, 7º andar, São Paulo, SP, Brasilien
04542-000
SAC: 0800-761-0880
apple.com/ br /supportRegion/Land des KaufesKanadaAppleApple Canada Inc.Adresse120 Bremner Blvd., Suite 1600, Toronto, Ontario, M5J 0A8, KanadaRegion/Land des KaufesKolumbienAppleApple Colombia S.A.S.AdresseCalle 93, nº 13-45, Piso 8, Bogotá, KolumbienRegion/Land des KaufesChileAppleApple Chile Comercial Ltda.AdresseCerro El Plomo, nº 5630, Torre 8, Piso 20, Santiago, ChileRegion/Land des KaufesMexikoAppleApple Operations Mexico, S.A. de C.V.AdresseAv. Paseo de la Reforma 483, piso 41, Col. Cuauhtémoc, Cuauhtémoc, 06500, Ciudad de México.Region/Land des KaufesVereinigte Staaten und andere Länder auf dem amerikanischen KontinentAppleApple Inc.AdresseOne Apple Park Way; Cupertino, CA 95014, U.S.A.Region/Land des KaufesEuropa, Naher Osten und AfrikaAppleAdresseRegion/Land des KaufesRussische FöderationAppleLimited Liability Company Apple RusAdresseBld. 2, 4 Romanov Lane, 6th floor, premises II, room 54, 125009, Moskau, Russische FöderationRegion/Land des KaufesTürkeiAppleApple Teknoloji ve Satış Limited ŞirketiAdresseBüyükdere Caddesi, No:199, Levent 199, Kat: 22 ve 23, 34394 Şişli, Mecidiyeköy, İstanbulRegion/Land des KaufesVereinigte Arabische EmirateAppleApple M E FZCO Dubai BranchAdresseEmaar Square, Building 4, Unit 302, PO Box 116977Region/Land des KaufesSaudi-ArabienAppleApple Saudi Arabia LLCAdresseLevel 30, Faisaliah Tower, King Fahed Highway, Olayah District,
P.O Box 54995, Riyadh 11524, Saudi-ArabienRegion/Land des KaufesAlle anderen LänderAppleApple Distribution International Ltd.AdresseHollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik IrlandRegion/Land des KaufesAsiatisch-pazifischer RaumAppleAdresseRegion/Land des KaufesAustralien; Fidschi, Papua-Neuguinea; VanuatuAppleApple Pty. Limited.AdressePO Box A2629, Sydney South, NSW 1235, Australien Tel.: 133 622Region/Land des KaufesHongkongAppleApple Asia LimitedAdresse2401 Tower One, Times Square, Causeway Bay; HongkongRegion/Land des KaufesIndienAppleApple India Private Ltd.Adresse19th Floor, Concorde Tower C, UB City No 24, Vittal Mallya Road, Bangalore 560-001, IndienRegion/Land des KaufesJapanAppleApple Japan Inc.Adresse6-10-1 Roppongi, Minato-ku Tokio 106-6140, JapanRegion/Land des KaufesKoreaAppleApple Korea Ltd.Adresse3901, ASEM Tower; 517 Yeongdong-daero, Gangnam-Gu; Seoul 06164, Republik KoreaRegion/Land des KaufesMalaysiaAppleApple Malaysia Sdn BhdAdresseLevel 11 MENARA CIMB, Jalan Stesen Sentral 2 Kuala Lumpur Sentral 50470, Kuala Lumpur, MalaysiaRegion/Land des KaufesNeuseelandAppleApple Sales New ZealandAdresseC/o 88 Shortland Street, Auckland Central, Auckland, 1010, NeuseelandRegion/Land des KaufesAfghanistan, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Kambodscha, Guam, Indonesien, Laos, Singapur, Nepal, Pakistan, Philippinen, Sri LankaAppleApple South Asia Pte. Ltd.Adresse7 Ang Mo Kio Street 64
Singapur 569086Region/Land des KaufesVolksrepublik ChinaAppleApple Computer Trading (Shanghai) Co. Ltd.AdresseBuilding 6, Block C, 88 Maji Road, China (Shanghai) Pilot Free Trade Zone, Shanghai 200131, China.Region/Land des KaufesThailandAppleApple South Asia (Thailand) LimitedAdresse44th Floor, Room No. HH4401-6, The Offices at Central World, 999/9 Rama 1 Road, Pathumwan, Pathumwan, Bangkok 10330, ThailandRegion/Land des KaufesTaiwanAppleApple Asia LLCAdresse32F, No. 100, Songren Rd., Xinyi Dist., Taipei City 110, TaiwanRegion/Land des KaufesVietnamAppleApple Vietnam Limited Liability CompanyAdresseUnit 901, Deutsches Haus Ho Chi Minh City. No. 33, Le Duan Blv., Ben Nghe Ward, District 1, Ho Chi Minh City, VietnamRegion/Land des KaufesAndere Länder im asiatisch-pazifischen RaumAppleApple Inc.AdresseOne Apple Park Way; Cupertino, CA 95014, U.S.A.