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UPDATE 18. August 2026

Apple kündigt Änderungen für Apps in der Europäischen Union an

Icons von iOS und App Store.
Nach einer engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission hat Apple Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für Apps in der EU angekündigt.
Apple hat heute nach enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union bekannt gegeben. Mit diesen Änderungen werden die Meinungsverschiedenheiten zwischen Apple und der Kommission hinsichtlich der Geschäftsbedingungen und alternativer Vertriebswege beigelegt. Außerdem verringern sie die Komplexität, indem sie für alle Entwickler:innen, die Apps in der EU vertreiben, einheitliche Geschäftsbedingungen festlegen. Entwickler:innen können den neuen Bedingungen ab heute zustimmen. Die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft.

Einheitliche Geschäftsbedingungen für Entwickler:innen, die Apps in der EU vertreiben

Nach diesem neuen Modell berechnet Apple eine Provision auf den Verkauf digitaler Waren und Services. Die Core Technology Fee – eine Gebühr pro Installation für Entwickler:innen, die eine außergewöhnliche Reichweite erzielen – wird durch die Core Technology Commission ersetzt, eine einfache Provision in Höhe von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Stores vertrieben werden. Mit den neuen Bedingungen entfallen zudem die anfängliche Anschaffungsgebühr und die Gebühr für Dienstleistungen im Store.
Darüber hinaus passt Apple die Provisionssätze im App Store, für alternative App-Zahlungsmethoden und für alternativ vertriebene Apps an. Jede dieser Provisionen spiegelt die vielfältigen Möglichkeiten wider, mit denen Apple einen Mehrwert für Apps von Entwickler:innen schafft, unabhängig davon, ob diese den App Store und/oder Apple In-App Käufe nutzen.
Unter den neuen Geschäftsbedingungen gilt:
  • Für Apps im App Store, die Apple In‑App Käufe nutzen, beträgt die Provision 26 Prozent. Für die große Mehrheit der Entwickler:innen, darunter Teilnehmer:innen am App Store Small Business Program, Mini Apps Partner Program oder Video Partner Program, und für Abonnements, die nach dem ersten Jahr automatisch verlängert werden, beträgt diese Provision 15 Prozent.
  • Für Apps im App Store, die eine alternative Zahlungsabwicklung nutzen, beträgt die Provision 20 Prozent. Entwickler:innen in den oben genannten Programmen zahlen einen ermäßigten Satz von zehn Prozent.
  • Für Apps im App Store, die für den Abschluss von Käufen aus der App heraus verlinken, beträgt die Provision 15 Prozent. Entwickler:innen in den oben genannten Programmen zahlen einen ermäßigten Satz von zehn Prozent.
  • Für Apps, die über alternative App Marktplätze oder das Internet verbreitet werden, erhebt Apple eine Core Technology Commission von fünf Prozent.

Alternative Zahlungen und Apple In‑App Käufe

Apple In‑App Käufe sind der sicherste und vertrauenswürdigste Weg für Nutzer:innen, Apps zu kaufen und zu laden und reibungslose und sichere Zahlungen in diesen Apps zu leisten. Gemäß den aktualisierten Bedingungen können Entwickler:innen nun neben alternativen Zahlungsoptionen auch Apple In-App Käufe anbieten, was in der EU bisher nicht zulässig war. Dabei gelten Vorgaben für die Darstellung, die darauf abzielen, Anwender:innen ein einheitliches und transparentes Erlebnis zu bieten.
Um Nutzer:innen einheitliche und transparente Abläufe zu ermöglichen, können Entwickler:innen, die Apps in der EU vertreiben, ihre Zahlungsoptionen festlegen – Apple In‑App Kauf, alternative Zahlungsabwicklung in ihrer App, Weiterleitung ins Internet oder eine Kombination daraus. Diese Optionen müssen dann 12 Monate lang beibehalten werden.

Schutzmaßnahmen für die Kindersicherheit bei alternativen Zahlungen in der EU

Der App Store ist als sicherer und vertrauenswürdiger Ort für alle konzipiert, besonders auch für Kinder. Apple arbeitet mit der Kommission zusammen, um Maßnahmen zum Schutz von Kindern bei alternativen Zahlungen umzusetzen, ähnlich denen, die bereits in anderen Märkten existieren:
  • Apps in der Kategorie „Kinder” im App Store enthalten keine Links zu Webseiten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können, um das Risiko von Betrug oder Täuschungsversuchen, die sich gegen Kinder richten, zu verringern.
  • Für Nutzer:innen unter 18 Jahren müssen alle Apps aus dem App Store, die alternative Zahlungsmethoden verwenden oder für Transaktionen auf eine Webseite verlinken, einen Schutzmechanismus für Kinder enthalten, der jüngere Nutzer:innen dazu verpflichtet, vor einem Kauf ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen.
  • Für Nutzer:innen unter 13 Jahren dürfen Apps aus dem App Store nicht auf Webseiten für Transaktionen verlinken, um sie vor dem Risiko von Betrugsversuchen zu schützen, die auf jüngere Kinder abzielen.
In EU Mitgliedstaaten, in denen für digitale Aktivitäten von Kindern über 13 Jahren die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, gelten diese Schutzmaßnahmen entsprechend bis zu der jeweils vorgeschriebenen Altersgrenze.

Erweiterte Zulassungsvoraussetzungen für den Betrieb alternativer App-Marktplätze oder den Vertrieb über das Internet

Apple erweitert zudem den Kreis derjenigen, die in der EU einen alternativen App-Marktplatz betreiben oder Apps über das Internet vertreiben dürfen. Unternehmen sind jetzt qualifiziert, wenn sie:
  • Die von Dun & Bradstreet festgelegten Mindestanforderungen an die finanzielle Stabilität erfüllen
  • Öffentlich börsennotiert oder im Besitz eines öffentlich börsennotierten Unternehmens sind.
  • Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten haben.
  • Eine Finanzprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer durchgeführt haben.
  • Eine staatliche Einrichtung, eine Bildungseinrichtung oder eine gemeinnützige Organisation sind.
Hinter dem Vertrieb über das Internet, der nur in der EU verfügbar ist, steht kein Marktplatzbetreiber und es gibt keine fortlaufende Aufsicht, wie sie Apple für den App Store gewährleistet. Das bedeutet, dass ein bösartiger Akteur, der über das Internet vertreibt, lange Zeit aktiv sein und Anwender:innen schaden kann, bevor jemand dies bemerkt. Um die Sicherheit der Nutzer:innen in der EU so weit wie möglich zu gewährleisten, wird Apple weiterhin verlangen, dass jede App, die auf alternativem Wege vertrieben wird, einer Notarization unterzogen wird – einer grundlegenden Überprüfung, bei der der Schwerpunkt auf der Grundfunktionalität und dem Schutz vor schwerwiegenden Bedrohungen liegt.
Apple stellt detaillierte Ressourcen zur Verfügung, um Entwickler:innen zu unterstützen, die ab sofort für ihre Apps in der EU verfügbaren Optionen zu verstehen. Diese kann man auf der Apple Developer Support-Seite abrufen.
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