Neuere Verträge finden Sie unter AppleCare+ – Versicherungsbedingungen.

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Kopfhörer

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone, iPod oder Ihren Kopfhörern der Marke Apple oder Beats sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind). 

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxemburg, Zweigniederlassung Opfikon ("AIG"), abgeschlossen wird, die Ihre Apple Watch, Ihr iPad, Ihr iPhone, Ihren iPod oder Ihre Kopfhörer der Marke Apple oder Beats gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen versichert. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1.           "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" bezeichnet die AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, die über ihre Niederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, unter der Nummer CHE-107.381.353 eingetragen, tätig ist.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.          "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.        "Beats" bezeichnet die Beats Electronics LLC (auch bekannt als Beats by Dr. Dre), eine Tochtergesellschaft der Apple Inc., die Audioprodukte, unter anderem bestimmte versicherte Produkte, unter dem Markennamen Beats herstellt.

1.11.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.12.        "Verbraucher-Software" bezeichnet das Betriebssystem ("OS") des versicherten Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple oder Beats, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.13.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.14.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, das iPad (inkl. eines iPad-Eingabegeräts), das iPhone, den iPod oder die Kopfhörer der Marke Apple oder Beats, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts durch Ihren Kaufbeleg), sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein. 

1.15.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.16.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt der Police geltenden Sätzen zu bezahlen ist. Sie beträgt für die nachfolgende Apple-Produkte derzeit:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

Kopfhörer der Marke Apple:

5 %

Kopfhörer der Marke Beats:

5 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.17.        "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.18.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.19.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.20.       "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie. 

1.21.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22.       "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.       "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès und Edition):

69 CHF

Apple Watch Hermès oder Edition:

79 CHF

iPad:

    iPad-Eingabegerät:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

29 CHF

59 CHF

iPhone:

    Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen:

29 CHF

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

99 CHF

iPod:

35 CHF

Kopfhörer der Marke Apple:

29 CHF

Kopfhörer der Marke Beats:

29 CHF

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei einem Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt außer dem Displayschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.24.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.26.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.             Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen. 

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4, 5:

99 CHF

Apple Watch Hermès, Edition:

199 CHF

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

159 CHF

iPhone 8, 7, 6s:

179 CHF

iPhone 11, Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

199 CHF

iPhone 11 Pro, 11 Pro Max, Xs, Xs Max, X:

269 CHF

iPod:

  69 CHF

Kopfhörer der Marke Apple:

39 CHF

Kopfhörer der Marke Beats:

39 CHF

 

2.4           Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.             Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenlosen Schutzes, der ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès und Edition, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben. 

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigungen geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.         Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.             Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.     falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Für Kopfhörer der Marke Beats werden entsprechend dieser Ziffer 4.1.2 in jedem Fall Geräte der Marke Beats als Ersatz zur Verfügung gestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple oder Beats wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.         Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, darf Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend sind Drittanwendungen, die auf dem versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.         Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.         Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung behandelt und Ihrem Limit von zwei Fällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für Ihr iPad stammt.

4.5.         Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst das versicherte Produkt, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.             Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.     Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2.  tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.2.3. Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.     ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.     Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.5.     ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6.     einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8.     einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.     die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.    Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.    die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.    Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.             Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.         Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.     Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen. 

6.2.3.    Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.4.    Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.5.     Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.5.1.      Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2.     Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.    Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.     Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2.     Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar. 

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) , wo Sie nach der Seriennummer Ihres versicherten Produkts gefragt werden, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.             Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.     Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.     Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.     Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.     Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.     Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.         Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3.         Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse. 

9.             Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.         Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.1.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.2.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.2.1.   Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.2.2.  wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.2.3.  Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.3.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.         Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere achtzehn (18) Jahre oder ältere, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird. 

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3.        Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen. 

12.           Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten. 

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

 

12.2.       Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen. 

12.5.       Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: www.aig.lu/.

13.          Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1         Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2         Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3        Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4        Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5         Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6        Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7         Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

                  Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist. 

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.       Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/

Die AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigstelle Opfikon, hat ihren eingetragenen Sitz in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Die Zweigstelle ist eingetragen unter der Nummer CHE-107.381.353 und wird im Hinblick auf Geschäftstransaktionen in der Schweiz von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Financial Market Supervisory Authority – FINMA) reguliert. Kontaktdaten der FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon +41 31 3279100, Fax +41 31 3279101, E-Mail: info@finma.ch 

Homepage: www.finma.ch/

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls zu finden unter www.aig.lu/.

Kundeninformationen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag [SR 221.229.1] 

Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten die AIG verarbeitet Daten, die aus Vertragsdokumenten stammen oder auf den Abschluss des Vertrags zurückgehen, und nutzt diese Daten vor allem zur Berechnung von Prämien, zur Einschätzung von Risiken, zur Schadensabwicklung sowie zur Durchführung von statistischen Auswertungen und für das Marketing. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt oder gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht oder vernichtet. Die AIG ist berechtigt, Daten, die zur Vertragsbetreuung erforderlich sein könnten, an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben, insbesondere an Mitversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, die zur AIG, Inc. gehören. Besteht der Verdacht einer Verletzung in Bezug auf Eigentum oder Dokumente oder falls die AIG den Vertrag aufgrund falscher Schadensangaben oder -nachweise (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) kündigt, kann dies dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Eintragung in das zentrale Informationssystem gemeldet werden. Die AIG ist darüber hinaus berechtigt, sachdienliche Informationen von staatlichen Stellen und anderen Dritten einzuholen, insbesondere über vergangene Schadensfälle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von der AIG die Bereitstellung von Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung ihn betreffender Daten zu verlangen. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4.       Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. 

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Die AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf personenbezogene Daten zuzugreifen oder fehlerhafte personenbezogene Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung personenbezogener Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com, oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031., oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

021320 AC+ Switzerland v1.19 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Kopfhörer

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone, iPod oder Ihren Kopfhörern der Marke Apple oder Beats sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind). 

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxemburg, Zweigniederlassung Opfikon ("AIG"), abgeschlossen wird, die Ihre Apple Watch, Ihr iPad, Ihr iPhone, Ihren iPod oder Ihre Kopfhörer der Marke Apple oder Beats gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen versichert. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1.           "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" bezeichnet die AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, die über ihre Niederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, unter der Nummer CHE-107.381.353 eingetragen, tätig ist.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.          "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.        "Beats" bezeichnet die Beats Electronics LLC (auch bekannt als Beats by Dr. Dre), eine Tochtergesellschaft der Apple Inc., die Audioprodukte, unter anderem bestimmte versicherte Produkte, unter dem Markennamen Beats herstellt.

1.11.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.12.        "Verbraucher-Software" bezeichnet das Betriebssystem ("OS") des versicherten Produkts, Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple oder Beats, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.13.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.14.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, das iPad (inkl. eines iPad-Eingabegeräts), das iPhone, den iPod oder die Kopfhörer der Marke Apple oder Beats, identifiziert durch die Seriennummer, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts durch Ihren Kaufbeleg), sowie das Originalzubehör, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein. 

1.15.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.16.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt der Police geltenden Sätzen zu bezahlen ist. Sie beträgt für die nachfolgende Apple-Produkte derzeit:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

Kopfhörer der Marke Apple:

5 %

Kopfhörer der Marke Beats:

5 %

 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.17.        "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.18.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.19.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.20.       "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie. 

1.21.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22.       "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.       "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès und Edition):

69 CHF

Apple Watch Hermès oder Edition:

79 CHF

iPad:

    iPad-Eingabegerät:

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

29 CHF

59 CHF

iPhone:

    Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen:

29 CHF

    Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen:

99 CHF

iPod:

35 CHF

Kopfhörer der Marke Apple:

29 CHF

Kopfhörer der Marke Beats:

29 CHF

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei einem Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, die nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt außer dem Displayschaden keine weiteren Schäden aufweisen, die verhindern würden, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.24.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.26.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.             Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen. 

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4, 5:

99 CHF

Apple Watch Hermès, Edition:

199 CHF

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

159 CHF

iPhone 8, 7, 6s:

179 CHF

iPhone 11, Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

199 CHF

iPhone 11 Pro, 11 Pro Max, Xs, Xs Max, X:

269 CHF

iPod:

  69 CHF

Kopfhörer der Marke Apple:

39 CHF

Kopfhörer der Marke Beats:

39 CHF

 

2.4           Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.             Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenlosen Schutzes, der ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès und Edition, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben. 

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigungen geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.         Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.             Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.     falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Für Kopfhörer der Marke Beats werden entsprechend dieser Ziffer 4.1.2 in jedem Fall Geräte der Marke Beats als Ersatz zur Verfügung gestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple oder Beats wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.         Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, darf Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem (sofern vorhanden) als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Falls zutreffend sind Drittanwendungen, die auf dem versicherten Originalprodukt installiert sind, infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.         Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.         Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung behandelt und Ihrem Limit von zwei Fällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung für Ihr iPad stammt.

4.5.         Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst das versicherte Produkt, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen drahtlosen Gerät oder Computer, das bzw. der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die jeweils aktuelle Version einer eventuell vorhandenen Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.             Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.     Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2.  tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.2.3. Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.     ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.     Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.5.     ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6.     einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8.     einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.          Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.     die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.    Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.    die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.    Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.             Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.         Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.     Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen. 

6.2.3.    Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.4.    Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.5.     Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.5.1.      Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.5.2.     Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.6.    Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.     Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2.     Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar. 

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) , wo Sie nach der Seriennummer Ihres versicherten Produkts gefragt werden, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.             Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.     Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.     Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.     Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.     Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.     Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.         Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3.         Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse. 

9.             Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.         Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.1.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.2.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.2.1.   Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.2.2.  wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.2.3.  Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.3.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.         Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere achtzehn (18) Jahre oder ältere, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird. 

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3.        Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen. 

12.           Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten. 

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

 

12.2.       Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen. 

12.5.       Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: www.aig.lu/.

13.          Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1         Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2         Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3        Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4        Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5         Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6        Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7         Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

                  Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist. 

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.       Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/

Die AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigstelle Opfikon, hat ihren eingetragenen Sitz in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Die Zweigstelle ist eingetragen unter der Nummer CHE-107.381.353 und wird im Hinblick auf Geschäftstransaktionen in der Schweiz von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Financial Market Supervisory Authority – FINMA) reguliert. Kontaktdaten der FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon +41 31 3279100, Fax +41 31 3279101, E-Mail: info@finma.ch 

Homepage: www.finma.ch/

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls zu finden unter www.aig.lu/.

Kundeninformationen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag [SR 221.229.1] 

Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten die AIG verarbeitet Daten, die aus Vertragsdokumenten stammen oder auf den Abschluss des Vertrags zurückgehen, und nutzt diese Daten vor allem zur Berechnung von Prämien, zur Einschätzung von Risiken, zur Schadensabwicklung sowie zur Durchführung von statistischen Auswertungen und für das Marketing. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt oder gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht oder vernichtet. Die AIG ist berechtigt, Daten, die zur Vertragsbetreuung erforderlich sein könnten, an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben, insbesondere an Mitversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, die zur AIG, Inc. gehören. Besteht der Verdacht einer Verletzung in Bezug auf Eigentum oder Dokumente oder falls die AIG den Vertrag aufgrund falscher Schadensangaben oder -nachweise (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) kündigt, kann dies dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Eintragung in das zentrale Informationssystem gemeldet werden. Die AIG ist darüber hinaus berechtigt, sachdienliche Informationen von staatlichen Stellen und anderen Dritten einzuholen, insbesondere über vergangene Schadensfälle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von der AIG die Bereitstellung von Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung ihn betreffender Daten zu verlangen. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden. 

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Die AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf personenbezogene Daten zuzugreifen oder fehlerhafte personenbezogene Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung personenbezogener Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com, oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031., oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

060519 AC+ Switzerland v1.18 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter www.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxembourg ("AIG") Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird, die Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen versichert.

Mit AppleCare+ werden die Reparatur oder der Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer des Produkts, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

 


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.20. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.21. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22. "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

69 CHF

Apple Watch Hermès:

79 CHF

iPad:

     iPad-Eingabegerät:

     Alle anderen Unfallschäden:

 

29 CHF

59 CHF

iPhone:

     Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

     Alle anderen Unfallschäden:

 

29 CHF

99 CHF

iPod:

35 CHF

 

Die Selbstbeteiligung haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.23. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.25. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4:

99 CHF

Apple Watch Hermès:

119 CHF

iPad, iPad Air und iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

159 CHF

iPhone 8, 7, 6s:

179 CHF

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

199 CHF

iPhone Xs, Xs Max, X:

249 CHF

iPod:

69 CHF

 

2.4 Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232). Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter www.apple.com/chde/retail or apple.com/chfr/retail.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), wo Sie nach der Seriennummer Ihres versicherten Produkts gefragt werden, bevor Sie Unterstützung erhalten.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung telefonisch bei Apple (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere achtzehn (18) Jahre oder ältere, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter aufgelistet ist unter www.apple.com/chde/retail/storelist oder www.apple.com/chfr/retail/storelist

 

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5. Da AIG Europe S.A. eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft ist, können zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Luxemburg gemeldet werden. Die Kontaktdaten der luxemburgischen Schlichtungsstelle für Beschwerden sind auf der Webseite von AIG Europe S.A. verfügbar: www.aig.lu/.

13. Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1. Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2. Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3. Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4. Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5. Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6. Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7. Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Dieser Versicherungsvertrag wird abgeschlossen mit AIG Europe S.A., einem Versicherungsunternehmen mit R.C.S. Luxembourg Nummer B 218806. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz an der D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg, www.aig.lu/. AIG Europe S.A. verfügt über eine Bewilligung des luxemburgischen Ministère des Finances und untersteht der Aufsicht durch das Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu, www.caa.lu/.

AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon hat ihren Sitz an der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, ist im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer CHE-107.381.353 registriert und untersteht der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Kontaktangaben der FINMA lauten wie folgt: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Telefon +41 31 327 91 00, Fax +41 31 327 91 01, E-Mail: info@finma.ch

Homepage: www.finma.ch/.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A. verfügbar ist, kann dieser unter www.aig.lu/ abgerufen werden.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon verfügbar ist, kann dieser unter www.aig.ch abgerufen werden.

Kundeninformationen gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (SR 221.229.1)

Bearbeitung und Speicherung von Personendaten AIG bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder aus der Vertragsdurchführung ergeben und verwendet diese insbesondere zur Prämienberechnung, Risikoklärung, Schadenbearbeitung, statistischen Auswertung und Vermarktung. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet. AIG ist berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an relevante Dritte im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer sowie an Unternehmen im In- und Ausland, die der AIG, Inc. angehören, weiterzugeben. Die Daten dürfen bei Verdacht auf Sach- oder Urkundendelikte oder bei Kündigung des Vertrages durch AIG wegen betrügerischer Angaben als Beweismittel (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) in einem Bericht an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Aufnahme in das zentrale Informationssystem weitergegeben werden. AIG ist ferner ermächtigt, bei Behörden und sonstigen Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über vergangene Schadensfälle, einzuholen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von AIG Auskunft über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten zu verlangen. Die Einwilligung in die Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031., oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

010319 AC+ Switzerland v1.17 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen


HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxembourg ("AIG") Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird, die Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen versichert.

Mit AppleCare+ werden die Reparatur oder der Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.           "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.           "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.           "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.           "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.           "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.           "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.        "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.        "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer des Produkts, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein, außer bei einem iPad-Eingabegerät, das zu demselben Zeitpunkt, in dem Sie Ihr iPad gekauft oder geleast haben, gekauft werden muss.

1.14.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

 


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.        "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.        "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.20.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, oder sie für ein iPad-Eingabegerät gilt, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.21.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22.        "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

69 CHF

Apple Watch Hermès:

79 CHF

iPad:

59 CHF

iPad-Eingabegerät:

29 CHF

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 CHF

Alle anderen Unfallschäden:

99 CHF

iPod:

35 CHF

 

Die Selbstbeteiligung haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.23.        "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24.        "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.25.        "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.              Die Police

2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.           Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4:

99 CHF

Apple Watch Hermès:

119 CHF

iPad oder iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

159 CHF

iPhone 8, 7, 6s:

179 CHF

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

199 CHF

iPhone Xs, Xs Max, X:

249 CHF

iPod:

69 CHF

 

2.4            Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird).

3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.           Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1.       Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.       falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.           Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.           Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.           Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5.           Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.              Ausschlüsse

5.1.           Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.       nicht versicherte Produkte;

5.1.2.       Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.   Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2.   tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3.   Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.       ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.       den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.       ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6.       einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.       einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.       einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.       Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.           Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.       die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.       Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.       Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.       die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.       OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.       Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.       Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.       Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.       Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.       Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.       Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.       Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5.       Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6.       Ihr Wohnsitz und Alter

6.2.6.1.        Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2.        Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7.       Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232). Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.           Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.       Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail or apple.com/chfr/retail.

7.4.2.       Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.       Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.           Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.           Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), wo Sie nach der Seriennummer Ihres versicherten Produkts gefragt werden, bevor Sie Unterstützung erhalten.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder

support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.              Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.       Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.       Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.       Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.       Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.       Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.       Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.           Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3.           Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.           Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.            Vertragsbeendigung

10.1.        Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung  telefonisch bei Apple (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.    Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2.    wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3.    Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4.        Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere achtzehn (18) Jahre oder ältere, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.        Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12.            Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder

support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter

support.apple.com/de-ch/contact oder

support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter aufgelistet ist unter

apple.com/chde/retail/storelist oder

apple.com/chfr/retail/storelist

 

12.2.        Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.        Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.        Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5.        Da AIG Europe S.A. eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft ist, können zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Luxemburg gemeldet werden. Die Kontaktdaten der luxemburgischen Schlichtungsstelle für Beschwerden sind auf der Webseite von AIG Europe S.A. verfügbar: http://www.aig.lu/.

13.           Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1.        Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2.        Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3.        Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4.        Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5.        Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6.        Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7.        Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.            Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2.        Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.        Dieser Versicherungsvertrag wird abgeschlossen mit AIG Europe S.A., einem Versicherungsunternehmen mit R.C.S. Luxembourg Nummer B 218806. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz an der D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg, http://www.aig.lu/. AIG Europe S.A. verfügt über eine Bewilligung des luxemburgischen Ministère des Finances und untersteht der Aufsicht durch das Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu,http://www.caa.lu/

AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon hat ihren Sitz an der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, ist im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer CHE-107.381.353 registriert und untersteht der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Kontaktangaben der FINMA lauten wie folgt: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Telefon +41 31 327 91 00, Fax +41 31 327 91 01, E-Mail: info@finma.ch

Homepage: www.finma.ch.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A. verfügbar ist, kann dieser unter http://www.aig.lu/ abgerufen werden.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon verfügbar ist, kann dieser unter www.aig.ch abgerufen werden.

Kundeninformationen gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (SR 221.229.1)

Bearbeitung und Speicherung von Personendaten

AIG bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder aus der Vertragsdurchführung ergeben und verwendet diese insbesondere zur Prämienberechnung, Risikoklärung, Schadenbearbeitung, statistischen Auswertung und Vermarktung. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet. AIG ist berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an relevante Dritte im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer sowie an Unternehmen im In- und Ausland, die der AIG, Inc. angehören, weiterzugeben. Die Daten dürfen bei Verdacht auf Sach- oder Urkundendelikte oder bei Kündigung des Vertrages durch AIG wegen betrügerischer Angaben als Beweismittel (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) in einem Bericht an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Aufnahme in das zentrale Informationssystem weitergegeben werden. AIG ist ferner ermächtigt, bei Behörden und sonstigen Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über vergangene Schadensfälle, einzuholen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von AIG Auskunft über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten zu verlangen. Die Einwilligung in die Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.        Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten.  Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

• Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

• Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

• Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

• Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

• Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

• Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten  Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031., oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

101718 AC+ Switzerland v1.16 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Im Rahmen der Pläne für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nimmt AIG Europe Ltd ("AEL") eine Umstrukturierung vor und beabsichtigt, das Versicherungsgeschäft auf AIG Europe S.A. ("AIG Europe") mit einem voraussichtlichen Inkrafttreten am 1. Dezember 2018 zu übertragen. AIG Europe ist Mitglied derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Im Zuge der Umstrukturierung wird Ihre Versicherungspolice auf AIG Europe übertragen. Dies wird sich allerdings nicht auf den angebotenen Versicherungsumfang auswirken. Bitte besuchen Sie aig.com/Brexit für weitere Informationen bezüglich der geplanten Übertragung sowie Ihrer Rechte.

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG") Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird, die Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder Ihren iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen versichert.

Mit AppleCare+ werden die Reparatur oder der Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.          "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.       "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.        "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum.

1.13.        "Versichertes Produkt" bezeichnet die Apple Watch, das iPad (inkl. ein iPad-Eingabegerät), das iPhone oder den iPod, identifiziert durch die Seriennummer des Produkts, die auf Ihrem Versicherungsschein steht (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird), sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Schachtel geliefert wird. Das versicherte Produkt muss bei Apple oder bei einem autorisierten Apple-Händler neu gekauft oder geleast worden sein und zwar nicht länger als sechzig (60) Tage vor dem Tag, an dem Sie diese Versicherungspolice gekauft haben, oder, wenn das rechtmäßige Eigentum an dem versicherten Produkt auf Sie übertragen wurde, muss die Versicherungspolice gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein, außer bei einem iPad-Eingabegerät, das zu demselben Zeitpunkt, in dem Sie Ihr iPad gekauft oder geleast haben, gekauft werden muss.

1.14.       "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

 


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.       "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.       "iPad-Eingabegerät" bezeichnet einen Apple Pencil.

1.19.       "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.20.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Versicherungspolice in einem Apple Store oder von einem autorisierten Apple-Händler gekauft haben, oder sie für ein iPad-Eingabegerät gilt, so kann der Originalkaufbeleg auch Ihr Versicherungsschein sein.

1.21.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.22.       "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Hermès):

69 CHF

Apple Watch Hermès:

79 CHF

iPad:

59 CHF

iPad-Eingabegerät:

29 CHF

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 CHF

Alle anderen Unfallschäden:

99 CHF

iPod:

35 CHF

 

Die Selbstbeteiligung haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display des iPhone betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhone-Geräte mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen, die nur das Display betreffen, sind nur für das iPhone erhältlich.

1.23.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.24.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.25.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.              Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.         Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.         Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4:

99 CHF

Apple Watch Hermès:

119 CHF

iPad oder iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

159 CHF

iPhone 8, 7, 6s:

179 CHF

iPhone Xr, 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus:

199 CHF

iPhone Xs, Xs Max, X:

249 CHF

iPod:

69 CHF

 

2.4          Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.             Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès, für die beide Arten des Versicherungsschutzes nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie Ihre Versicherungspolice gekauft haben, enden. Ihr Kaufdatum der Versicherungspolice ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich (oder im Fall eines iPad-Eingabegeräts, so wie dies durch Ihren Kaufbeleg bestätigt wird).

3.2.         Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.         Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.             Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.     falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.         Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.         Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.         Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. Jeder Unfallschadensanspruch für ein iPad-Eingabegerät wird als einzelner Unfallschadensanspruch behandelt und Ihrem Limit von zwei Sicherungsfällen angerechnet, auch wenn er aus demselben Vorfall wie der Unfallschadensanspruch für Ihr iPad stammt.

4.5.         Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.              Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.     Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.     ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.     den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.     ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6.     einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.     einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.         Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.     die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.     Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.    die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.    Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.         Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.     Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.    Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

 

6.2.4.    Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5.     Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6.    Ihr Wohnsitz und Alter

6.2.6.1.     Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2.    Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7.     Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232). Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.         Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.         Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.         Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.     Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail or apple.com/chfr/retail.

7.4.2.     Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.         Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.         Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.         Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), wo Sie nach der Seriennummer Ihres versicherten Produkts gefragt werden, bevor Sie Unterstützung erhalten.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder

support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.             Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.     Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.     Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.     Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.     Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.     Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.         Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3.         Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9.             Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.         Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.       Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung  telefonisch bei Apple (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2.       Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.   Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2.  wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3.  Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere achtzehn (18) Jahre oder ältere, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.        Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12.           Beschwerden

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder

support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter

support.apple.com/de-ch/contact oder

support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter aufgelistet ist unter

apple.com/chde/retail/storelist oder

apple.com/chfr/retail/storelist

 

12.2.       Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 2646

8022 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13.          Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1.        Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2.       Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3.       Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4.       Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5.       Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6.       Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7.       Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.       Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.       Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten.  Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

- Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

- Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

- Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

- Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

- Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

- Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten  Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031., oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

061218 AC+ Switzerland v1.15 - German

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (falls Sie Französisch sprechen) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (falls Sie Deutsch sprechen). 

 

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unter www.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG") Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1.          "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.  Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8.          "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10.       "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11.        "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12.       "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13.       “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14.       "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15.       "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

 


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16.       "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17.       "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18.       "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.19.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20.       "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21.       "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

69 CHF

Apple Watch Modell Edition oder Hermès:

79 CHF

iPad:

59 CHF

iPhone:

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 CHF

Alle anderen Unfallschäden:

99 CHF

iPod:

35 CHF

 

Den Selbstbehalt haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.22.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.23.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.24.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2.              Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.         Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.         Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch Series 3:

59 CHF

Apple Watch Series 4:

99 CHF

Apple Watch Modell Edition oder Hermès:

119 CHF

iPad oder iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

119 CHF

iPhone SE:

119 CHF

iPhone 8, 7, 6s, 6:

179 CHF

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

199 CHF

iPhone Xr:

199 CHF

iPhone Xs, Xs Max, X:

249 CHF

iPod:

69 CHF 

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4          Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2.         Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3.         Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Abdeckungsschutz

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2.     falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.         Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.         Selbstbehalt.Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4.         Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5.         Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt.  Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5.              Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.     Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3.     ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4.     den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5.     ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6.     einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7.     einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8.     einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9.     Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.         Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1.     die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2.     Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.     Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.     die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5.     OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6.     Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7.     Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8.     Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2.         Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.     Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2.     Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3.     Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.   Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt.  Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.     Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5.     Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6.     Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.6.2.   Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.

6.2.7.     Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

7.              Geltendmachen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.         Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.         Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4.         Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1.     Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder beim autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2.     Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3.     Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5.         Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.         Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7.         Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.         Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.             Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.     Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.     Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4.     Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5.     Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.     Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2.         Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3.         Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9.             Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.         Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.       Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung  telefonisch bei Apple (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2.       Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.   Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2.  wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3.  Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.

11.2.       Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.       Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12.           Beschwerden

12.1.       AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder  support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter aufgelistet ist unter apple.com/chde/retail/storelist oder apple.com/chfr/retail/storelist

 

12.2.       Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 2646

8022 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail:  help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch:  1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie  

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter ec.europa.eu/consumers/odr.

13.          Versicherung für Dritte (Leasing versicherter Produkte)

13.1.       Konzept der Versicherung für Dritte

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Versicherung Dritter für eigene Rechnung".

13.2.       Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3.       Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4.       Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

            Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5.       Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6.       Beendigung der Leasingvereinbarung

            Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7.       Variante

            Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

            Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.       Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.       Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5.       Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031 oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

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Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

  • HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:
    AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrer Apple Watch, Ihrem iPad, iPhone oder iPod sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (falls Sie Französisch sprechen) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (falls Sie Deutsch sprechen).

Versicherungsbedingungen – Schweiz

AIG Europe Limited ("AEL") ändert aufgrund des geplanten Ausstiegs Großbritanniens aus der Europäischen Union derzeit ihre gesellschaftsrechtliche Struktur und beabsichtigt, ihr europäisches Geschäft zum 1. Dezember 2018 auf die AIG Europe S.A. ("AIG Europe") in Luxemburg zu übertragen. AIG Europe ist Teil derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Infolgedessen wird auch Ihre Versicherungspolice auf die AIG Europe übertrage; dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den damit gewährleisteten Versicherungsschutz. Weitere Informationen zum Transfer und Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie unterwww.aig.com/Brexit.

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG") Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihre Apple Watch, Ihr iPad, iPhone oder iPod gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).


AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. “Versichertes Produkt” bezeichnet das Apple Watch-, iPad-, iPhone- oder iPod-Gerät der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt: 


Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.19. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt


Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

69 CHF

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

79 CHF

iPad:

59 CHF

iPhone:
Unfallschaden, der nur das Display betrifft:
Alle anderen Unfallschäden:

 

29 CHF
99 CHF

iPod:

35 CHF

 

Den Selbstbehalt haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.22. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.23. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

59 CHF

Apple Watch (Modell Edition oder Hermès):

119 CHF

iPad oder iPad mini:

79 CHF

iPad Pro:

119 CHF

iPhone SE:

119 CHF

iPhone – 8, 7, 6s, 6:

179 CHF

iPhone – 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

199 CHF

iPhone X:

249 CHF

iPod:

69 CHF

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4 Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt.Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten.. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder beim autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung telefonisch bei Apple (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter aufgelistet ist unter apple.com/chde/retail/storelist oder apple.com/chfr/retail/storelist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
    PF 2646
    8022 Zürich
    Schweiz
    Telefonisch: 044 211 30 90
    Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch
  • The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman
    3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    D02 VH29
    Republik Irland
    Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899
    Per E-Mail: info@fspo.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, unter ec.europa.eu/consumers/odr.

13. Versicherung für Dritte (Leasing versicherter Produkte)

13.1 Konzept der Versicherung für Dritte

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Versicherung Dritter für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031 oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

121317 AC+ Switzerland German v1.13

AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unterwww.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/(falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen).

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, Ihren iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

Apple Watch:

5 %

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.19. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

69 CHF

Apple Watch (Edition und Hermès):

79 CHF

iPad:

59 CHF

iPhone:
Unfallschaden, der nur das Display betrifft:
Alle anderen Unfallschäden:


29 CHF
99 CHF

iPod:

35 CHF

Den Selbstbehalt haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.22. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.23. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

59 CHF

Apple Watch (Edition und Hermès):

119 CHF

iPad:

119 CHF

iPhone SE:

119 CHF

iPhone 8, 7, 6s, 6:

179 CHF

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

199 CHF

iPhone X:

249 CHF

iPod:

69 CHF

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4 Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt.Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten.. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder beim autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/chde/retail/ oder www.apple.com/chfr/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr/

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/de-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/de-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter www.apple.com/chde/retail/storelist/ oder www.apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
    PF 2646
    8022 Zürich
    Schweiz
    Telefonisch: 044 211 30 90
    Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch
  • The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
    9SR 3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    Republik Irland
    Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899
    Per E-Mail: enquiries@financialombudsman.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Versicherung für Dritte (Leasing versicherter Produkte)

13.1 Konzept der Versicherung für Dritte

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Versicherung Dritter für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten

Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html, oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

071117 AC+ Switzerland German v1.12

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Produktinformationsblatt   Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unter www.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen).

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, Ihren iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

1.1. "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten.

1.8. "Mahnung" bezeichnet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt.

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des versicherten Produkts ("OS"), Softwareanwendungen, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum.

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

Apple Watch:

5 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.19. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

iPad:

59 CHF

iPhone:

 

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

29 CHF

Alle anderen Unfallschäden:

99 CHF

iPod:

35 CHF

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

69 CHF

Apple Watch (Edition und Hermès):

79 CHF

Den Selbstbehalt haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das versicherte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des versicherten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Versicherte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, werden als Ansprüche für iPhones mit allen anderen Unfallschäden eingestuft. Reparaturen von reinen Displayschäden sind nur für iPhone verfügbar.

1.22. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.23. "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iPad:

119 CHF

iPhone SE, 5s::

119 CHF

iPhone 8, 7, 6s, 6:

179 CHF

iPhone 8 Plus, 7 Plus, 6s Plus, 6 Plus:

199 CHF

iPod:

69 CHF

Apple Watch (alle Modelle außer Edition und Hermès):

59 CHF

Apple Watch (Edition und Hermès):

119 CHF

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes.

2.4 Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate nach dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts mit Ausnahme von Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès, für die beide Abdeckungsarten 36 Monate nach dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns enden.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie keinen Anspruch wegen eines Unfallschadens mehr geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support 24 Monate ab dem Datum des Kaufs oder Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts für alle Produkte außer Apple Watch Edition und Apple Watch Hermès (36 Monate ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts) bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Abdeckungsschutz


4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbehalt.Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.4. Abdeckungsgrenze. Während des Abdeckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür für jede Anfrage Gebühren an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nicht mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen zusammenhängt, die nicht vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. OS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile.

6.2.2. Abdeckungsgrenzen. Die Abdeckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Abdeckungsausschlüssen.

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten.. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz beendet, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter.

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Abdeckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Abdeckung zustimmt.

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact zugreifen oder Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihre Police und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt oder den Ersatz für das versicherte Produkt im Apple Store oder beim autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung unter www.apple.com/chde/retail/ oder www.apple.com/chfr/retail/ zu tätigen.

7.4.2. Mail-In-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Austauschservice ("ERS"). Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Hinweis: ERS ist nicht für iPod- oder iPhone-Ansprüche mit reinem Displayschaden verfügbar.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern.

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten.

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr/

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken;

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann.

8.2. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Beauftragten ihren Pflichten gemäß dieser Police nicht nachtkommen, haften diese im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/de-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen.

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen.

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/de-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Versicherungsschein für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter www.apple.com/chde/retail/storelist/ oder www.apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

  • Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
    PF 2646
    8022 Zürich
    Schweiz
    Telefonisch: 044 211 30 90
    Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch
  • The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
    9SR 3rd Floor
    Lincoln House
    Lincoln Place
    Dublin 2
    Republik Irland
    Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899
    Per E-Mail: enquiries@financialombudsman.ie
    Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist.

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Versicherung für Dritte (Leasing versicherter Produkte)

13.1 Konzept der Versicherung für Dritte

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Versicherung Dritter für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts.

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags.

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen.

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können.

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt.

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html, oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

071117 AC+ Switzerland German v1.11

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod oder Ihrer Apple Watch  sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unter www.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen). 

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, iPod oder Ihre Apple Watch gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern. 

Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.


Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+ Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1. "Unfallschaden" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.2. "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet. 

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.  Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter locate.apple.com/ch/de/

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+ Support" bezeichnet die Support-Website www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html

1.7. "Einjährige Gewährleistung" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9. "Batteriekapazitätsverlust" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts ("iOS"), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind, und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.

1.12. "Deckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 

1.13. "Abgedecktes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, den iPod der Marke Apple oder die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein. 

1.14. "Hardwareschutz" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:

iPad:

5 %

iPhone:

5 %

iPod:

5 %

Apple Watch:

5 %


Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem abgedeckten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.

1.18. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.

1.19. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.20. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.21. "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt

iPad:

59 CHF

iPhone (alle Modelle):

Unfallschaden, der nur das Display betrifft:

Alle anderen Unfallschäden:


29 CHF

99 CHF

iPod:

35 CHF

Apple Watch:

69 CHF


Den Selbstbehalt haben Sie zu bezahlen bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.

Bei Ansprüchen wegen eines Unfallschadens, der nur das Display betrifft, darf das abgedeckte Produkt keine weiteren Schäden als den Displayschaden aufweisen, der verhindern würde, dass Apple das Display des abgedeckten Produkts austauschen kann. Beispielsweise darf das Gehäuse nicht verbogen oder eingedellt sein. Für abgedeckte Produkte, die weitere Schäden aufweisen, wird die für alle anderen Unfallschäden an einem iPhone fällige Gebühr erhoben.

1.22. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.

1.23. "Technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung. 

1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden. 

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.apple.com/chde/support/applecare/view, folgen Sie den Anweisungen, und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.

2.3. Die Prämie für diese Police beträgt:

iPad:

119 CHF

iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone SE:

119 CHF

iPhone – alle anderen Modelle:

179 CHF

iPod:

69 CHF

Apple Watch:

59 CHF


Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes. 

2.4. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Deckung.

3. Deckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenfreien technischen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens geltend machen können, bleibt Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support weitere 24 Monate ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts bestehen.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckungsschutz

4.1. Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:

“Unfallschaden” bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

"Batterieentladung" bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt.

"Hardwareschutz" bezeichnet die Deckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.  

"Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.

4.2. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:

4.2.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.2.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.3. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.4 Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt der Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.5. Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Deckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen. 

4.6. Technischer Support. Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür Gebühren je Anfrage an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt.  Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. Schäden, verursacht durch:

5.1.2.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.2.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.2.3. Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.3. ein versichertes Produkt mit einer geänderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer
;

5.1.4. den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

5.1.5. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.6. einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.7. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.8. einen durch Brand verursachten Schaden oder

5.1.9. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2 Technischer Support. Diese Police erstreckt sich nicht auf:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;

5.2.5. iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.6. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.7. Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder

5.2.8. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.2. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist Voraussetzung, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.  Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardware-Abdeckung oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.3. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie Ihre Ratenzahlungen bis zu der in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.4. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.5. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.5.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.

6.2.5.2. Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.

6.2.6. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

7. Geltendmachen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald wie möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder anderswo) oder einen Autorisierten Apple Service Provider aufsuchen, auf www.apple.com/chxx/support zugreifen oder Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/contact).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.

7.3. Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-in-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte – ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder beim Autorisierten Apple Service Provider abholen. 

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Obwohl einige spontane Termine verfügbar sind, ist es ratsam, im Voraus einen Termin unter www.apple.com/chde/retail/ zu reservieren.

7.4.2. Mail-in-Service. Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, sodass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.

7.4.3. Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des abgedeckten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des abgedeckten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt, und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet. Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

Bitte beachten Sie, dass der Express-Austauschservice für Unfallschadenansprüche, die nur das Display betreffen, nicht für iPod oder für iPhone (alle Modelle) verfügbar ist. 

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+ Support".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/contact), woraufhin die Seriennummer des abgedeckten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:


Informationen zum internationalen Support

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

Apple Support und Service

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken. 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse. 

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/contact) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten oder 

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird. 

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/contact) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen. 

12. Beschwerden

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch: Lokale Telefonnummern erhältlich unter support.apple.com/de-ch/contact 

Online: Über "Apple Support kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact 

Persönlich: In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter www.apple.com/chde/retail/storelist/ aufgelistet ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Reklamation an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 2646

8022 Zürich

Schweiz

Telefonisch:       044 211 30 90

Per E-Mail:                help@versicherungsombudsman.ch



The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman

9SR 3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2

Republik Irland

Telefonisch:  1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail:           enquiries@financialombudsman.ie

Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 


Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4 12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13. Versicherung für Dritte (Leasing abgedeckter Produkte)

13.1 Konzept der Versicherung für Dritte

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein abgedecktes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das abgedeckte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Versicherung Dritter für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein abgedecktes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des abgedeckten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das abgedeckte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das abgedeckte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das abgedeckte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des abgedeckten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des abgedeckten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des abgedeckten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft.

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem abgedeckten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossen, die eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert, besitzt. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz. 

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

14.5. Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelpersonen identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an  AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html, oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

060716 AC+ Switzerland German v1.8

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für Apple Watch Sport

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN
 

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch oder Apple Watch Sport sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung.  Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.  In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unterwww.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/(falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen). 

Versicherungsbedingungen – Schweiz
 
Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited ("AIG"), Zweigniederlassung Österreich, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, iPod bzw. Ihre Apple Watch oder Apple Watch Sport gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.
 
Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

 
Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

 
AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.8 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+ Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).
 
1.               Definitionen.  
Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

 
1.1.          "Unfallschaden" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung
 
1.2.          "AIG" steht für AIG Europe Limited, deren Gesellschaftssitz sich an der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.
 
1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.
 
1.4.          "Apple Autorisierter Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter support.apple.com/kb/HT1434.   
 
1.5.          "autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.
 
1.6.          "AppleCare+ Support" bezeichnet die Support-Webseite www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html
 
1.7.           "Einjährige Gewährleistung" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden.
 
1.8.          "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.
1.9.          "Batteriekapazitätsverlust" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.10.         "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.
 
1.11.         "Verbraucher-Software" bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts ("iOS"), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.
 
1.12.         "Deckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 
 
1.13.         "Abgedecktes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, den iPod der Marke Apple, Apple Watch bzw. Apple Watch Sport, die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar sind, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.
 
1.14.         "Hardwareschutz" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.15.         "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den zum Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit Folgendes beträgt:


iPad:
5 %
iPhone:
5 %
iPod:
5 %.
Apple Watch:
5 %
Apple Watch Sport:
5 %

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.
 
1.16.        "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.
 
1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder einen Batteriekapazitätsverlust und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.
 
1.18.         "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.
 
1.19.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.
 
1.20.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.
 
1.21.         "Selbstbehalt" bezeichnet Ihren Selbstbehalt, der je nach versichertem Produkt beträgt


iPad:
CHF 59
iPhone 5, iPhone 5c, iPhone 5s, iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone SE:
CHF 85
iPhone 6s und iPhone 6sPlus:
CHF 99
iPod:
CHF 35
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 69
 
Den Selbstbehalt haben Sie zu bezahlen bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen.  Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.
 
1.22.         "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.
 
1.23.        "technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.24.        "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.
 
2.               Die Police
 
2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein.  Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.
 
2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.apple.com/support/applecare/view, folgen Sie den Anweisungen und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.
 
2.3.           Die Prämie für diese Police beträgt:


iPad:
CHF 119
iPhone 5, iPhone 5c, iPhone 5s, iPhone 6, iPhone 6 Plus und iPhone SE:
CHF 119
iPhone 6s und iPhone 6s Plus:
CHF 179
iPod:
CHF 69
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 59
 
Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes.
 
2.4.           Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei abgeschlossen wurde (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung abgeschlossen werden kann.
Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Deckung.

 
3.               Deckungszeitraum
 
3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum.  Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenfreien technischen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts.
 
3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte.   Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens geltend machen können, bleibt Ihren Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support weitere 24 Monate ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts bestehen.
 
3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

 
4.               Deckungsschutz


4.1.           Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:
 
"Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.
 
"Batterieentladung" bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt.
 
"Hardwareschutz" bezeichnet die Deckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird. 
 
"Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.
 
4.2.           Hardwareschutz.  Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:
 
4.2.1.        Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder
 
4.2.2.        falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt.  Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  
 
Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.
 
4.3.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.
 
4.4.          Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an die Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
 
4.5.          Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden.  Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihr Versicherungsschutz für technischen Support und Batteriekapazitätsverlust bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen.
 
4.6.          Technischer Support.  Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür Gebühren je Anfrage an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt.  Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.
 
5.               Ausschlüsse
 
5.1.           Hardwareschutz.   Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
 
5.1.1.        nicht versicherte Produkte;
 
5.1.2.        Schäden, verursacht durch:
 
5.1.2.1.    Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;
 
5.1.2.2.    tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder                
 
5.1.2.3.    Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

 
5.1.3.        ein versichertes Produkt mit einer geänderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer
;
 
5.1.4.        den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

 
5.1.5.        ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;
 
5.1.6.        einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;
 
5.1.7.        einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;
 
5.1.8.        einen durch Brand verursachten Schaden oder
 
5.1.9.        Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.
 
5.2.           Technischer Support.   Diese Police erstreckt sich nicht auf:
 
5.2.1.        die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;
 
5.2.2.        Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;
 
5.2.3.        Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;
 
5.2.4.        die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;
 
5.2.5.        iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;
 
5.2.6.        Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;
 
5.2.7.        Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder
 
5.2.8.        Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..
 
6.               Allgemeine Vereinbarungen
 
6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzten Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.
 
6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:
 
6.2.1.        Deckungsgrenzen.   Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 
 
6.2.2.        Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist Voraussetzung, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.  Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardware-Abdeckung oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten.  Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.
 
6.2.3.        Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.
 
6.2.4.        Ihre Sorgfaltspflicht.Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.
 
6.2.5.        Ihr Wohnsitz und Alter.
 
6.2.5.1.    Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.
 
6.2.5.2.    Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.
 
6.2.6.        Andere Versicherung.   Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.
 
7.               Einreichen eines Anspruchs
 
7.1.           Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf www.apple.com/support zugreifen oder Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen.Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.
 
7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.
 
7.3.           Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist.
 
7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:
 
7.4.1.        Carry-in-Service   Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte - ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder beim dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.
 
Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden.  Obwohl einige spontane Termine verfügbar sind, ist es ratsam, im Voraus eine Termin unter www.apple.com/retail/geniusbar zu reservieren.
 
7.4.2.        Mail-in-Service.   Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, so dass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.
 
7.4.3.        Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet.  Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.
 
Bitte beachten Sie, dass der Express-Ersatz-Service nicht für iPod verfügbar ist.
 
7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich.  Weitere Informationen finden Sie unter AppleCare+ Support.
 
7.6.           Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 
 
7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.
 
7.8.           Für Technischen Support stellen Sie Ihren Anspruch, indem Sie Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen. Die Seriennummer Ihres abgedeckten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.
 
Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:
 
Informationen zum internationalen Support
autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores
Apple Support und Service
 
8.               Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs
 
8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:
 
8.1.1.        Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;
 
8.1.2.        Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;
 
8.1.3.        Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken.
 
8.1.4.        Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.
 
8.1.5.        Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs unter dem Versicherungsvertrag versandt wird; und
 
8.1.6.        Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 
 
8.2.           Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.
 
8.3.           Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.
 
9.               Betrug, Täuschung und illegale Nutzung
 
9.1.           Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.
 
9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.
 
10.Vertragsbeendigung
 
10.1.        Sie können diesen Plan jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen.   Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung telefonisch bei Apple unter der Rufnummer (+41) 0848 000 132 oder schriftlich an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, aussprechen.  Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen.
 
10.2.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.
 
10.3.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:
 
10.3.1.     wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie.  Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten oder
 
10.3.2.     wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum.  Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 
 
10.3.3.     Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.
 
10.4.         Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.
 
11.           Übertragung der Police
 
11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.
 
11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (+41) 0800 00 1853 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.
 
11.3.         Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.
 
12.            Beschwerden
 
12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. AIG hat Apple angewiesen, sich mit Ansprüchen und Beschwerden in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag zu befassen, damit sichergestellt ist, dass Sie einen Ansprechpartner in allen Fragen kontaktieren können. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.
 
Schriftlich:
Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland
Telefonisch:
(+41) 0800 00 1853
Online:
Persönlich:
Jeder Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter www.apple.com/retail/storelist/ aufgelistet ist
 
12.2.         Falls Apple den Empfang Ihre Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird.  Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.
 
12.3.         Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Reklamation an:
 
Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
PF 2646
8022 Zürich
Schweiz
 
Telefonisch:       044 211 30 90
 
Per E-Mail:                help@versicherungsombudsman.ch
 
 
 
The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
9SR 3rd Floor
Lincoln House
Lincoln Place
Dublin 2
Republik Irland
 
Telefonisch:   +353 16620899
 
Per E-Mail:           enquiries@financialombudsman.ie
 
Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 
 
 
Dieses Beschwerdeverfahren beeinträchtigt nicht  Ihr  Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.
 
13.            Allgemeine Informationen
 
13.1.         Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.
 
13.2.         Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.
 
13.3.        Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossen, die eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert, besitzt. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.
 
13.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland.  Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland reguliert.
 
13.5.         Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.
 
 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG
AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG - Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:
·       Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
·       Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
·       Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
·       Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
·       Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
·       Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten - Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschliesslich Regierungsbehörden) mitgeteilt.

Internationale Übermittlung - Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschliesslich unserer Konzernunternehmen, Beauftragter und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschliesslich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden.  Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Massnahmen ergriffen. Ausserdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen - Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an  AIG Europe Limited, London, Niederlassung Zürich, Gutenbergstrasse 1, 8027 Zürich. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.

021016 AC+ Switzerland German v1.6

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für Apple Watch Sport

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN
 
AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch oder Apple Watch Sport sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung.  Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.  In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unterwww.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/(falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen). 

Versicherungsbedingungen – Schweiz
 
Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon (“AIG”) , abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, iPod, Apple Watch oder Apple Watch Sport gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.
 
Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

 
Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

 
AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.8 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+ Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).
 
1.               Definitionen.  
Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

 
1.1.          “Unfallschaden” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung
 
1.2.          "AIG" steht für AIG Europe Limited, deren Gesellschaftssitz sich an der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.
 
1.3.           “Apple” bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

 
1.4.          “Apple Autorisierter Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.
Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter http://support.apple.com/kb/HT1434.   
 
1.5.          “autorisierter Apple-Händler” bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.
 
1.6.          “AppleCare+ Support” bezeichnet die Support-Webseite http://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html
 
1.7.           “Einjährige Gewährleistung” bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden.
 
1.8.          „Mahnung“ bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.
1.9.          “Batteriekapazitätsverlust” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.10.         “Geschäftskunde” bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.
 
1.11.         “Verbraucher-Software” bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts (“iOS”), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.
 
1.12.         “Deckungszeitraum” bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 
 
1.13.         “Abgedecktes Produkt” bezeichnet das iPhone, iPad, iPod, Apple Watch oder Apple Watch Sport der Marke Apple, die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar sind, sowie das Originalzubehör der Marke Apple, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.
 
1.14.         “Hardwareschutz” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.15.         “"“Versicherungssteuer” bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit beträgt: 

 
iPad:
5%
iPhone:
5%
iPod
5%.
Apple Watch:
5%
Apple Watch Sport:
5%

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.
 
1.16.        „Rate“ bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.
 
1.17.        “Versichertes Ereignis” bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder einen Batteriekapazitätsverlust und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.
 
1.18.         „Zahlungsplanvereinbarung“ bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.
 
1.19.        “Versicherungsschein” bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.
 
1.20.        “Police” bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.
 
1.21.         “Selbstbehalt” bezeichnet Ihren Selbstbehalt, für den je nach versichertem Produkt folgender Betrag gilt:


iPad:
CHF 59
iPhone 5, iPhone 5c, iPhone 5s, iPhone 6, und iPhone 6 Plus:
CHF 85
iPhone 6s und iPhone 6s Plus:
CHF 99
iPod:
CHF 35
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 69
 
Den Selbstbehalt haben Sie zu bezahlen bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen.  Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.
 
1.22.         “Prämie” bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.
 
1.23.        "technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.24.        “Sie/Ihr” bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.
 
2.               Die Police
 
2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein.  Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.
 
2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.apple.com/support/applecare/view, folgen Sie den Anweisungen und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.
 
2.3.           Die Prämie für diese Police beträgt:


iPad:
CHF 119
iPhone 5, iPhone 5c, iPhone 5s, iPhone 6, und iPhone 6 Plus:
CHF 119
iPhone 6s und iPhone 6s Plus:
CHF 179
iPod:
CHF 69
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 59
 
Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes.
 
2.4.           Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei abgeschlossen wurde (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung abgeschlossen werden kann.
Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Deckung.

 
3.               Deckungszeitraum
 
3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenfreien technischen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts.
 
3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte.   Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens geltend machen können, bleibt Ihren Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support weitere 24 Monate ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts bestehen.
 
3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

 
4.               Deckungsschutz


4.1.           Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:
 
“Unfallschaden” bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.
 
“Batterieentladung” bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des Abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Original-Spezifikation beträgt.

 
“Hardwareschutz” bezeichnet die Deckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

 
“Technischer Support” bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.

 
4.2.           Hardwareschutz.  Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:
 
4.2.1.        Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder
 
4.2.2.        falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt.  Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  
 
Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.
 
4.3.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Polizze installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.
 
4.4.          Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an die Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
 
4.5.          Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden.  Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihr Versicherungsschutz für technischen Support und Batteriekapazitätsverlust bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen.
 
4.6.          Technischer Support.  Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür Gebühren je Anfrage an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt.  Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. “Hauptversion” bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie “1.0” oder “2.0” freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.
 
5.               Ausschlüsse
 
5.1.           Hardwareschutz.   Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
 
5.1.1.        nicht versicherte Produkte;
 
5.1.2.        Schäden, verursacht durch:
 
5.1.2.1.    Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;
 
5.1.2.2.    tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder                
 
5.1.2.3.    Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

 
5.1.3.        ein versichertes Produkt mit einer geänderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer

 
5.1.4.        den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

 
5.1.5.        ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;
 
5.1.6.        einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;
 
5.1.7.        einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;
 
5.1.8.        einen durch Brand verursachten Schaden oder
 
5.1.9.        Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.
 
5.2.           Technischer Support.   Diese Police erstreckt sich nicht auf:
 
5.2.1.        die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;
 
5.2.2.        Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;
 
5.2.3.        Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;
 
5.2.4.        die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;
 
5.2.5.        iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;
 
5.2.6.        Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;
 
5.2.7.        Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder
 
5.2.8.        Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..
 
6.               Allgemeine Vereinbarungen
 
6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzten Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.
 
6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:
 
6.2.1.        Deckungsgrenzen.   Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 
 
6.2.2.        Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist Voraussetzung, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.  Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardware-Abdeckung oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten.  Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.
 
6.2.3.        Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.
 
6.2.4.        Ihre Sorgfaltspflicht.Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.
 
6.2.5.        Ihr Wohnsitz und Alter.
 
6.2.5.1.    Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.
 
6.2.5.2.    Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.
 
6.2.6.        Andere Versicherung.   Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.
 
7.               Einreichen eines Anspruchs
 
7.1.           Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf www.apple.com/support zugreifen oder Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen.Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.
 
7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.
 
7.3.           Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist.
 
7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:
 
7.4.1.        Carry-in-Service   Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte - ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder beim dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.
 
Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden.  Obwohl einige spontane Termine verfügbar sind, ist es ratsam, im Voraus eine Termin unter www.apple.com/retail/geniusbar zu reservieren.
 
7.4.2.        Mail-in-Service.   Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, so dass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.
 
7.4.3.        Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet.  Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.
 
Bitte beachten Sie, dass der Express-Ersatz-Service nicht für iPod verfügbar ist.
 
7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich.  Weitere Informationen finden Sie unter AppleCare+ Support.
 
7.6.           Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 
 
7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.
 
7.8.           Für Technischen Support stellen Sie Ihren Anspruch, indem Sie Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen. Die Seriennummer Ihres abgedeckten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.
 
Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:



Informationen zum internationalen Support
autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores
Apple Support und Service
8.               Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs
 
8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:
 
8.1.1.        Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;
 
8.1.2.        Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;
 
8.1.3.        Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken.
 
8.1.4.        Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.
 
8.1.5.        Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs unter dem Versicherungsvertrag versandt wird; und
 
8.1.6.        Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 
 
8.2.           Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.
 
8.3.           Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.
 
9.               Betrug, Täuschung und illegale Nutzung
 
9.1.           Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.
 
9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.
 
10.Vertragsbeendigung
 
10.1.        Sie können diesen Plan jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen.  Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung telefonisch bei Apple unter der Rufnummer (+41) 0848 000 132 oder schriftlich an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, (Faxnummer: +353 (0)21 428 3917) aussprechen.  Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen.
 
10.2.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.
 
10.3.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:
 
10.3.1.     wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie.  Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten oder
 
10.3.2.     wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum.  Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 
 
10.3.3.     Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.
 
10.4.         Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.
 
11.           Übertragung der Police
 
11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.
 
11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald als möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (41) 0800 00 1853 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland benachrichtigen (Faxnummer: +353 (0)21-428-3917) benachrichtigen.  Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.
 
11.3.         Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.
 
12.            Beschwerden
 
12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. AIG hat Apple angewiesen, sich mit Ansprüchen und Beschwerden in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag zu befassen, damit sichergestellt ist, dass Sie einen Ansprechpartner in allen Fragen kontaktieren können. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.
 
Schriftlich:                Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland
Telefonisch:             (+41) 0800 00 1853
Per Fax:                     +353 (0)21 428 3917
Online:                      www.apple.com/support/contact
Persönlich:               Jeder Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter http://www.apple.com/retail/storelist/ aufgelistet ist
12.2.         Falls Apple den Empfang Ihre Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird.  Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.
 
12.3.         Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Reklamation an:
 
Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
PF 2646
8022 Zürich
Schweiz
 
Telefonisch:       044 211 30 90
 
Per E-Mail:                help@versicherungsombudsman.ch
 
 
 
The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
9SR 3rd Floor
Lincoln House
Lincoln Place
Dublin 2
Republik Irland
 
Telefonisch:   +353 16620899
 
Per E-Mail:           enquiries@financialombudsman.ie
 
Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 
 
 
Dieses Beschwerdeverfahren beeinträchtigt nicht  Ihr  Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.
 
13.            Allgemeine Informationen
 
13.1.         Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.
 
13.2.         Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.
 
13.3.        Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.
 
13.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland.  Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland reguliert.
 
13.5.         Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.
 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG
 
AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. “Persönliche Daten” bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.
 
Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG - Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:
 
·       Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
·       Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
·       Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
·       Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
·       Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
·       Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken
 
Teilen persönlicher Daten - Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschliesslich Regierungsbehörden) mitgeteilt.
 
Internationale Übermittlung - Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschliesslich unserer Konzernunternehmen, Beauftragter und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschliesslich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden.  Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.
 
Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Massnahmen ergriffen. Ausserdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.
 
Anfragen oder Fragen - Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Zürich, Gutenbergstrasse 1, 8027 Zürich. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter http://www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.
 
081215 AC+ Switzerland German v1.5

AppleCare+ für iPad
AppleCare+ für iPhone
AppleCare+ für iPod
AppleCare+ für Apple Watch
AppleCare+ für Apple Watch Sport

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN
 

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem iPad, iPhone, iPod bzw. Ihrer Apple Watch oder Apple Watch Sport sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung.  Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der auf ein Jahr beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.  In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Details erhalten Sie unterwww.apple.com/chfr/legal/statutory-warranty/(falls Sie Französisch sprechen) oder www.apple.com/chde/legal/statutory-warranty/ (falls Sie Deutsch sprechen). 

Versicherungsbedingungen – Schweiz
 
 
Wir danken Ihnen für den Erwerb der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon (“AIG”) , abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihr iPhone, iPad, iPod bzw. Ihre Apple Watch oder Apple Watch Sport gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern.
 
Bitte beachten Sie, dass die Vorteile aus der AppleCare+ Police nicht für Apple Watch Edition erhältlich sind.

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4 dargelegt) abgedeckt.

 
Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

 
AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.8 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+ Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.9).
 
1.               Definitionen.  
Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung:

 
1.1.          “Unfallschaden” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung
 
1.2.          "AIG" steht für AIG Europe Limited, deren Gesellschaftssitz sich an der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Großbritannien befindet, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr. CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.
 
1.3.           “Apple” bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

 
1.4.          “Apple Autorisierter Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde.
Eine Liste dieser Anbieter finden Sie unter http://support.apple.com/kb/HT1434.   
 
1.5.          “autorisierter Apple-Händler” bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.
 
1.6.          “AppleCare+ Support” bezeichnet die Support-Webseite http://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.html
 
1.7.           “Einjährige Gewährleistung” bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß getrennter Leistungsbedingungen) für Käufer von versicherten Produkten, die Vorteile liefern, die zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten Anwendung finden.
 
1.8.          „Mahnung“ bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.
1.9.          “Batteriekapazitätsverlust” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.10.         “Geschäftskunde” bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Business Online Store registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat.
 
1.11.         “Verbraucher-Software” bezeichnet die Betriebssoftware des abgedeckten Produkts (“iOS”), Softwareanwendungen, die auf dem abgedeckten Produkt vorinstalliert sind und Anwendungen der Marke Apple, die auf dem abgedeckten Produkt nachträglich installiert werden und sich im Laufe der Zeit ändern können.
 
1.12.         “Deckungszeitraum” bezeichnet den in Ziffer 3 genannten Zeitraum. 
 
1.13.         “Abgedecktes Produkt” bezeichnet das iPhone, iPad oder iPod der Marke Apple und Apple Watch oder Apple Watch Sport, die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar sind, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 3060 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.
 
1.14.         “Hardwareschutz” hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.15.         “"“Versicherungssteuer” bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für nachfolgende Apple-Produkte derzeit beträgt: 






iPad:
5%
iPhone:
5%
iPod
5%.
Apple Watch:
5%
Apple Watch Sport:
5%

Bitte beachten Sie, dass sich diese Sätze ändern können.
 
1.16.        „Rate“ bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.
 
1.17.        “Versichertes Ereignis” bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder einen Batteriekapazitätsverlust und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.
 
1.18.         „Zahlungsplanvereinbarung“ bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Zahlung oder der Prämie.
 
1.19.        “Versicherungsschein” bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.
 
1.20.        “Police” bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+ Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+ erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.
 
1.21.         “Selbstbehalt” bezeichnet Ihren Selbstbehalt, für den je nach versichertem Produkt folgender Betrag gilt:



iPad:
CHF 59
iPhone:
CHF 85
iPod:
CHF 35
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 69
 
Den Selbstbehalt haben Sie zu bezahlen bei jedem Unfallschadensanspruch, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen.  Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss der Selbstbehalt in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter AppleCare+ Support.
 
1.22.         “Prämie” bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie mit für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren.
 
1.23.        "technischer Support" hat die in Ziffer 4.1 dargelegte Bedeutung.
 
1.24.        “Sie/Ihr” bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.
 
2.               Die Police
 
2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein.  Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.
 
2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf www.apple.com/support/applecare/view, folgen Sie den Anweisungen und geben Sie die Seriennummer Ihres versicherten Produkts ein.
 
2.3.           Die Prämie für diese Police beträgt:


iPad:
CHF 119
iPhone:
CHF 119
iPod:
CHF 69
Apple Watch:
CHF 79
Apple Watch Sport:
CHF 59
 
Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des anwendbaren Satzes.
 
2.4.           Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei abgeschlossen wurde (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung abgeschlossen werden kann.
Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Deckung.

 
3.               Deckungszeitraum
 
3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu 60 Tage nach dem Kauf Ihres abgedeckten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenfreien technischen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 24 Monate ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts.
 
3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte.   Wenn Sie nicht länger einen Anspruch wegen eines Unfallschadens geltend machen können, bleibt Ihren Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support weitere 24 Monate ab dem Kaufdatum Ihres versicherten Produkts bestehen.
 
3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

 
4.               Deckungsschutz

4.1.           Die folgenden Definitionen sind für Ihren Versicherungsschutz relevant:
 
“Unfallschaden” bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch Kontakt mit Flüssigkeit) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.
 
“Batterieentladung” bezeichnet den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des Abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Original-Spezifikation beträgt.

 
“Hardwareschutz” bezeichnet die Deckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

 
“Technischer Support” bezeichnet den Zugriff auf den telefonischen technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr verrechnet wird.

 
4.2.           Hardwareschutz.  Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt:
 
4.2.1.        Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder
 
4.2.2.        falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt.  Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt.  
 
Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.
 
4.3.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.2.2 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das abgedeckte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Polizze installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.
 
4.4.          Selbstbehalt: Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie den entsprechenden Selbstbehalt an die Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Der Selbstbehalt kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
 
4.5.          Deckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden.  Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihr Versicherungsschutz für technischen Support und Batteriekapazitätsverlust bleibt jedoch bis zum Ende des Deckungszeitraums bestehen.
 
4.6.          Technischer Support.  Wenn Sie einen gültigen Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihrer Police geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert; außerhalb des Versicherungsschutzes fallen dafür Gebühren je Anfrage an. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der ab dem Datum des Kaufs Ihres abgedeckten Produkts beginnt.  Der technische Support umfasst die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die damals aktuelle Version der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. “Hauptversion” bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie “1.0” oder “2.0” freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt.
 
5.               Ausschlüsse
 
5.1.           Hardwareschutz.   Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
 
5.1.1.        nicht versicherte Produkte;
 
5.1.2.        Schäden, verursacht durch:
 
5.1.2.1.    Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;
 
5.1.2.2.    tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder                
 
5.1.2.3.    Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen Autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

 
5.1.3.        ein versichertes Produkt mit einer geänderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer

 
5.1.4.        den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;

 
5.1.5.        ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;
 
5.1.6.        einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;
 
5.1.7.        einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde;
 
5.1.8.        einen durch Brand verursachten Schaden oder
 
5.1.9.        Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der einjährigen beschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+ Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.
 
5.2.           Technischer Support.   Diese Police erstreckt sich nicht auf:
 
5.2.1.        die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, in der gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt die Nutzung oder Änderung nicht vorgesehen ist;
 
5.2.2.        Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;
 
5.2.3.        Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt oder der Verbraucher-Software;
 
5.2.4.        die Verwendung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. das nichts zu tun hat mit Problemen der Verbraucher-Software oder mit Verbindungsproblemen, die vom versicherten Produkt ausgehen;
 
5.2.5.        iOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;
 
5.2.6.        Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind;
 
5.2.7.        Wiederherstellung und Neuinstallation von Softwareprogrammen und Benutzerdaten; oder
 
5.2.8.        Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware..
 
6.               Allgemeine Vereinbarungen
 
6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzten Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben.
 
6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:
 
6.2.1.        Deckungsgrenzen.   Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 
 
6.2.2.        Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten. Die Zahlung ist Voraussetzung, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.  Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardware-Abdeckung oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten.  Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.
 
6.2.3.        Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten.
 
6.2.4.        Ihre Sorgfaltspflicht.Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das abgedeckte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das abgedeckte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.
 
6.2.5.        Ihr Wohnsitz und Alter.
 
6.2.5.1.    Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Kaufdatum dieser Police mindestens 18 Jahre alt sind.
 
6.2.5.2.    Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, sind Sie nur dann berechtigt, diese Police zu erwerben, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem Geschäft, einer nicht rechtsfähigen Vereinigung, welche in der Schweiz errichtet worden ist, erworben haben.
 
6.2.6.        Andere Versicherung.   Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.
 
7.               Einreichen eines Anspruchs
 
7.1.           Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf www.apple.com/support zugreifen oder Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen.Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.
 
7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem Autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Anmeldung eines Anspruchs sichern.
 
7.3.           Bei Bedarf müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss des Versicherungsvertrages vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein abgedecktes Produkt ist.
 
7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können wie folgt geltend gemacht werden:
 
7.4.1.        Carry-in-Service   Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem Autorisierten Apple Service Provider abgeben. Entsprechend Ziffer 4.2 wird dann eine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatz bereitgestellt. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder – falls dieser Fall eintreten sollte - ein Ersatz zur Verfügung steht, werden Sie benachrichtigt und können Ihr abgedecktes Produkt oder den Ersatz für das abgedeckte Produkt im Apple Store oder beim dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.
 
Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden.  Obwohl einige spontane Termine verfügbar sind, ist es ratsam, im Voraus eine Termin unter www.apple.com/retail/geniusbar zu reservieren.
 
7.4.2.        Mail-in-Service.   Apple schickt Ihnen die erforderliche Verpackung und bezahlt das Porto im Voraus, so dass Sie Ihr versichertes Produkt an Apple schicken können. Sobald die Untersuchung oder Reparatur abgeschlossen ist, schickt Apple das versicherte Produkt oder einen Ersatz für das versicherte Produkt an Sie zurück. Apple bezahlt die Portokosten zu und von Ihrem Standort, wenn Sie alle Anweisungen befolgen.
 
7.4.3.        Express-Ersatz-Service Dieser Service erfordert die Rücksendung des versicherten Produkts an Apple und eine Kreditkartenautorisierung als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Ersatzprodukts und der anfallenden Versandkosten. Wenn Sie keine Kreditkartenautorisierung erteilen können, können Sie diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Apple schickt Ihnen ein Ersatzprodukt und Anweisungen für die Rücksendung des versicherten Produkts zu. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und das Ersatzprodukt und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse werden Ihnen nicht berechnet.  Sollten Sie das ursprüngliche versicherte Produkt nicht gemäß den Anweisungen zurücksenden oder stattdessen ein Produkt, das nicht das versicherte Produkt ist, zurückschicken, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.
 
Bitte beachten Sie, dass der Express-Ersatz-Service nicht für iPod verfügbar ist.
 
7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich.  Weitere Informationen finden Sie unter AppleCare+ Support.
 
7.6.           Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 
 
7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen erfüllen. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.
 
7.8.           Für Technischen Support stellen Sie Ihren Anspruch, indem Sie Apple unter der Nummer (+41) 0800 00 1853 anrufen. Die Seriennummer Ihres abgedeckten Produkts wird benötigt, um Sie unterstützen zu können.
 
Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support
autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores
Apple Support und Service

8.               Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs
 
8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:
 
8.1.1.        Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;
 
8.1.2.        Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;
 
8.1.3.        Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken.
 
8.1.4.        Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile zusenden, die nicht dem Hardwareschutz unterliegen (z. B. Etuis, Autoladegeräte, usw.), da diese nicht zurückgeschickt werden können.
 
8.1.5.        Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem abgedeckten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs unter dem Versicherungsvertrag versandt wird; und
 
8.1.6.        Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 
 
8.2.           Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter wieder zu installieren.
 
8.3.           Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.
 
9.               Betrug, Täuschung und illegale Nutzung
 
9.1.           Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Anmeldung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.
 
9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.
 
10.Vertragsbeendigung
 
10.1.        Sie können diesen Plan jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen.  Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung telefonisch bei Apple unter der Rufnummer (+41) 0848 000 132 oder schriftlich an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, (Faxnummer: +353 (0)21 428 3917) aussprechen.  Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihre Police in Ihrem Namen zu kündigen.
 
10.2.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Verkaufsbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.
 
10.3.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:
 
10.3.1.     wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie.  Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten oder
 
10.3.2.     wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Deckungszeitraum.  Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 
 
10.3.3.     Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.
 
10.4.         Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.
 
11.           Übertragung der Police
 
11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere in der Schweiz wohnhafte Person ab 18 Jahren übertragen, womit die neue Partei für die restliche Abdeckungszeit versichert wird.
 
11.2.         Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald als möglich über die Übertragung entweder telefonisch unter (41) 0800 00 1853 oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland benachrichtigen (Faxnummer: +353 (0)21-428-3917) benachrichtigen.  Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Deckungsnachweis an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.
 
11.3.         Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.
 
12.            Beschwerden
 
12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. AIG hat Apple angewiesen, sich mit Ansprüchen und Beschwerden in Verbindung mit dem Versicherungsvertrag zu befassen, damit sichergestellt ist, dass Sie einen Ansprechpartner in allen Fragen kontaktieren können. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple unter den nachfolgenden Koordinaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.
 
Schriftlich:                Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland
Telefonisch:             (+41) 0800 00 1853
Per Fax:                     +353 (0)21 428 3917
Online:                      www.apple.com/support/contact
Persönlich:               Jeder Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter http://www.apple.com/retail/storelist/ aufgelistet ist
12.2.         Falls Apple den Empfang Ihre Beschwerde nicht innerhalb von fünf Werktagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, können Sie möglicherweise berechtigt sein, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird.  Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.
 
12.3.         Hinweis: Eine Ombudsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Reklamation an:
 
Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
PF 2646
8022 Zürich
Schweiz
 
Telefonisch:       044 211 30 90
 
Per E-Mail:                help@versicherungsombudsman.ch
 
 
 
The Republic of Ireland Financial Services Ombudsman
9SR 3rd Floor
Lincoln House
Lincoln Place
Dublin 2
Republik Irland
 
Telefonisch:   +353 16620899
 
Per E-Mail:           enquiries@financialombudsman.ie
 
Der Republic of Ireland Financial Services Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 
 
 
Dieses Beschwerdeverfahren beeinträchtigt nicht  Ihr  Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.
 
13.            Allgemeine Informationen
 
13.1.         Diese Police untersteht schweizerischem Recht. Sie und AIG vereinbaren, dass Gerichtsstand die Stadt Zürich, Schweiz ist.
 
13.2.         Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.
 
13.3.        Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (www.finma.ch). Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz.
 
13.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland.  Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland reguliert.
 
13.5.         Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.
 

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG
 
AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. “Persönliche Daten” bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.
 
Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG - Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:
 
·       Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
·       Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
·       Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
·       Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
·       Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
·       Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken
 
Teilen persönlicher Daten - Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschliesslich Regierungsbehörden) mitgeteilt.
 
Internationale Übermittlung - Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschliesslich unserer Konzernunternehmen, Beauftragter und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschliesslich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden.  Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.
 
Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Massnahmen ergriffen. Ausserdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.
 
Anfragen oder Fragen - Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren, oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Zürich, Gutenbergstrasse 1, 8027 Zürich. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter http://www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html oder Sie können eine Kopie unter der obigen Kontaktadresse anfordern.
 
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